Ich-AG: Erfolgsquote unbekannt

Die Ich-AGs haben seit 2003 rund drei Milliarden Euro gekostet. Abgesehen vom Betrag finde ich in der Stellungnahme der Bundesregierung folgenden Satz bemerkenswert:

Die Bundesregierung ergänzt, dass keine exakten Angaben darüber vorliegen, wie viele der Existenzgründer ihre Selbstständigkeit vor Auslaufen des Förderzeitraums aufgegeben haben.

Ich stelle mir einen x-beliebigen Firmenchef vor, der nach der Einführungsphase eines Produktes Verkaufszahlen sehen möchte. Und dann zu hören kriegt:

Wissen wir nicht, aber wir haben drei Händler angerufen. Die haben jeweils 2, 13 und 121 Stück verkauft. Also schließen wir daraus, dass unsere weiteren dreitausend Vertriebspartner im Durchschnitt 45 Stück verkauft haben.

Der verantwortliche Mitarbeiter könnte sich wahrscheinlich auch schnell um eine Ich-AG bemühen.

(Meldung des Bundestages; Link gefunden bei Anwalt bloggt)

Kennen wir nicht

Jetzt teilt mir schon die zweite Rechtsschutzversicherung mit, dass der Mandant dort nicht versichert ist. Jetzt soll er mir entweder die Police zeigen. Oder die Unterlagen selbst ins Schadensbüro tragen.

Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Kommentare

Weitere Entwarnung für Forenbetreiber und Blogger: Das Oberlandesgericht Düsseldorf festigt mit einem neuen Urteil vom 7. Juni 2006 seine Rechtsprechung, nach der für rechtswidrige Einträge Dritter keine direkte Haftung besteht. Gelöscht werden müssen solche Beiträge auch erst dann, wenn der Forenbetreiber von ihnen Kenntnis erlangt hat. Eine allgemeine, umfassende Prüfungspflicht lehnt das Gericht ab.

(Link gefunden im domainblog)

Industrieadel

Wer mal einen Blick hinter die Kulissen des deutschen Industrieadels werfen möchte, wird sich für die Seite fischerfratze.de interessieren. Dort berichtet die Tochter des Gründers der gleichnamigen Werke (ohne Fratze) über sich, ihre Arbeit in der Firma des Vaters, die Kündigung, einen Erbvertrag und Strafanzeigen. Mit vielen Originalschreiben.

Der Vater ist von der Seite nicht begeistert. Er fordert über seine Anwälte, dass diese bis morgen vom Netz geht.

(Danke an Thomas Esders für den Link; Näheres auch bei Marcel Bartels)

Sein Name an der Tür

Es schreibt der Gerichtsvollzieher:

An Ort und Stelle festgestellt, dass Schuldner unbekannt verzogen ist.

Ich würde eher vermuten, Klingelschild abmontiert. In einem strategisch günstigen Zeitpunkt. Der Name der Freundin, mit der ich ihn vor Tagen noch über die Nordstraße habe schlendern sehen, steht jedenfalls noch an der Tür.

Der Einfachheit halber

Nachdem jeder Cent hin- und hergerechnet worden ist, kommt die Gegenseite darauf, dass ihr ein Betrag von 942,38 € zusteht. Das Schreiben schließt mit dem Satz:

Wir schlagen vor, dass Ihr Mandant der Einfachheit halber 1.000,00 € überweist.

Ja klar, deswegen haben wir ja auch jeden Cent hin- und hergerechnet.

Auf der Sonnenseite

Die Anhörung über den Bewährungswiderruf vor der Verhandlung über die Sache, wegen der die Bewährung widerrufen soll, nahm den erwarteten Verlauf: Es wurde festgestellt, dass die Sache, wegen der die Bewährung widerrufen soll, in Kürze verhandelt wird. Diese Verhandlung soll abgewartet werden.

Länger als anderthalb Minuten hätte ich es in dem Richterzimmer auch nicht ausgehalten. Da schien wahrscheinlich schon den ganzen Morgen die Sonne drauf.

Dreimal hintereinander

Eigentlich sollte ich heute Nachmittag drei Besprechungen haben. Zwei wurden abgesagt. Der dritte Besucher, für 15 Uhr eingetragen, hat sich nicht sehen lassen.

Einzig erfreulich ist die Quote derer, die sich wenigstens gemeldet haben. In den letzten Wochen ist es nämlich eingerissen, dass Besprechungstermine schlichtweg platzen. Keine Nachricht, keine Entschuldigung, gar nichts. Es gibt Kandidaten, die schaffen das dreimal hintereinander. Und dann hört man nie wieder was von ihnen.

Würde mich nicht wundern, wenn die No shows derzeit bei 40 bis 60 Prozent liegen. Das Nachsehen haben alle, die vielleicht mal kurzfristig am nächsten Tag mit mir sprechen möchten. Was dann wegen des vollen Kalenders nicht möglich ist.

Testweise wird jetzt die Zeit zwischen den Terminen wieder verkürzt. Und bekannte Wackelkandidaten werden für die gleiche Zeit eingetragen.

Ach ja, vor knapp zwei Jahren war es schon mal so.

Pascal: Haftbefehle aufgehoben

Die Angeklagten im Pascal-Prozess sind alle auf freiem Fuß. Das Landgericht Saarbrücken hob die letzten sechs Haftbefehle auf. Die Strafkammer sehe keinen dringenden Tatverdacht mehr, berichtet die WELT.

Das Gericht sprach von vielen Widersprüchen und fehlenden objektiven Beweisen. Die Angeklagten hatten bis zu dreieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen.

LIEBE ULLA SCHMIDT

Liebe Frau Ministerin Ulla Schmidt,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Verlinkungsregeln ausgemachter Blödsinn sind.

Zum einen werde ich dadurch, dass ich auf die Seite des Gesundheitsministeriums einen Link setze, nicht zum Vertragspartner Ihres Hauses. Es sei denn natürlich, Sie zahlen für einen Link Honorar. Ich halte das für denkbar, denn im Gesundheitswesen hat der Regenbogen ja unzählige Enden – und an jedem steht ein Töpfchen Euro zur Selbstbedienung bereit. Trotzdem danke, ich möchte nicht, dass es später heißt, ausgerechnet der sündhaft teure Link vom law blog hat das System kippen lassen.

Vertragspartner bin ich also nicht. Und wie kommen Sie ansonsten darauf, dass Sie die Verlinkung zu Ihrer Homepage kontrollieren und regulieren können? Dass ich, wenn Sie die Zustimmung zum Link widerrufen, diesen wieder entfernen muss?

Falls Ihnen dieselben Leute, die Gesetze für das Gesundheitssystem machen, diese Ansicht eingeflüstert und den Text zu Ihrer bemerkenswerten Seite geschrieben haben, wissen wir wenigstens, warum das Ganze den Bach runtergeht.

Näheres erklärt Ihnen gern die Kollegin Zypries. Der Eierlikör geht auf mich.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Vetter