Bundestag musste gefragt werden

Für den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestags einholen müssen. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 7. Mai 2008.

Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte greift ein, wenn nach dem jeweiligen Einsatzzusammenhang und den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist. Diese Voraussetzungen lagen hier vor. Mit der Luftraumüberwachung der Türkei in AWACS-Flugzeugen der NATO haben sich deutsche Soldaten an einem Militäreinsatz beteiligt, bei dem greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen bestanden.

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Unter der Tür durchgeschoben

In einem Prozess redet die Rechtsabteilung einer Stadtverwaltung immer davon, eines ihrer Schreiben sei am 17. Januar 2008 „zugestellt“ worden. Die „Zustellung“ sei „bewirkt“ worden, indem eine Angestellte der Stadt den Briefumschlag mit dem Schreiben unter der Wohnungstür des Betroffenen „durchgeschoben“ habe.

Na, wenn das eine Zustellung (Begriffserklärung) im rechtlichen Sinne sein soll, sehen wir entspannten Zeiten entgegen. Die Nebelkerzen muss die Behörde werfen, weil eine förmliche Zustellung vorgeschrieben ist. Natürlich könnte ein Amt auch mal auf die Idee kommen zu sagen, sorry, wir haben das verbockt. Aber das wäre wohl zu viel erwartet.

Richterwechsel

Morgen um neun Uhr wollte ich eigentlich in einer Strafsache verteidigen. Gegen 12.30 Uhr rief vorhin das Gericht an und teilte mit, der Termin sei aufgehoben. Begründung:

Wechsel des Abteilungsrichters

Der deutsche Amtsrichter, heute hier, morgen da. Nur noch Spielmasse für den Dienstherren, der Personalentscheidungen wie Blitze niederfahren lässt. Wirklich? Wahrscheinlich war das alles schon Wochen bekannt. Man wird nur vergessen haben, uns rechtzeitig zu informieren. Mal wieder.

Alles wäre nur halb so ärgerlich, wenn ich wegen dieser Sache nicht schon andere Termine hätte verlegen lassen.

Im Keller

Vorhin habe ich bei einer Familie angerufen und wollte den Vater sprechen. Erst war das Kind dran, dann die Mutter. Sie sagte:

Mein Mann kann im Moment nicht. Der ist im Keller.

Wir schwiegen beide und lauschten dem Nachhall, den diese Worte verursachten. Sie sagte dann mit fester Stimme:

Ich kann aber runtergehen und ihm Bescheid sagen.

Er hat mich auch gleich zurückgerufen.

„Wie neu“

Auktionstexte bei ebay sind mehr oder minder fantasievoll. Artikel werden zum Beispiel sehr gern als „wie neu“ beschrieben. Das inspiriert die Fantasie, wenn auch auf Käufer- und Verkäuferseite meist gegenläufig.

„Wie neu“ sollte auch ein Dings sein, das mein Mandant kaufen wollte. Leider hat er nur wenig Fantasie, deshalb fragte er vor seinem Gebot beim Vekäufer nach. Der witterte offenbar eine große Chance und äußerte sich konkret. Das Dings sei „ein Jahr alt“.

Nachweislich ist es aber neun Jahre alt, wie mein Mandant unschwer feststellen konnte. Der Verkäufer streitet das nicht ab, beruft sich aber darauf, er habe extra in den Auktionstext geschrieben: Privatverkauf, Rücknahme und Umtausch nach EU-Recht ausgeschlossen.

Davon rückt er keinen Millimeter ab. Wieder ein Fall, in dem ich mir wünsche, dass der Gegner einen Anwalt nimmt.

Gelinkt, und zwar klassisch

Der Betreiber der Seite uclue ist der Meinung, dass er beliebig RSS-Feeds abgreifen, diese veröffentlichen und mit Google-Adsense Geld verdienen kann.

Nach Auffassung seines Anwalts handelt es sich um eine „eher klassische Form der Verlinkung“. Ich nenne das Contentklau, zumal bei kürzeren Beiträgen sogar der gesamte Inhalt angezeigt wird.

Wie auch immer, der Betreiber zieht es vor, sich nicht mit mir zu streiten. Er hat den RSS-Feed des law blog auf meine freundliche Bitte entfernt. Das hätte der Anwalt auch direkt vorne in seinem Brief schreiben können. Dann hätte ich mir drei einschläfernde Seiten Text erspart.

Neues Kommentarsystem

Neues aus dem Maschinenraum: Gerade wird das Kommentarsystem von Disqus getestet, z.B. hier unter diesem Posting.

Während damit nach wie vor das normale gewohnte anonyme Kommentieren möglich ist – also kein Registrierungszwang oder ähnliches – bietet das System einige nette Funktionen für angemeldete Benutzer. So kann man Postings bewerten, in etwa wie bei slashdot, um so Troll-Postings einfach auszublenden, „verzweigte“ Kommentare (also Threading) ist möglich, und noch einiges mehr.

Momentan natürlich noch im Testbetrieb, daher kann es etwas hakeln – aber Meinungen sind natürlich schon gern gesehen.

(gefunden via nico)

Update: Vorerst wieder deaktiviert. Während die Funktionen sehr vielversprechend aussehen, und auch einige Kritikpunkte wie etwa die andere Kommentar-Feed-Url technisch sehr einfach zu lösen sind, finde ich die „Javascript-only“-Implementierung, die fehlende Datenschutzrichtlinie und die fehlende deutsche Übersetzung eher störend. Alle drei dieser Punkte dürften mit Sicherheit bald bei Disqus gelöst sein – dann wird es noch einmal einen Versuch geben.

Aber bis dahin bleibt erstmal alles bei Alten.

Freiheit – unabhängig von der Wetterlage

Der neue Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle sprach mit der FAZ:

Es ist ein Zeichen für ein funktionierendes Gemeinwesen, dass es die Freiheitsrechte seiner Bürger auch in den Situationen schützt und achtet, in denen der Wind etwas heftiger bläst.

Wie es aussieht, ist der SPD mal was gelungen. Sie hat Voßkuhle nominiert.

Schnelle Hilfe im Notfall

Aus den Mails:

Hi,

heute war ich in Hamburg und durfte für einen Bewusstlosen den Rettungsdienst rufen, dabei ist mir wieder in Erinnerung gekommen, dass ich mich mal bei der Björn-Steiger-Stiftung registriert hatte. Das ist absolut kostenlos und im Notfall kann einen die Rettungsleitstelle über das Handy orten. Zusätzlich kann man Allergien, Blutgruppe, wer im Notfall zu informieren ist usw. angeben.

Hat man dann selbst mal einen Autounfall oder sonst was, wissen die Helfer dann gleich bescheid und können schneller und besser helfen – sehr praktisch und wie gesagt kostenlos. Nur leider kennt diesen Service kaum einer. Darum möchte ich Dich bitten diese Möglichkeit in deinem Blog zu erwähnen. Wenn noch ein paar Blogger mitmachen wäre das sicher eine gute Aktion.

Liebe Grüße

Louis
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Polizisten: Uniform anziehen ist Arbeitszeit

Tausende Beamte des Polizei-Streifendienstes klagen vor den Verwaltungsgerichten für ihre Freizeit. Davon, so behauptet die Deutsche Polizeigewerkschaft (DpolG), schenken sie dem Land Nordrhein-Westfalen bislang täglich wenigstens 15 Minuten. In denen ziehen sie in den Wachen vor dem offiziellen Dienstbeginn ihre Uniform an – und nach Dienstschluss wieder aus.

„Für einen Polizisten im Schichtdienst bedeutet dies im Jahr mehr als eine Woche Freizeit“, schimpft DPolG-Chef Rainer Wendt, „das ist nicht akzeptabel“. Auch der Vize-Chef der nordrhein-westfälischen Gewerkschaft der Polizei pocht auf den Grundsatz: „Das An- und Ausziehen der Uniform ist Arbeitszeit“, sagt Herbert Uebler.

Mitglieder der GdP haben deshalb an allen Verwaltungsgerichten des Landes geklagt. Drei davon haben bereits entschieden – allerdings unterschiedlich. Die in Aachen und Münster haben einem Beamten unmissverständlich Recht gegeben. Die Richter in Düsseldorf dagegen stellten einem Beamten frei, bereits in Uniform zum Dienst zu kommen.

Eine einheitliche Regelung, so Gewerkschafter Uebler, gebe es nicht – denn Innenminister Ingo Wolf (FDP) wolle „keine politische Entscheidung treffen“. Das bestätigte Ministeriumssprecher Wolfgang Beus auf Anfrage: „Bei den gegensätzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte wollen wir das Urteil das Oberverwaltungsgerichts in Münster abwarten“. (pbd)