EX-KOLLEGE

Dieser Nebenjob war sicher nicht genehmigt. Ein 43-jähriger Richter am Amtsgericht Brandenburg an der Havel stand jetzt wegen des Betriebs eines Swinger-Clubs, insbesondere aber wegen Teilnahme an Vergewaltigungen vor Gericht.

Prozessbericht der Zeitschrift für Anwaltspraxis (12/03, Printausgabe):

„Wenn Lydia und Jessica und eine polnische Putzfrau die Wohnung blitzblank gewienert … und die Hemden des Richters gebügelt hatten, dann gingen sie ihrem eigentlichen Job nach. Bedient wurden queerbeet Angehörige aller sozialen Schichten vom Busfahrer … bis zu einem Bürgermeister.

Richter F. überwachte das bunte und ausgelassene Treiben von seinem Arbeitszimmer aus, wo er sich gleichzeitig mit seinen Gerichtsakten befasste. Da säße Hubert F. noch heute, wenn ihn nicht Lydia verpetzt hätte. Die stand nicht auf Blümchen-Sex, sondern verkehrte am liebsten mit 3, 4 Kunden gleichzeitig, während F dem Treiben nur genüsslich zugesehen und leichtbekleidet mit einem schwarzen Body den pausierenden Gästen Sekt ausgeschenkt haben will.

Ja, es könne sein, dass er bei einer Vergewaltigung von Lydia dabei gewesen sei und ihr die Hand auf den Mund gelegt habe, als sie schrie, räumte der Richter nach tagelanger Verhandlung ein.“

Wir würden ja gern an eine Ente glauben, aber die über Jusitzfeindlichkeit erhabene Welt am Sonntag hat auch schon über den Fall berichtet.

Das Urteil wurde vor einigen Tagen gesprochen: 3 Jahre Gefängnis.

FRAUENHAUS

Dr. Rollingers Bericht zum Thema Frauenhäuser erinnert mich an folgendes:

Ich habe vor ungefähr zwei Jahren einen Vater vertreten, dem hat das Familiengericht per einstweiliger Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seinen Sohn übertragen. Bekannt war, dass die Mutter das Kind mit ins Frauenhaus genommen hatte.

Trotz des Beschlusses haben sich die Behörden, insbesondere das Jugendamt geweigert, die Adresse des Frauenhauses herauszugeben. Sie waren auch nicht bereit, an einer Übergabe des Kindes an einem neutralen Ort mitzuwirken.

Das klappte erst, nachdem ich dem Amtsleiter und seinen sog. Sozialarbeitern mit Strafanzeigen wegen Beihilfe zum Kindesentzug bzw. Freiheitsberaubung gedroht habe.

Selbst dann haben sie noch alles dran gesetzt, um die Übergabe des Kindes an den Vater zu vereiteln. Angeblich war der Treffpunkt nicht richtig angegeben. Der 2. Versuch wurde abgebrochen mit der Behauptung, es sei Berufung eingelegt. Das stimmte a) nicht und war b) irrelevant, weil die Anordnung vollziehbar war.

Im nachhinein habe ich dann erfahren, dass die Mutter eigentlich bereit war, das Kind an den Vater herauszugeben. Sie hatte selbst eingesehen, dass sie mit dem Kind überfordert ist. Aber die Betreuer haben das für sie in die Hand genommen und pflichtwidrig abgeblockt, weil alle Männer Schweine sind, ohne auch nur ansatzweise zu wissen, um was es eigentlich geht.

Die Namen der Verantwortlichen des Frauenhauses wurden dann noch so geheim gehalten, dass man eigentlich nur über eine Klage rangekommen wäre. Darauf verzichtete der Vater dann aber. Er war froh, sein Kind endlich in die Arme schließen zu können.

UMFRAGE

Niemand verliert gern Prozesse. Vor allem nicht, wenn er die Kosten dafür tragen muss. Ein Spediteur aus einem kleinen Städtchen bei Köln nimmt es mir aber besonders übel, dass er sich vor Gericht nicht durchsetzen konnte.

Er nimmt Rache bis zum letzten Atemzug. Nachdem ich ihn nach Ende des Prozesses darauf hingewiesen hatte, dass er 7,70 Euro Zinsen nicht überwiesen hat, holte er die Zahlung jetzt nach. Per Online-Banking, was ja an sich löblich ist. Weniger lustig ist es, wenn der Betrag in 10-Cent-Buchungen kommt. 77 mal die gleiche Gutschrift über 0,10 Euro. Seitenlang der gleiche Text: „Zinsen, Teilbetrag, sorry, habe Eingabeprobleme“.

Jetzt schwanke ich. Soll ich ihn auf Schadensersatz verklagen? Immerhin kostet jede Buchung auf unserem Geschäftskonto etwa 40 Cent Gebühren. Und nach meiner Meinung fällt so ein Verhalten unter vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, unerlaubte Handlung, Pflichtverletzung etc. Eine Anspruchsgrundlage werde ich schon finden.

Einerseits bin ich verärgert und hätte nicht übel Lust, diese Sache klären zu lassen. Auf der anderen Seite gibt es sicher wichtigeres, mit dem die Justiz sich beschäftigen sollte.

Soll ich? Oder soll ich nicht?

Die Mehrheit in den Kommentaren entscheidet.

SCHON WIEDER ???????

Aus einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts:

„Kann die außergewöhnliche Abnutzung durch sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen ausgeglichen werden, ist eine Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung nach herrschender Meinung in der Kommentarliteratur nicht anzuerkennen, weil es anderenfalls zur doppelten steuerlichen Berücksichtigung der Abnutzung im Wege der AfaA und zusätzlich im Wege des Erhaltungsaufwandes käme.“

Wo ist die Liste mit den Fachanwälten für Steuerrecht?

HA HA

Ein amerikanischer Kollege beendet seine mails meistens mit einem Witz.

Kostprobe:

Q. What’s the difference between a lawyer and a gigolo?

A. A gigolo only screws one person at a time.

????????

Die Fragezeichen in den Eintraegen stehen für Umlaute. Das ist keine Absicht, sondern ein Feature der neuen Version von Blogger. Ich bin begeistert…

Nachtrag: This has been fixed.

BÖSER ANWALT

BÖSER ANWALT

Ein junger Richter flippt völlig aus, als er erfährt, dass ich vor der Hauptverhandlung mit einer wichtigen Zeugin gesprochen habe. Die Frau erzählt bei ihrer Vernehmung auch, dass ich ihr vorgeschlagen habe, den Strafantrag zurückzunehmen. Ich hatte ihr für diesen Fall die unbürokratische Zahlung von 2.000 Euro als Schadensersatz und Schmerzensgeld in Aussicht gestellt.

Der Richter ist hellauf empört. Er erzählt was von „versuchter Strafvereitelung“ und von „Begünstigung“, droht mir mit einem Strafverfahren und einer Anzeige bei der Anwaltskammer..

Überdies will er mich gleich als Pflichtverteidiger abberufen. Vor der Entscheidung gibt er dem Staatsanwalt Gelegenheit zur Stellungnahme. Der erbittet 15 Minuten Bedenkzeit. Dann gibt er folgende Erklärung ab:

„Die Staatsanwaltschaft widerspricht der Entpflichtung des Verteidigers. Der Verteidiger ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes befugt, in jedem Stadium des Verfahrens mit Zeugen zu sprechen. So lange er sich keiner unzulässigen Methoden wie Nötigung, Täuschung oder sogar Erpressung bedient, darf er auch Einfluss auf Zeugen nehmen. Er darf Zeugen darum bitten, einen Strafantrag zurückzunehmen oder von einem gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Hierbei ist es ihm nicht verwehrt, einen finanziellen Ausgleich für materielle oder immaterielle Schäden anzubieten. Die Staatsanwaltschaft kann im vorliegenden Fall kein Fehlverhalten erkennen.“

Ich dachte eigentlich, jetzt schäumt der Richter wie Henckell Trocken. Falsch: Er setzte den Prozess in freundlichem Ton fort. Das Urteil war so mild, dass wir noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel verzichtet haben.

O.K.

O.K.

„Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 96,5 %, die Beklagten zu 3,5 %.“

Damit kann man doch leben. Wenn man die Beklagten vertreten hat…

GRUSS NACH KIEL

Dieser Blog ist so beliebt, dass ihn sogar andere Anwälte auf ihre Homepage stellen. Und zwar so geschickt, dass man auf den ersten (und zweiten? und dritten?) Blick gar nicht erkennt, von wem das Angebot eigentlich stammt.

Nachtrag: Die Links wurden geändert.

SÜNDIG

SÜNDIG

Arbeit statt Knast.

Führerscheinentzug statt Geldstrafe.

Anscheinend kommt Bewegung in unser starres Strafsystem (via vertretbar.de). Jedenfalls ist das einer der unzähligen Reformvorschläge unserer Justizministerin, Frau Wie-hieß-sie-noch-gleich.

Ich fände es klasse, wenn Richter bei Bagatelldelikten und mittlerer Kriminalität nicht nur mit Geld- oder kurzen Haftstrafen drohen könnten, die ohnehin zur Bewährung ausgesetzt werden. (Gähn.) Ein fehlbarer Arzt könnte kostenlose Erste-Hilfe-Kurse in Schulen machen. Ein Buchhalter könnte im Gerichtsarchiv Akten sortieren.

Sündige Anwälte könnten bei der Staatsanwaltschaft Berlin Fortbildungsseminare machen. Themenvorschlag: Strafloser Konsum von Betäubungsmitteln unter besonderer Berücksichtigung der geringen Menge.

Man sieht: Die Möglichkeiten sind grenzenlos…

ERLÖSUNG

ERLÖSUNG

Der Junge mit dem zweitbesten Alibi aller Zeiten ist wieder verhaftet worden. Diesmal geht´s um einen Tankstellenüberfall.

So wird aus einem gemütlichen Sonntagmorgen eine 2-stündige Vernehmung in einem stickigen Büro im Polizeipräsidium. Wirklich prima: Unten auf der Straße findet gleichzeitig eine Art Freiluftgottesdienst statt. Entweder dröhnt der Trompetenchor. Oder ein Priester singsangt ins Megaphon: „Herr, wir bitten dich, erhöre uns, schenke uns Erlösung…“

Um 12.30 Uhr ist die Vernehmung zu Ende. Seitdem warte ich hier im Büro darauf, dass die Haftrichterin Zeit hat und mein Flehen und Bitten erhört, dass man den Jungen nochmal gegen Auflagen nach Hause lassen kann. Die Erlösung lässt aber noch auf sich warten. Vor meinem Mandanten wird gegen den Düsseldorfer Amokfahrer verhandelt. Das kann dauern…

CASH

Haftprüfungstermin.

Juristisch keine große Sache. Mit dem Staatsanwalt und dem Ermittlungsrichter ist alles abgestimmt. Mein Mandant zahlt eine dreiviertel Million Euro als Kaution, dann darf er in seine fernöstliche Heimat düsen. Wir machen also ein langes Protokoll. Und dann sagt der Richter: „So, Mister S., dann gehen Sie jetzt mal zurück ins Gefängnis, bis der Scheck gutgeschrieben ist.“

Ich: „Wieso Scheck?“

Der Staatsanwalt: „Wie wollen sie denn die Kaution zahlen?“

Ich: „Bar.“

Der Richter: „Dann muss ihr Mandant halt erstmal zurück, bis sie das Geld auf der Bank besorgt haben.“

Ich: „Das habe ich dabei.“

Der Staatsanwalt: „Cash?“

Ich: „Ja, klar.“

Der Richter: „Wo denn?“

Ich deute auf meinen Koffer.

Der Staatsanwalt: „Siebenhundertfünfzigtausend Euro? Einfach so?“

Ich: „Ist weniger, als man denkt. Gebügelt und eingeschweißt nicht größer als ein Strafrechts-Kommentar.“

Der Staatsanwalt: „Darf ich mal sehen? Würde mich schon interessieren.“

Der Richter: „Mich auch.“

Dann sitzen wir im Richterzimmer und betrachten einen Packen Geld. Der Staatsanwalt gesteht, dass er noch nie soviel auf einem Haufen gesehen hat. Der Richter ist ebenfalls beeindruckt. „Da könnte man schon was mit machen, oder?“

Nur mein Mandant inspiziert gelangweilt seine Fingernägel. Würde mich nicht wundern, wenn er die dreiviertel Million einfach abschreibt – und künftig um die EU einen großen Bogen macht.

Aber dann freut sich zumindest der Finanzminister…