Tiefste Einblicke in sein Privatleben musste ein Autofahrer geben, um seinen Führerschein zu retten. Weil er unter Kokaineinfluss von der Polizei angehalten wurde, verteidigte er sich wie folgt: Seine Frau habe ihm das Pulver am Vorabend heimlich verabreicht, um das gemeinsame Sexleben „spicy“ zu gestalten. Den größten Teil habe sie ihm in ein Glas Wein gemischt, den Rest beim Sex auf seinen Penis aufgetragen, ohne dass er dies bemerkte. Dabei sei seine Frau davon ausgegangen, dass er am nächsten Tag Homeoffice macht und es deshalb mit der Fahrtüchtigkeit keine Probleme gibt – was leider nicht der Fall war.
Die Ehefrau versicherte das sogar an Eides statt. Das Straßenverkehrsamt zeigte sich weniger beeindruckt. Wie beim Konsum harter Drogen üblich, musste der Mann den Führerschein abgeben. Er wehrte sich dagegen vor Gericht, jedoch vorläufig ohne Erfolg. Zwar gebe es „seltene Ausnahmen“ untergeschobener Drogen, sagt das Oberverwaltungsgericht Greifswald. In diesem Fall klinge die Geschichte jedenfalls plausibel. Aber, so das Gericht, das lasse sich nur im sogenannten Hauptsacheverfahren prüfen. Im vorläufigen Verfahren müsse abgewogen werden zwischen der naheliegenden Möglichkeit „unbewusster“ Drogenaufnahme und der Verkehrssicherheit. Die Verkehrssicherheit sei da wichtiger. Der Mann muss also vorläufig auf den Führerschein verzichten, kann aber natürlich weiter für sein Recht kämpfen.
Wir werden in einiger Zeit also noch mal von der Sache hören…
Aktenzeichen 1 M 166/24 OVG