FALSCHE FAXE

Ein Schwachpunkt im Büro ist der Faxempfang. Jeder, der vorbei geht, holt die Neueingänge raus und legt sie in den allgemeines Posteingang. Eigene Sachen werden, sofern keine Fristen zu notieren sind, auch gern gleich mit ins eigene Büro genommen. Oder dem Kollegen in das rote Eingangsmäppchen gelegt, das er für Eingänge hat, die nicht sofort zugeordnet werden können.

Mitunter wird dann aber nicht genau überprüft, ob es sich wirklich nur um ein Fax handelt. So einen Eingang hatte ich heute in einer Akte. Die ersten zwei Seiten des Faxes gehörten zu dem Fall; die nächsten beiden zu einem ganz anderen.

Natürlich will es mal wieder keiner gewesen sein. Allerdings werfe ich auch ungern den ersten Stein. Das gleiche Malheur ist mir neulich auch passiert. Und in der Vergangenheit auch schon einmal, na ja, vielleicht auch zweimal…

ANGELA SCHRÖDERS WELT

Ein paar deutliche Worte in der SZ:

Jeder weiß: Die Mehrwertsteuer wird erhöht. Doch auch die Versicherungssteuer wird erhöht, den Sparerfreibetrag halbiert, die Pendlerpauschale gekappt, die Zahldauer für das Kindergeld reduziert. Und Sprit wird um sechs Cent teurer. Es scheint allerdings, als hätten sich die Deutschen ihrem schwarz-roten Schicksal ergeben. … Doch die große Koalition ist dabei, das richtige Maß zu verlieren. Weil das Volk nicht meutert und es keine echte Opposition gibt, fühlen sich Unionisten und Sozialdemokraten zu immer neuen Steuerplänen ermuntert.

LOTTO-BETRUG.DE

Aus einer reinen Domain-Bezeichnung (hier: www.lotto-betrug.de) lässt sich weder eine wahre noch eine unwahre Tatsachenbehauptung herleiten. So hat es das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Urteil vom 30. März 2006). In dem Beschluss war allerdings nur noch über die Kosten des Rechtsstreits zu befinden.

Der durchschnittlich informierte Internetnutzer entnimmt nach Auffassung des Gerichts einem Domainnamen nicht die Information, dass die dort Genannten strafbare Handlungen begangen hätten, die unter den Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) fallen, und/oder wegen Betrugs verurteilt worden sind. Auch eine unzulässige Schmähkritik konnte das Landgericht nicht erkennen.

Informationen zu einem früheren Fall im FINBLOG.

HAKENKREUZE IM T-SHIRT

Eine Modekette hat laut N 24 T-Shirts mit Hakenkreuzmotiven verkauft. Die Sache soll erst bekannt worden sein, als eine Käuferin des T-Shirts in Oldenburg als rechtsradikal beschimpft wurde.

Die Hakenkreuze sollen ca. einen Zentimeter groß und in bunte Muster eingearbeitet gewesen sein. Für mich klingt das weniger nach Straftat, dafür mehr nach einem Modedesigner (in Übersee?), der mit seinem Grafikprogramm gespielt hat.

(Link gefunden im ElbeBlawg)

KATZEN FÜTTERN NICHT VERGESSEN

Ein inhaftierte Beschuldigte wollte ihren bisherigen Pflichtverteidiger loswerden. Unter anderem warf sie ihm vor, sich nicht um ihren Kater Chukey gekümmert zu haben. Dazu äußert das Oberlandesgericht Hamm einen klaren Standpunkt:

Zu den Aufgaben eines Verteidigers zählt … nicht die Versorgung der Haustiere seines Mandanten.

Ansonsten schildert der Beschluss sehr schön, mit welch windigen Methoden manche Anwälte immer wieder versuchen, bisherige Verteidiger aus dem Verfahren zu schießen und sich selbst beiordnen zu lassen. Gewisse Leute sind halt vor gar nichts fies.

(Link gefunden im Blawg mit dem langen Namen)

FREIHEIT NACH DER MITTAGSPAUSE

Das Kölner Schnellverfahren (Vorgeschichte) lief ausgesprochen human ab.

Obwohl ich mich am Anfang etwas erschrak. Die Richterin entsprach nämlich ohne Aufhebens dem Antrag, mich als Pflichtverteidiger beizuordnen. Auch vom Staatsanwalt kam kein Widerspruch. Da das Gesetz eine Beiordnung erst ab einer Straferwartung von sechs Monaten vorsieht, war ich zunächst gewarnt.

Aber so hoch wurde die Sache dann doch nicht gehängt. Die Polizei hatte ordentlich ermittelt. Somit blieb nur ein Geständnis, und zwar ein tränenreiches. Außerdem die Beteuerung, dass künftig nicht mehr ohne Arbeitserlaubnis gearbeitet wird und Reisepässe, die auf fremde Namen lauten und gestohlen gemeldet sind, streng gemieden werden.

Der Staatsanwalt forderte drei Monate Haft auf Bewährung. Angesichts einiger Vorbelastungen war das wirklich fair. Die Richterin lächelte dementsprechend leicht gequält, als ich mich beim Staatsanwalt zwar für seine Objektivität bedankte, aber trotzdem anregte, vielleicht noch mal über eine Geldstrafe nachzudenken. Immerhin wollte die Richterin nicht päpstlicher seiner als der Papst. Sie beließ es ebenfalls bei drei Monaten auf Bewährung.

Ein Scharmützel gab es mit dem Hausgefängnis. Obwohl die Richterin den Haftbefehl aufgehoben und laut Laufzttel die sofortige Entlassung angeordnet hatte, wurde meine Mandantin weiter festgehalten. Begründung: In der Justizvollzugsanstalt ist Mittagspause. Und dort müsse man vor der Entlassung telefonisch nachfragen, ob wegen einer anderen Sache noch Haft angeordnet ist. Voraussichtliche Dauer: 45 Minuten. Eben bis zum Ende der Mittagspause.

Ein Anruf der Richterin überzeugte die Beamten dann doch, dass es keine „Überhaft“ gibt. Und dass Mittagspausen nachrangig sind, zumindest gegenüber dem Freiheitsanspruch des entlassenen Angeklagten.

Meine vorherige Ankündigung, dass ich mir auch über eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung (45 Minuten sind dafür mehr als genug) Gedanken machen könnte, hatte dagegen keinerlei Effekt auf die verantwortlichen Herren in der Vorführstelle. „Wir haben unsere Vorschriften.“ Wenn es diese wirklich gibt, sollte man sich mal dringend über den Inhalt Gedanken machen.

BESITZ, STRENG DIENSTLICH

Gibt es einen „dienstlichen“ und damit straffreien Besitz an kinderpornografischen Bildern? Die Staatsanwaltschaft Kiel möchte am ehemaligen Jugendbeauftragten ein Exempel statuieren. Dieser hatte, so berichtet gulli, Seiten mit einschlägigen Inhalten angeklickt. Dabei hat er nach eigenen Angaben nur feststellen wollen, ob es die Seiten noch gibt. Inhalte habe er bewusst nicht heruntergeladen.

Gegen den Freispruch will die Staatsanwaltschaft Revision einlegen. Sie meint, die bloße Existenz der Informationen im Zwischenspeicher sei schon strafbar. Die Möglichkeit, sich die Bilder anzusehen, reiche aus. Außerdem gebe es keine Rechtfertigungsgründe für Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Sonst könnte, so die Bedenken der Staatsanwaltschaft, sich ein ganzes Heer aus „Pädagogen, Journalisten und Politikern“ auf Straffreiheit berufen.

Als nächstes sind wahrscheinlich die Strafverteidiger dran. Wenn sie Akteneinsicht nehmen, um zu prüfen, ob es sich tatsächlich um verbotene Pornografie handelt (was mitunter gar nicht der Fall ist), haben sie im Sinne der Staatsanwaltschaft Kiel ja auch „Besitz“ an dem Material. Und verbreiten sie es nicht sogar? Zum Beispiel, wenn sie die Akte ihren Mitarbeitern zur Rücksendung geben. Oder wenn sie einen Sachverständigen einschalten.

(Danke an Andreas Klein für den Link)

IN RUFWEITE

Der FustKW gab laufend Standort und Fluchtrichtung der Tatverdächtigen durch, bis sie auf der Schwerinstraße/Lützowstraße durch die Einsatzkräfte gestellt werden konnten.

Wenn mein Mandant laut nach mir geschrieen hätte, hätte ich ihn sozusagen vom Start weg betreuen können.

VERURTEILUNGS-EXPRESS

Die Kölner meinen es wirklich ernst mit dem beschleunigten Verfahren (Vorgeschichte). Morgen früh um 11.30 Uhr ist die Hauptverhandlung. Habe ich gerade mit der Geschäftsstelle ausgemacht.

Für den Verteidiger ist so etwas eine Katastrophe. Akteneinsicht bekomme ich wohl Minuten vor dem Termin. Die Mandantin kann ich, wenn ich von meinem ersten Termin in Düsseldorf rechtzeitig wegkomme, vielleicht gerade noch im Hausgefängnis sprechen.

Trotz dieser Umstände kann das Gericht im beschleunigten Verfahren Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängen (§ 419 Strafprozessordnung). Ohne Bewährung, wohlgemerkt.

Die einzige Bremse für diesen Verurteilungs-Express ist die Vorschrift des § 420 Strafprozessordnung. Als Verteidiger kann ich zumindest der Verlesung von Vernehmungen und anderen Papieren widersprechen, so dass ohne anwesende Zeugen eine Verurteilung möglicherweise nicht möglich ist. Dann muss eine normale Hauptverhandlung anberaumt werden.

Andererseits besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Sache zügig mit einer Verständigung zu erledigen. Wenn der Richter so nett ist wie sein Personal, kann eigentlich nichts schiefgehen.

POST FÜR DIE LIMITED

Ausländische Firmen, insbesondere die mittlerweile so beliebten Limiteds, agieren zwar munter in Deutschland. Aber die unseriösen unter ihnen verschanzen sich hinter ihrer „offiziellen“ Firmenadresse. Blickpunkt Recht & Steuern weist auf ein wichtiges Urteil hin:

Ein ausländisches Unternehmen (etwa eine englische Limited) muss sich den durch sein Verhalten gesetzten Rechtsschein einer zustellungsfähigen Geschäftsanschrift in Deutschland zurechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn unter der betreffenden Adresse kein Geschäftssitz besteht.

Ein solcher Rechtsschein wird insbesondere dann hervorgerufen, wenn sich das Unternehmen unter Angabe dieser deutschen Adresse ohne einschränkende Zusätze bei der DENIC als Domaininhaber registriert.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 6. September 2005 – 5 W 71/05

THERAPIE FÜR PÄDOPHILE

Die FAZ beschreibt unaufgeregt das Berliner Therapieprojekt für Männer mit pädophilen Neigungen. Die Betroffenen werden dort vorbeugend behandelt, damit sie ihre Neigungen unter Kontrolle behalten.

Für mich neu ist folgende Feststellung:

Untersuchungen über die vergangenen Jahre haben gezeigt, daß mehr als drei Viertel der verurteilten Kindesmißbraucher nach diagnostischen Kriterien nicht pädophil sind. Auch die Mehrzahl der Kindermörder ist nicht pädophil.

LIFE IN A MAFIA FAMILY

When it was my turn to get the bedroll I looked up. Right there in the reception area, I saw Paulie. He was laughing. Next to Paulie I saw Johnny Dio, and next to Dio was Fat Andy Ruggiero. They’re all laughing at me. All of a sudden the guards who had been screaming shut up like mice. Paulie and Johnny came around the table and started hugging me. The guards acted like Paulie and Johnny were invisible. Paulie put his arm around me and walked me away from the table. „You don’t need that shit“, Fat Andy said. „We got nice towels for you.“

Nicholas Pileggi, Wiseguy