Noch eine knappe Stunde, dann stehe ich ab 16 Uhr in der Blogsprechstunde Rede und Antwort.
Vielleicht hat ja jemand Lust vorbeizuschauen.
Noch eine knappe Stunde, dann stehe ich ab 16 Uhr in der Blogsprechstunde Rede und Antwort.
Vielleicht hat ja jemand Lust vorbeizuschauen.
Die „Einverständniserklärung DNA“ der nordrhein-westfälischen Polizei (PDF) ist ein Muster an Rechtsstaatlichkeit.
Der Beschuldigte bestätigt, er sei darüber belehrt worden, dass er nicht gesetzlich verpflichtet ist, Körperzellen für eine DNA-Analyse abzugeben. Er wird darauf hingewiesen, dass sein DNA-Muster auch für Ermittlungen in künftigen Strafverfahren verwendet werden kann. Außerdem wird er informiert, dass grundsätzlich nur der Richter die Entnahme der Körperzellen anordnen kann und dass ohne Einverständnis des Beschuldigten DNA-Untersuchungen in künftigen Verfahren nur mit richterlicher Genehmigung erlaubt sind.
Die Unterschriftenquote beträgt um die 90 %. Allerdings nur, wenn kein Anwalt im Spiel ist. Ich für meinen Teil grübele immer wieder, wie die Leute von der Kripo das hinbekommen. Bei einem Buchclub könnten einige jedenfalls ganz groß Karriere machen.
„Ich bin dann an dem Fahrzeug vorbeigefahren.“
„Wo ist der Unterschied zum verbotswidrigen Überholen?“
„Vorbeifahren ist doch kein Überholen. Außerdem, Sie sind doch der Anwalt.“
Die Einspruchsbegründung werde ich noch nicht sofort formulieren. Darüber muss ich erst noch mal nachdenken.
Der Amberger Rechtsanwalt Jörg Jendricke wehrt sich ebenfalls gegen die Kreditkarten-Rasterfahndung im Rahmen der „Operation Mikado“.
Seine Antragsschrift an das Amtsgericht Halle ist hier nachzulesen.
Von Mitantragstellern habe ich erfahren, dass diesen erst vor wenigen Tagen Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft übermittelt wurden. Einige haben wohl ebenfalls um die Möglichkeit geben, sich hierzu nochmals äußern zu können. In einem Fall hat das Amtsgericht Halle eine Frist bis zum 9. März eingeräumt.
Wegen der gleichgelagerten Sachverhalten wird der Ermittlungsrichter kaum vor Ablauf der letzten Äußerungsfrist entscheiden.
Weitere Beiträge zum Thema:
– Generalverdacht und Verhältnismäßigkeit;
– Mikado-Fahndung traf auch Unschuldige
– AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07
– Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer
– “ Volksstimme“: Interview zu Mikado
– Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente
– Kartenscreening für Datenschützer kein Problem
– Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig
– Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;
– Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1
– Weiterer Antrag gegen Mikado
– Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz
– Mikado: Stäbchen für Stäbchen
– Mikado
Die Durchsuchung der Cicero-Redaktion war rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht stellt in einem heute veröffentlichten Urteil fest, dass Medienmitarbeiter besonderem verfasssungsrechtlichen Schutz unterliegen. Dieser Schutz dürfe nicht dadurch ausgehebelt werden, dass sie der Beihilfe zu einer Straftat bezichtigt werden, die noch nicht einmal feststeht. Konkret war dem Journalisten Bruno Schirra und der Cicero-Redaktion vorgeworfen worden, durch die Veröffentlichung brisanten BKA-Materials Beihilfe zum Geheimnisverrat begangen zu haben.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries plant die Sicherungsverwahrung für Jugendliche und Heranwachsende. Damit könnten auch unter 21-Jährige bis an ihr Lebensende eingesperrt bleiben, sofern Gutachter ihnen Gefährlichkeit attestieren. Die Sicherungsverwahrung soll schon bei Freiheitsstrafen ab sieben Jahren möglich sein, berichtet beck-aktuell.
Der bayerischen Justizministerin ist selbst das noch nicht hart genug. Sie will Jugendliche schon ab Freiheitsstrafen von fünf Jahren wegsperren können. Der Deutsche Richterbund dagegen lehnt die Vorschläge als populistisch ab.
Ich plädiere dafür, die Leute einzusperren, welche für die Verwahrlosung und Perspektivlosigkeit der jugendlichen Straftäter mitverantwortlich sind. Also jene, die der Ghettobildung tatenlos zuschauen, Schulen verfallen lassen, Freizeiteinrichtungen und Betreuungsangebote schließen und denen es piepegal ist, ob Leute aus gewissen Stadtteilen schon deshalb keine Lehrstelle bekommen, bloß weil sie die falsche Wohnadresse haben.
Der wegen Mordes und nicht wegen seiner politischen Ansichten verurteilte Christian Klar hat eine Grußbotschaft verfasst. Darin (Dokumentation) kommt zum Ausdruck, dass er politisch den alten Idealen anhängt. Sofern man derartiges überhaupt in seinen verschwurbelten Sätzen ausmachen kann.
CSU-Generalsekretär Markus Söder hat dazu natürlich gleich eine Meinung:
Nun zeigt sich, dass so ein Mann nie auf freien Fuß kommen darf.“ Christian Klar müsse „bis ans Ende seines Lebens hinter Schloss und Riegel bleiben. Ein Gnadenerweis ist undenkbar.“
Die beiden sind eigentlich ein schönes Paar. Was Lernunfähigkeit und Verbohrtheit angeht.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Kaufpreis für einen Domainnamen steuerlich meist nicht absetzbar ist.
Ich danke heise online für die Übersetzung. Das Urteil selbst verstehe ich schon sprachlich nicht.
Aber vermutlich bin ich damit nicht alleine.
Ein Anwaltsbüro aus Ichweißnochnicht hat telefonisch angefragt, ob wir am Freitag um 10.00 Uhr in Untervollmacht einen Termin am Arbeitsgericht Bonn wahrnehmen können. Um 10.20 Uhr habe ich im selben Saal schon einen eigenen Termin. Ich glaube, es ist der erste in Bonn seit zwei, drei Jahren.
Bis ich das angekündigte Fax gelesen habe, will ich noch nicht an einen Zufall glauben. Aber auf jeden Fall habe ich nichts dagegen. Da lohnt sich wenigstens die Fahrt.
Am 8. Februar gab Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble der taz ein vielbeachtetes Interview. Praktisch jeder Satz gab Anlass zur Diskussion (siehe auch diesen Beitrag).
Mir drängten sich einige Fragen auf. Deshalb habe ich diese Fragen an die Pressestelle des Innenministeriums geschickt. Meine Mail vom 9. Februar:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Autor des law blog. Mit rund 10.000 Seitenabrufen täglich und nochmals so vielen Lesern des RSS-Feeds gehört die Seite zu den reichweitenstärksten Weblogs Deutschlands, vgl. z.B. die Statistik bei Blogscout.de.
Nun zu meiner Anfrage:
Im Interview mit der tageszeitung vom 08. Februar 2008 hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Folgendes geäußert:
“Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.”
Hierzu habe ich einige Fragen:
1. Wieso ist der Bundesinnenminister der Meinung, dass das Bundeskriminalamt zuständig für die Überwachung von unanständigen Leuten ist und diesen unanständigen Leuten Trojaner auf die Computer schicken muss?
2. Was versteht der Bundesinnenminister unter „unanständig“?
2. Sieht der Bundesinnenminister einen Unterschied zwischen Leuten, die „unanständig“ sind und solchen, die einer Straftat verdächtig sind oder im Verdacht stehen, eine Straftat von erheblichem Gewicht vorzubereiten? Wenn ja, worin liegt dieser Unterschied?
3. Ist der Bundesinnenminister heute der Meinung, dass er sich in der CDU-Parteispendenaffäre anständig verhalten hat? Falls ja, warum hat er sich dann vor dem Deutschen Bundestag dafür entschuldigt, dass unter seinem Vorsitz illegale Zahlungen an die Partei erfolgten und er nicht die volle Wahrheit über seine Kontakte mit dem Waffenhändler Schreiber gesagt hat?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht
Das ist jetzt mehr als zwei Wochen her. Ich habe weder eine Eingangsbestätigung noch eine Stellungnahme erhalten.
Aber das ist ja auch eine Antwort.
Morgen chatte ich bei politik-digital.de in der „Blogsprechstunde“. Von 16 bis 17 Uhr stehe ich Rede und Antwort. Es kann übrigens jeder Interessierte teilnehmen.
Bei real kann man jetzt halbe Schweine kaufen.
Die eigentliche Sauerei ist aber diese samstägliche Wurfsendung der Post. Die Prospekte, unter anderem vom real-Markt, kann man nicht einfach zum Altpapier geben. Wegen der Plastikolie, in welche die gesamte Sendung eingeschweißt ist.
Wenn nur 50 % der Deutschen so penible Mülltrenner und eingefleischte Reklamemuffel sind wie ich, raubt die Post dem einzelnen zwar nur Sekunden. In der Masse sind es aber unzählige Stunden wertvolles Wochenende. Kein Wunder, wenn wir angespannt sind.
Fast noch mehr quält mich jetzt aber eine andere Frage: Wer kauft halbe Schweine?
Aha, so sieht das also aus: Im BILDblog entstand eine Diskussion darüber, ob Welt Online einen Link dorthin setzen dürfe. Welt Online entfernt darauf den Link, weil man sich nicht aufdrängen möchte.
Chefredakteur Christoph Keese und wie er die Welt sieht.
Bemerkenswert ist das Statement schon deswegen, weil BILDblog schon bald nach dem Start Kommentare gesperrt hat. Eine Diskussion im BILDblog war also gar nicht möglich. Die Begründung für den Rausschmiss des BILDblog ist, da hat Stefan Niggemeier recht, schlicht falsch und irreführend.
Eigentlich schade, wenn man Journalisten beim Lügen Schönreden beobachten muss. Hätte ich jetzt nicht erwartet, zumal Christoph Keese zumindest zu FTD-Zeiten einen aufrechten Eindruck machte.
Warum interessiert mich das eigentlich? Das law blog steht auf der Empfehlungsliste von Welt Online. Ich habe vor einiger Zeit erklärt, dass ich für BILD nicht als Gesprächspartner zur Verfügung stehe. Möglicherweise beginnt jetzt in den Kommentaren zu diesem Beitrag auch noch eine Diskussion über den Link von der Welt.
Herr Keese, übernehmen Sie. Oder auch nicht. Ich sage nur noch einmal, Rückgrat kann auch in gehobenen Positionen nicht schaden.
Ebenfalls zum Thema: Welt kickt BILDblog
Das war eine Überraschung. Welt Online empfiehlt ausgerechnet das BILDblog. Ein mehr als positives Signal, wie ich finde. Und eine konsequente Umsetzung der emsig propagierten neuen Linie, künftig auch die Meinung der anderen zu spiegeln – und die eigene Leistung hieran messen zu lassen.
Dass BILDblog nach einigen Tagen wieder rausfliegt, dürfte wahrscheinlich einem Anruf von oben zu verdanken sein. Dem Diktat muss man sich als Journalist wahrscheinlich beugen. Für ein erklärendes Wort sollte die Chuzpe aber doch auch heute noch reichen.