Die Hitze

Die Hitze. Nachbarn schräg gegenüber halten es drinnen anscheinend nicht mehr aus. Sie lieben sich auf dem Balkon. Bei Kerzenlicht. Jetzt schon die zweite Nacht in Folge. Keine Ahnung, was in die Leute gefahren ist, denn sie tun das – optisch und akustisch – so ungeniert, dass selbst die Pensionäre im Karree was mitbekommen haben dürften.

Die Rentnerfraktion. Zwei, drei reagieren sogar allergisch auf etwas lauter gestellte Badradios. Deshalb werden die Nachbarn heute bestimmt mit einer ersten Resonanz rechnen dürfen. Ich tippe auf einen Besuch vom Ordnungsamt. Vielleicht haben die Außendienstler eins dieser fast schon unvermeidlichen Fernsehteams im Schlepp. So wie sich die Nachbarn produzieren, wären Synergieeffekte nicht ausgeschlossen.

Alg: Vorschriften müssen ins Netz

Ein Sozialhilfeverein zwingt die Bundesagentur für Arbeit, interne Richtlinien und Dienstanweisungen zum Arbeitslosengeld zu veröffentlichen. Das Sozialgericht Düsseldorf verhandelte einen Eilantrag des Vereins. Dieser war auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützt, berichtet heise online.

Nach dem vor Gericht geschlossenen Vergleich muss die Bundesagentur für Arbeit die über 1000 Vorschriften jetzt Schritt für Schritt im Internet veröffentlichen.

Gut so. Die Agentur für Arbeit verschanzt sich oft hinter ihren Dienstanweisungen. Die schätzt der Sachbearbeiter – notgedrungen – oftmals höher ein als das Gesetz. Obwohl es nicht das erste Mal wäre, dass die Anweisungen das Gesetz sehr einseitig auslegen. Um es mal vorsichtig zu sagen.

Sex-Anzeigen sind erlaubt

Prostituierte dürfen grundsätzlich in Zeitungen werben. Der Bundesgerichtshof sieht nur dann einen Grund für Verbote, wenn die Anzeigen grob anstößig sind oder die Jugend gefährden. Das ergibt sich aus einem heute bekanntgegebenen Urteil (Pressemitteilung).

Geklagt hatten nicht irgendwelche Moralapostel, sondern der Besitzer eines Puffs. Dieser wollte wohl der Konkurrenz in Wohnungen das Wasser abgraben.

Zum Geschäft mit den Anzeigen gibt es einen interessanten Artikel in brandeins: Tabulose Zeitung sucht Leser.

(Link gefunden bei ElbeLaw)

Gebremste Neugier

Mein Handy klingelt. Ich melde mich. Der Anrufer, Rufnummer unterdrückt, schweigt.

„Hallo? Was kann ich für Sie tun?“

„Ich wollte hören, wer Sie sind. Die Nummer in meinem Handy. Sie haben mich angerufen.“

„Schon möglich. Wenn Sie mir sagen, wer Sie sind, kommen wir vielleicht weiter.“

„Nö, lieber nicht.“

„Okay, dann eben nicht.“

Aber da hat er schon aufgelegt.

Fall Pascal: Zweifel zwingen zum Freispruch

Im Zweifel für den Angeklagten. Es sieht so aus, als müsse das Landgericht Saarbrücken diesen Grundsatz im Fall des verschwundenen Pascal anwenden, berichtet die Süddeutsche Zeitung:

Es bleibt ein Zwiespalt, der auch den Richtern des Landgerichts schmerzlich bewusst ist. Josef Choduba und seine Kollegen sind mitnichten von der Unschuld der Angeklagten überzeugt, im Gegenteil: „Gewichtige, nach Auffassung der Kammer sogar überwiegende Gründe sprechen dafür, dass sich zumindest die Angeklagten R., W. und M. im Sinn der Anklage schuldig gemacht haben“, schreibt Richter Choduba.

Aber auf der anderen Seite gibt es eben diese Zweifel, „vernünftige, nicht nur theoretische Zweifel.“ „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist einer der ältesten Grundsätze der abendländischen Rechtsgeschichte. Die Schwurgerichtskammer in Saarbrücken ist entschlossen, ihn zu beherzigen.

(Link gefunden bei RA Eickelberg)

Markenfälschungen: Der Zoll schaut hin

Die Welt berichtet über den angeblichen Hang der Deutschen zu gefälschten Markenprodukten:

„Geklaut wird alles. Es gibt da nichts, was es nicht gibt“, sagt Rido Busse, Gründer des Vereins [Plagiarius], der im August in Solingen ein Museum mit Fälschungen eröffnet. Betroffen seien alle Branchen und alle Produktarten. Nach Schätzungen von Plagiarius entfallen sieben bis zehn Prozent des Welthandels auf Plagiate. Der Umsatz sei größer als der des Handels mit Rauschgift.

Strafbar sei die Einfuhr aber nur in größeren Mengen und gegebenfalls zum Weiterverkauf.

(Link gefunden im MarkenBlog)

NRW schrumpft

Die Bevölkerungszahl Nordrhein-Westfalens hat im vorigen Jahr noch einmal abgenommen: Zum Ende 2005 hatte das bevölkerungsreichste Bundesland 18 058 105 Einwohner; das sind laut Landesamt für Statistik 17 247 weniger als Ende 2004. Im Zusammenhang damit steht die Zahl der Geborenen. Sie erreichte mit 153 372 einen historischen Tiefststand – im achten Jahr in Folge sind die Geburten rückläufig. Die Zahl der Sterbefälle war mit 186 427 um etwa 2 000 höher als im Vorjahr. Selbst der Zuzug von 16 000 Personen mehr als im Jahr 2004 brachte der Statistik keinen Ausgleich. (pbd)

Gefährlicher Kaffee

Weil er sich über einen anderen Autofahrer auf einer Schnellstraße ärgerte, schleuderte ein 46-jähriger Düsseldorfer einen vollen Kaffeebecher aus dem Seitenfenster – genau auf die Windschutzscheibe des anderen Autos. Das Amtsgericht Düsseldorf wertet das als „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ und bittet den Mann mit 1.800 € zur Kasse, berichtet die Rheinische Post (Printausgabe, 12. Juli 2006).

Das Opfer ist übrigens Beisitzer in einer Kammer für Handelssachen. Aber das hat beim Strafmaß selbstverständlich keine Rolle gespielt.

Bequeme Ermittler

Ermittlungsbehörden dürfen eine Wohnungsdurchsuchung nicht als bequemsten Weg wählen, um einen vagen Verdacht zu erhärten. Das Bundesverfassungsgericht rügt deshalb die Haudurchsuchung bei einem Geschäftsmann. Die Ermittler hätten zunächst Auskünfte einholen bzw. Zeugen befragen müssen.

Pressemitteilung des Gerichts

Stille Post

Der Mandant sitzt schon am Besprechungstisch. Mein Blick fällt auf einen der Notizblocks, die dort immer griffbereit liegen:

HERR VETTER ICH HABE DURST!

So was mache ich sonst nur im Knast, wenn es ein Bedürfnis geben könnte, (illegal) zu lauschen.

Kein trachtenfrei im Gerichtssaal

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die „Anordnung über die Amtstracht bei den ordentlichen Gerichten“ vom 5. Februar 1963 kennt keine Hitzeperioden. Ohne Gnade schreibt sie vor, was die 3 713 Richter, die 1 347 Amts- und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen auch im Hochsommer bei Verhandlungen und Verkündungen zu tragen haben: „Die Amtstracht besteht aus einer Robe von schwarzer Farbe“. Dazu gehören völlig verbindlich „ein weißes Hemd mit einem weißen Langbinder“.

Zum Tragen dieser Montur samt Krawatte sind auch, ohne Ausnahme, die rund 35 000 Anwälte im Lande verpflichtet. Oben ohne ist verboten. Die meisten Anwälte halten sich daran. Eine Stimme: „Ich beiße die Zähne zusammen und ertrage den Schweiß!“

Das muss der Jurist aber gar nicht. Denn die Anordnung kennt, durch die Hintertür, eine Ausnahme. Sie heißt: „Ob es angemessen ist, die Amtstracht zu tragen, bestimmt der die Amtshandlung leitende Richter“. So einer kann aber schon mal, wie vor kurzem geschehen, bissig werden. Bei einer Scheidungsverhandlung erschien ein Anwalt im Polo-Shirt. Ob man denn ins Freibad gehen wolle, raunzte der Richter.

„Der Anwalt ist Organ der Rechtspflege“, erinnert Susanne Offermann-Burckard, die Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Sie zitiert dann aber aus § 20 der Berufsordnung. Die Verpflichtung zum Tragen der Robe bestehe, „soweit das üblich ist“. Auf solchen Umwegen kann auch den triefnassen Anwälten geholfen werden – die Haltung des Richters gilt.

Wolfram Schnorr ist einer seit Jahrzehnten. Entsprechend weise reagiert er: „Ich habe für Ordnung im Saal zu sorgen. Die ist nicht gewährleistet, wenn ein Notarzt kommen müsste“. Schnorr macht es noch deutlicher: „Gesundheit geht der preußischen Kleiderordnung immer vor“. Bei ihm genügt eine Anregung, danach stellt er die Bekleidungsauswahl frei.

Strenger dagegen geht es für Bedienstete des allgemeinen Justiz-Vollzugsdienstes zu. Eine „Dienstkleidungsvorschrift“ schreibt etwa „schwarze Schuhe und Socken in dunkler Farbe“ vor. Nur in der warmen Jahreszeit ist das Tragen von schwarzen Sandalen gestattet, die „an den Fußspitzen und Fersen geschlossen“ sind. Wie dieser heiße Widerspruch aufzuklären sein könnte, erwähnt die Vorschrift nicht. Denn laut Lexikon ist die Sandale ein „flacher, offener Schuh mit Lederriemen“. (pbd)