Dürfen Gebührenzahler den Rundfunkbeitrag verweigern, wenn ARD und ZDF nicht mehr ausgewogen und objektiv berichten und somit ihren Auftrag verfehlen? Das Bundesverwaltungsgericht ist jedenfalls bereit, dieser Frage nachzugehen. Die Richter ließen jetzt die Revision einer Gebührenzahlerin aus Rosenheim zu. Die Frau hatte sich geweigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, weil das öffentlich-rechtliche Programm in seiner Einseitigkeit nicht mehr zumutbar sei.
Mit dem Vorwurf „strukturellen Versagens“ kam die Klägerin zunächst nicht weit. Das Verwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schmetterten die Klage ab. Rundfunkteilnehmer haben laut den Urteilen nur Anspruch darauf, mit einem Programm versorgt zu werden. Die Gebührenpflicht orientiere sich aber nicht im Inhalt des Programms.
Ganz so einfach scheint es nicht zu sein. Und möglicherweise gibt es auch juristischen Gesprächsbedarf. Im Zulassungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts heißt es wörtlich:
Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle.
Das Ganze kann für ARD und ZDF also durchaus spannend werden. Vielleicht gibt es ja schon vorher eine Panikreaktion bei den Öffentlich-Rechtlichen – in Form einer Vielfalts- und Qualitätsoffensive. So könnten unzufriedene Zuschauer schon vor einem möglichen Urteil profitieren.