Bank zahlt und zahlt

Wir haben in die Bankverbindung eines Schuldners gepfändet. Seitdem zahlt die Bank. Und zahlt. Und zahlt. Schon mit der vorletzten Überweisung war die Forderung ausgeglichen. Normalerweise hätte ich kein Problem damit, die Bank darauf hinzuweisen, dass das Forderungskonto auf Null steht.

In diesem Fall schon. Gegen den Schuldner hat unser Mandant noch ein weiteres Mahnverfahren laufen. Er kriegt noch aus anderer Sache Geld. Der Schuldner hat diese weitere Forderung nie bestritten. Somit müssten wir mit den Überzahlungen der Bank aufrechnen können.

Aber dazu entschließe ich mich erst, wenn ich die Rechtslage überprüft habe. Ist ja gut möglich, dass mich bei Pfändungen eine Aufklärungspflicht trifft. Den damit verbunden Ärger würde ich mir dann lieber sparen.

Kommentare nachträglich editierbar

Kurze Nachricht aus dem Maschinenraum:

Ab sofort sind Kommentare bis zu 5 Minuten nach dem Verfassen editierbar – zunächst einmal nur als Test, wenn alles glatt läuft dann dauerhaft. Fehlermeldungen bitte hier in die Kommentare.

Was zu verschenken

Bevor der USB-Stick „Meine Gesetze“ hier nur alt wird, verschenke ich ihn an eine Leserin oder einen Leser. Wer Interesse hat, schreibt bitte bis heute 18 Uhr einen Kommentar und gibt eine gültige E-Mail-Adresse an. Den Gewinner informiere ich dann.

(Der Stick ist auf dem neuesten Stand. Er enthält über 1.000 Bundesgesetze, Verordnungen und praxisrelevante Vorschriften wie z.B. die Düsseldorfer Tabelle. Die Aktualisierungen müssen nicht bestellt werden.)

Update: Meine Kollegin wirft den ihr zugesandten USB-Stick auch in den Pool. Es gibt also insgesamt zwei Exemplare zu gewinnen.

Kleinarbeit

Ich habe mich gerade einmal durch den Papierkorb gewühlt. Wer das vermeiden möchte: TAN-Listen sorgfältig aufreißen, sonst fehlen an den Rändern gerne mal Ziffern. Die Fitzelchen sind nicht unbedingt leicht zu finden…

Freigiebig mit PIN und TAN

PIN und TAN gehören zu den Informationen, die man beim Onlinebanking besser nur so verwendet, wie es die eigene Bank gestattet. Und das heißt: PIN und TAN werden allenfalls auf der Website der Bank abgefragt. Jede Weitergabe an Dritte trägt den Anschein grober Fahrlässigkeit. Das kann entsprechend teuer werden.

Die Firma Conrad ficht das nicht sonderlich an. Sie bietet ein System der „Sofortüberweisung“ an, bei dem der Kunde Bankverbindung, PIN und TAN bei einem externen Dienstleister hinterlegen muss. Dieser führt dann offenbar die Transaktion aus. Conrad preist das System sogar noch als innovativ und schmückt sich mit einem TÜV-Siegel.

Näheres hier und da.

Mit mir nicht

Der Staatsanwalt verschränkte theatralisch die Arme. „Eine Einstellung kommt mit mir nicht in Frage.“ Von Vernunft getragen konnte seine Ansage nicht sein. Gerade hatte sich herausgestellt, dass der Tatvorwurf nicht nur wackelig war. Er ließ sich (wohl eher) nicht belegen. Deshalb hatte die Jugendrichterin eine Einstellung angeregt. Wir hätten auch zugestimmt.

Ich nehme an, es lag an den 30 Schülern, die der Verhandlung im Zuschauerraum folgten. Dumm nur, dass die starke Pose nicht auch mit Taten unterfüttert wurde. Einem Beweisantrag zum Beispiel. Stattdessen ein fast wütender Anwurf, dass mein Mandant sich nicht zu einem Geständnis durchgerungen habe. Und dann ein grausamer, weil schlicht falscher Satz: „Der Angeklagte steht nicht zu seiner Tat, das ist strafschärfend zu berücksichtigen.“

Die Richterin zeigte sich, wie zu erwarten, wenig beeindruckt. Sie sprach meinen Mandanten frei. Ich bin mir sicher, eine Einstellung, vielleicht verbunden mit ein paar mahnenden Worten, hätte bei den Schülern einen pädagogisch wertvolleren Eindruck hinterlassen.

Raucherclub: Zutritt auch ohne Ausweis

Die Zahl kennt niemand genau. Nicht einmal der Fachverband. Nach dessen seriöser Umfrage können es aber landesweit über 10.000 Gastwirte sein, die seit Mitte des Jahres einen Raucherclub in ihren Räumen haben. Mit einer dazugehörigen Satzung, mit schriftlichen Anträgen für die Gäste, die jeweils einen Ausweis bekommen.

Ohne diese Papiere, glauben viele Wirte und bedrängen ihre Besucher zum Mitmachen, machen sie sich strafbar. Falsch. Sie haben sich ohne Not und vergeblich in Arbeit und Kosten gestürzt. Es gibt keine Verordnung, die einen Ausweis für Raucherclubs vorschreibt. Geschweige denn ein Gesetz. Wer keinen Ausweis hat, dem droht nicht einmal ein Knöllchen.

„Stimmt“, seufzt der Fachjurist im Gesundheitsministerium, „das ist explizit nicht geregelt“. Zwei Minuten vorher hat Frank Stollmann noch an eine Ordnungswidrigkeit geglaubt. An den Paragrafen 6 des nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetzes, der Geldbußen bis zu 1.000 Euro für Verstöße androht. Doch eben nicht für fehlende Anträge in der Kneipe oder Gäste ohne Club-Dokument.

„Stimmt“, sagt auch Rechtsanwalt Thorsten Hellwig. Der Landes-Pressesprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) fachsimpelt: „ Solch ein Raucherclub kann ja auch durch mündliche Erklärung entstehen“. Hauptsache, es bleibt bei der geschlossenen Gesellschaft, deren „ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren ist“.

Die Anträge und Ausweise, sie werden massenhaft gedruckt, ausgefüllt, getragen und am Kneipeneingang vorgezeigt. Weil der Dehoga die Idee dazu hatte. „Wir haben gedacht“, erklärt Thorsten Hellwig, „etwas Schriftliches ist sinnvoll“. Für den Fall etwa, das mal jemand vom Ordnungsamt kommen könnte…

….in Düsseldorf ist das jetzt gleich 343-mal passiert. Geschaut wurde, ob Gaststätten mit Rauchern drinnen auch draußen einen entsprechenden Hinweis haben. Und ob die Mitgliedslisten einigermaßen plausibel geführt werden. Was ist mit den Ausweisen? „Wir kontrollieren doch“, so weist Klaus Menn vom Ordnungsamt die Frage mit Erstaunen und fester Stimme zurück, „keine Gäste!“ (pbd)

Das Nichtraucherschutzgesetzt gilt – abgesehen von öffentlichen Einrichtungen, Schulen, offenen Sportstätten und Flughäfen – grundsätzlich auch für Gaststätten. Für die aber gibt es Ausnahmen. Zu denen zählt der deutlich gekennzeichnete Raucherclub. Das ist ein Verein oder eine Gesellschaft, „deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren ist“. Dabei darf „in kleinerem Umfang“ getrunken und gegessen werden. Der Club muss „eine echte Mitgliederstruktur“ haben: Dem Wirt sind die Mitglieder bekannt oder er kann ihre Namen und Adressen (meistens aus einer Liste) „abrufen“. Die Mitgliedschaft kann nicht am Eingang – zum Beispiel mit dem Lösen einer Eintrittskarte – einmalig für einen Abend oder eine Veranstaltung erworben werden. Der Wirt muss sein Gäste am Eingang kontrollieren. Er darf nur die in den Club kommen lassen, die Mitglieder oder wiederum deren Gäste sind. Laufkundschaft muss der Wirt den Zugang verwehren. Ein schriftlicher Antrag zur Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen, auch kein Rauchclub-Ausweis. (pbd)

Unbekannte Risiken

Frisch von der Produktverpackung:

Immer mit sprudelnd kochendem Wasser aufgießen und 5-8 Minuten ziehen lassen. Nur so erhalten Sie ein sicheres Lebensmittel!

Nachdem ich das gelesen habe, macht mir FixApfel von Tekanne direkt ein wenig Angst.

Unbezahlbar

Nur dreieinhalb Stunden musste ich heute leiden. Dann waren die Unterlagen für die Einkommenssteuererklärung komplett. Das Gefühl danach – unbezahlbar. Was allerdings auch für die absehbare Nachzahlung gelten dürfte.

Wie man sich selbst ins Abseits redet

DFB-Präsident Theo Zwanziger hat einen Journalisten verklagt, weil der ihn – gut begründet – einen Demagogen nannte. Einstweilige Verfügungen hat Zwanziger in zwei Instanzen nicht erhalten, obwohl er vor Gericht schweres Geschütz auffuhr. Durch die Äußerung des Autors Jens Weinreich fühlte er sich angeblich mit Nationalsozialisten gleichgesetzt und dadurch tief gedemütigt. Derzeit versucht es Zwanziger wohl über die Klage in der Hauptsache.

Ob ihm seine neueste öffentliche Äußerung auf diesem Weg weiterbringt, ist allerdings fraglich. Ausgerechnet einem Sportjournalisten soll Zwanziger bei einer Podiumsdiskussion vorgeworfen haben, dieser stelle ihm „demagogische Fragen“.

Ich bin sicher nicht der einzige, der Zwanzigers Anwalt vor sich sieht. Wie dieser mehrfach mit dem Kopf auf die Tischplatte schlägt.

Kleine Sprachkunde bei Stefan Niggemeier

Nicht zu verwechseln mit …

Ob die Steuerberaterin rückfragt, wenn sie die Rechnung bucht? „Digi-Strap“ klingt ja nicht unbedingt nach rein beruflicher Veranlassung. Aber immerhin ist der Beleg von einem Elektrohaus.