SCHLUSS MIT LUSTIG

Habt Ihr wirklich geglaubt, die Geschichte mit dem gefälschten Telefonvertrag ist zu Ende? Sicher, die Telefonfirma hat nach langem Zögern bestätigt, dass der Vertrag eine Fälschung war. Sie hat sich bei meiner Mandantin für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und mitgeteilt, dass keine Ansprüche bestehen.

Und was passiert, nicht mal 2 Wochen nach dem Brief? Die Firma schickt meiner Mandantin eine Rechnung über 99 Euro Gebühren. Und bucht den Betrag auch noch vom Konto ab.

ARCOR, bis jetzt waren wir freundlich. Aber ab jetzt wird alles abgerechnet – Zinsen, Zeitaufwand, Schadensersatz, Anwaltsgebühren.

JURISTENDEUTSCH

Ein Einzelanwalt hier aus Düsseldorf schreibt mir:

„Der diesseitige Sachbearbeiter wird sich mit Ihnen kurzfristig fernmündlich in Verbindung setzen, um die Angelegenheit mit Ihnen abzustimmen.“

Ich glaube, er meint:

„Ich rufe Sie an.“

Nachtrag: Für alle Nichtjuristen gibt es diese wunderbare Anleitung (gefunden von Joerg in seinem Kommentar auf it & w).

BERECHTIGTER OPTIMISMUS

Der vorsichtige Optimismus war berechtigt. Das Amtsgericht hat den Haftbefehl erst einmal außer Vollzug gesetzt. Gegen die üblichen Auflagen:

– einmal in der Woche bei der Polizei melden;

– jeden Wohnungswechsel unverzüglich beim Gericht anzeigen;

– jeder gerichtlichen Vorladung Folge leisten;

– weiterhin brav am Ausbildungsplatz erscheinen.

Nur eines hat meinem jugendlichen Mandanten die Entlassung etwas vermiest. Das grimmige Gesicht seines Vaters, der draußen vor dem Hausgefängnis wartete. Ob der ihn so freundlich anpackt wie der Ermittlungsrichter? Ich bezweifle es.

GEWICHTIG

Der Mandant sprach von Vorwürfen wegen Untreue und Betrug. Halt alles, was man einem gefeuerten Geschäftsführer hinterherschleudern kann. Aber nichts, worüber man sich Sorgen machen muss. So zumindest der Mandant.

Dann kommt die Ermittlungsakte des Staatsanwalts. 36,8 Kilogramm Papier, der Paketdienst hat akkurat gewogen. Nachdem ich eine ganze Ecke meines Büros freigeräumt habe, kann ich mir beim Blick auf diesen immensen Stapel Papier irgendwie nicht helfen. Die Sache sieht ganz und gar nicht harmlos aus.

Na ja, am späten Abend weiß ich mehr…

KONTOSTAND?

Einer Bankkundin sind fast 24 Millionen Euro abhanden gekommen, berichtet Spiegel online (Danke an Mathias Schindler für den Hinweis).

Mit solchen Summen kann ich persönlich nicht dienen. Aber mit ähnlich esoterischen Erfahrungen.

2001 sind über mehrere Monate hinweg immer mal wieder 1.000 Mark von meinem privaten Girokonto abgehoben worden. Bar. Ich habe mich jedes Mal per Fax beschwert, dann kam das Geld mit einer kleinen Entschuldigung (auf dem Kontoauszug) zurück. Beim vierten oder fünften Mal platzte mir der Kragen. Ich habe darauf bestanden, die Hintergründe zu erfahren.

Danach hat jemand angeblich dieselbe Kontonummer wie ich. Allerdings bei einer anderen Gebietsdirektion, was also auch eine andere Bankleitzahl bedeutet. Dieser Kunde hob immer an derselben Kasse in der Düsseldorfer Altstadt Geld ab und trug in das Auszahlungsformular keine Bankleitzahl ein. Der Kassierer ging, so meine Bank, „wie selbstverständlich“ davon aus, dass die Kontonummer keine auswärtige ist. Komisch nur: Weder die Namensangabe noch die Unterschriften haben ihn stutzig gemacht. Und das, obwohl die Unterschriftenprobe jedes Kunden als Scan im Bildschirm auftaucht.

Warum die Bank den Kassierer nicht schon nach der ersten oder zweiten Abhebung informiert hat, konnte mir keiner erklären. Möglicherweise war er ja auch informiert – und hat trotzdem das Spiel gespielt. Aber das ist sicher nur eine entfernte Möglichkeit, auch wenn einen der Spiegel-Artikel schon nachdenklich stimmt.

Erst seit meinem geharnischten Protest ist Ruhe. Zumindest fast: Vor einem knappen halben Jahr buchte die Bank 75,80 Euro für eine Versicherung bei der LVM ab. Kleines Problem: Ich bin dort überhaupt nicht versichert. Mal wieder ein „bedauerlicher Irrtum“ der Bank.

Falls jemand noch Urlaubsgeld braucht – Kontoauszüge checken hilft vielleicht…

MEIN KOLLEGE, DER PENTIUM 4

MEIN KOLLEGE, DER PENTIUM 4

Zwei Anwälte planen die „Revolution“: Sie wollen Kanzleien im Franchising-System betreiben (Quelle: Handelsblatt).

Strikte corporate identity – so neu ist die Idee auch auf dem Anwaltsmarkt nicht. Darum bemühen sich Großkanzleien schon lange, insbesondere die anglo-amerikanisch aufgekauften. Neu ist insofern offensichtlich nur die Zielgruppe von janolaw: „Bezieher niedriger Einkommen“.

Wie die Dumpingpreise bei McRecht refinanziert werden sollen, verrät der Vorstand am Ende des Artikels:

„Wir wollen das Recht industrialisieren. So werden die uns angeschlossenen Anwälte die Schriftsätze nicht mehr selber formulieren, sondern über unsere Software automatisch generieren.“

Es werden noch Wetten angenommen, wann die erste CPU als Rechtsanwalt zugelassen wird…

GOOD NEWS

Gute Nachricht für alle Angestellten:

Mordverdacht ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Meint zumindest das Arbeitsgericht Hannover.

Das Urteil ist bemerkenswert, denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung reichen sonst schon grobe Beleidigungen, sexuelle Belästigung, ausländerfeindliche Äußerungen oder der beharrliche Verstoss gegen ein betriebliches Rauchverbot für einen sofortigen Rausschmiss.

Na gut, vielleicht nicht in Hannover…

PRANGER

Hallo Mr Law blog,

ich habe hier grad gesehen, dass im privaten Bereich das Eintreiben offener Forderungen durchaus schon

über weblogs erfolgt (Beispiel). Als regelmäßiger Leser des law blog frage ich mich, ob Unternehmen so was auch auf ihrer Firmenwebsite veröffentlichen dürften?

Aber hallo, da hat law-blog-Leser Rainer W. eine interessante (Geschäfts-)Idee. Der Blog als Pranger für säumige Schuldner. Eine tagesaktuelle Liste mit allen Leuten, die einem noch Geld schulden, mit Stand des Verfahrens und der Vollstreckung. Und natürlich dem Vermögensverzeichnis des Offenbarungseides im PDF-Format.

Also eine Art öffentlicher Schufa, am besten mit Kommentarfunktion: „Der hat uns auch betuppt. Spielt den großen Mann, zahlt aber nicht. Auto ist auf die Freundin zugelassen.“

Ich schätze allerdings, das könnte Ärger geben. Es gibt diffizile Paragrafen wie § 824 BGB („Kreditgefährdung“) und § 826 BGB („vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“). Bei Privatleuten wäre auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, bei Firmen außerdem das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu beachten. Auch die Pressegesetze sowie das Urheberrecht sollten gecheckt werden.

Die alles entscheidende Frage dürfte sein, ob man als Gläubiger (oder als Weblog-Betreiber im Auftrag von Gläubigern) ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung nachweisen kann. Wahrscheinlich wird die Bewertung ähnlich ausfallen wie bei der Firma, die renitenten Schuldnern immer Männer in Frack und Melone nachlaufen lassen wollte. Das ist ja auch verboten worden, weil ja eigentlich eine Art Nötigung dahinter steckt.

Durchgehen könnte die Sache vielleicht in witziger, ausreichend anonymisierter Form. Wobei ja nicht ausgeschlossen sein könnte, dass sich die Betroffenen selbst wieder erkennen und schwarz ärgern – und andere ihre Schlüsse ziehen.

Mit dem (offenen) Weblog „Hey, ich krieg´noch Geld von dir!“ könnte man aber sicher Credits in der Blogosphere scheffeln.

Nachtrag 1: Für Schuldner bieten sich dann eher solche Seiten an.

Nachtrag 2: Der Kollege Rainer Langenhan weist auf eine Art privater Schuldnerkartei ein, wo Kunden eines Anwaltsbüros (?) sich wechselseitig über säumige Schuldner informieren können. Gestaltung, Impressum und Datenschutz werfen bei der Seite natürlich etliche Fragen auf. Klar, dass die mailing-Listen der Internetrechtsanwälte schon glühen…

CHARMIN

10.33 Uhr im Kaufland Düsseldorf-Derendorf.

Männe fummelt an den Bierkisten rum. Sie kommt aus der Drogerieabteilung, eine Großpackung Charmin comfort, Farbe kirschblau, unterm Arm.

Er tobt los: „Ne, sowas wird nischt gekauft. Das ist viel zu teuer, dat müssen wir nischt hamm.“

Sie: „Ist aber viel besser als das andere.“

Er: „Nix da, Klopapier ist sowieso für´n Arsch.“

Er jagt sie in aller Öffentlichkeit zurück, ein Paket mola standard holen.

Sorry, aber was für´n Arsch.

ZU BRAV

Es scheint in Deutschland nicht möglich zu sein, eine kleine private Website hochzuziehen, ohne gleich Heerscharen von Anwälten zu beschäftigen…(Schockwellenreiter)

Hmmm, der law blog existiert 3 Monate. Und es hat noch keine Abmahnung gehagelt.

Was mache ich nur falsch?

DOPPELTER VERLUST

Dieser Zettel hängt bei uns in der Nachbarschaft an jedem Laternenmast:

Hallo, Sie haben am Mittwoch, den 09.07.2003 vor der Victoria-Versicherung mein Portmonee gefunden und mich am Donnerstag angerufen. Leider habe ich Ihre Adresse verloren. Könnten Sie sich noch einmal melden?

BESONDERE KENNTNISSE

Manche Kollegen verteidigen aber auch jede Pfründe. Ein Beratungsmonopol für Anwälte in Sachen Schweinkram wird es jedoch nicht geben, so zumindest das Oberlandesgericht Düsseldorf:

Unbeachtlich ist, so die Richter, die rechtliche Einordnung von einfacher oder schwerer Pornografie, da beides gegenüber Minderjährigen verboten ist und sich der Jugendschutzbeauftragte demnach darüber nicht den Kopf zerbrechen muss. (Quelle: heise)

Ist das Leben nicht ungerecht?

REAL SOAP

Über Astrid Paprotta lerne ich diese wunderbare Newssite kennen: aktuelle Polizeiberichte aus fast jeder Stadt. Verfasst von echten Polizisten für echte Journalisten. Lesegenuss ist garantiert. Fundstücke von heute:

POL-BN: Gesuchter Straftäter bat Polizeibeamte um Überprüfung

32-Jähriger in Haft

[10.07.2003 – 13:45 Uhr]

Bonn (ots) – Am 09.07.2003, gegen 23.00 Uhr, erschien ein 32-jähriger Mann auf

der Polizeiwache im Bonner Polizeipräsidium und bat die Beamten um

Überprüfung der Rahmennummer seines mitgeführten Fahrrades. Dieser

Bitte kamen die Beamten nach und stellten fest, dass das Zweirad

bislang nicht als gestohlen gemeldet war. Die Freude darüber war bei

dem 32-Jährigen nur von kurzer Dauer, hatte ein weiterer

Datenabgleich doch ergeben, dass er mit Haftbefehl gesucht wurde. Zu

seiner Überraschung wurde er festgenommen und ins Polizeigewahrsam

gebracht. Das Fahrrad wurde sichergestellt.

BGS-D: Solingen, Düsseldorf: Staubsauger stört Bahnverkehr

[10.07.2003 – 09:42 Uhr]

Düsseldorf (ots) – Ein in der S-Bahn, von Düsseldorf nach

Solingen-Ohligs, vergessenes Paket verursacht gestern Abend

erhebliche Störungen im Bahnvehrkehr. Sicherheitskräfte der DB AG

hatten das Paket gefunden und den BGS verständigt. Da eine Zuordnung

des Pakets nicht möglich war, wurde die S-Bahn geräumt und der

Bahnhof Solingen-Ohligs gesperrt. Spezialisten des BGS öffneten das

Paket und fanden lediglich einen Staubsauger. Der Eigentümer konnte

bisher nicht ermittelt werden.

JA, UND?

JA, UND?

Aus dem Schriftsatz des gegnerischen Anwalts in einem Mietprozess:

Es fällt auf, dass die Beklagte die Durchführung von Arbeiten bestreiten lässt, die in der Rechnung der Unternehmen enthalten sind, die der Kläger mit den Arbeiten beauftragt hat. Bemerkenswert, zumal der Prozessbevollmächtigte der Beklagten Fachanwalt für Strafrecht ist.“

Zum Glück entbehrten auch die restlichen 9 Seiten jeder inneren Logik, so dass ich, der vom hehren Zivilrecht unbeleckte Strafverteidiger, das Verfahren locker gewonnen habe.