Die 5. Deutsche Postkonferenz lehnte 1865 die Einführung der Postkarte ab. Man fürchtete um das Postgeheimnis.
Heute – alles Postkarte.
Die 5. Deutsche Postkonferenz lehnte 1865 die Einführung der Postkarte ab. Man fürchtete um das Postgeheimnis.
Heute – alles Postkarte.
Im Mordfall Kardelen möchte die Polizei auch Mautdaten auswerten, berichtet Focus online:
Ebenso könnten die Maut-Automaten an den Autobahnen wichtige Hinweise enthalten. Die brückenartigen Geräte kontrollieren alle Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab zwölf Tonnen auf die fällige Mautgebühr. Viel wichtiger ist jetzt aber: Die Automaten liefern auch Fotos von Fahrern und Kennzeichen der Lkw. Polizeisprecher Schneider: „Wir werden jede Möglichkeit nutzen, um den Täter zu finden.“
Allerdings ist es verboten, die Mautdaten zum Zweck der Strafverfolgung zu verwenden (§ 7 Absatz 2 Satz 2 Autobahnmautgesetz). Ausnahmen sind nicht vorgesehen.
Eine andere Frage ist, wie lange noch.
Ich zahle gerade die Rechnung eines Elektrikers. Eine Position macht mich stutzig:
0,5 Stunden Elektrotechniker am 8. Januar 2009
Da hat sich der Handwerker die Sache angesehen und gesagt, was der Austausch eines Durchlauferhitzers kostet. Erledigt wurden die Arbeiten am 12. Januar.
Hätte er auch eine Rechnung über die halbe Stunde geschickt, wenn er den Auftrag nicht erhalten hätte?
Na ja, lassen wir es dabei. Der Mann ist gut. Fahrtkosten hat er nicht aufgenommen; 3 % Skonto gewährt er auch.
Die Firma Netzoptiker hat 42,73 Euro abgebucht. Von unserem Kanzleikonto. Bei der Bank, wo wir die Lastschrift (problemlos) stornierten, hieß es, Netzoptiker habe versichert, das Einverständnis mit der Abbuchung liege vor.
Ein Einverständnis vielleicht, aber nicht von uns.
Die Mandantin hat den Telefonanbieter gewechselt. Von der Firma A. zur Firma V. Am 30. Dezember 2008 wurde der Wechsel, wie angekündigt, vollzogen. Die bis dahin tadellos funktionierenden Leitungen waren tot…
… und erwachten nicht wieder zum Leben. Entgegen der Ankündigung. Die Firma V. kennt auf die Beschwerden der Mandantin nur eine Reaktion: Der Fehler liege in der Hausleitung, dafür sei man nicht verantwortlich. Sogar als SMS wurde der Frau diese Nachricht geschickt. Gleich mehrmals, damit es sich auch einprägt.
Es wäre schon ein ziemlich merkwürdiger Zufall, wenn die Leitungen ausgerechnet an dem Tag kaputtgehen, an dem der Telefonanbieter gewechselt wird. Für den 30. Dezember ist auch nur mäßige Kälte gemeldet, kein Erdbeben.
Anscheinend erbt die Firma V. öfter marode Leitungen. Mir sind einige Fälle erinnerlich, in denen ähnlich argumentiert wurde. Auf ein Anwaltsschreiben mit deutlicher Fristsetzung und Kündigungsdrohung hin funktionierten die Leitungen dann meistens wieder. Und wenn nicht, wurde die Vertragsauflösung akzeptiert.
Sogar die Anwaltskosten hat V. gezahlt. Was den neuen Fall betrifft, bin ich deshalb guter Dinge.
Betriebskosten müssen bekanntlich bis zum Ablauf des Folgejahres abgerechnet sein. Eine spätere Korrektur ist in Grenzen möglich. Vor allem dann, wenn der Fehler nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt.
Vor diesem Hintergrund würde ich überlegen, ob ich es so formuliere wie dieser Vermieter:
Um die Verjährungsfristen einzuhalten, sind wir leider gezwungen, die Abrechnungen nun zu versenden. In dieser Abrechnung gibt es noch immer Positionen, die von Mietern bemängelt werden. Wir werden das Unternehmen, das für uns die Abrechnungen erstellt, beauftragen einzelne Positionen noch einmal zu prüfen und zu ändern. Wir werden Ihnen die Korrekturen im nächsten Jahr schnellstmöglich übersenden.
Zielsicherer kann man sich wohl nicht ins Knie schießen.
Die Gewinner unserer kleinen Buchverlosung stehen fest. Der Zufallsgenerator hat folgende Kommentare ermittelt:
95
143
166
Die Gewinner habe ich per Mail benachrichtigt.
Herzlichen Glückwunsch.
Der Widerruf der Erlaubnis für ein bekanntes Inkassobüro ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt gestern entschieden. Die Firma war vorwiegend für Anbieter von Internetabofallen tätig.
Wie zu hören ist, gibt es schon eine Neugründung in einem anderen Bundesland…
Zur Pressemitteilung des Gerichts: Weiterlesen
Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut. Deshalb müssen Durchsuchungsbeschlüsse ziemlich viele Anforderungen erfüllen. So muss es einen auf Tatsachen gestützten Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung geben. Verhältnismäßig müssen solche Beschlüsse auch sein.
Nun der Durchsuchungsbeschluss eines Amtsgerichts:
Die Beschuldigte vertreibt über das Internetauktionshaus ebay unter dem Pseudonym „…“ eine OEM Version der Software „… 2008“ gemeinsam mit einer aus dem Internet heruntergeladenen und im Anschluss auf CD gebrannten Test-Version der Software „… 2009“. Gem. den lizenzrechtlichen Bestimmungen der Firma „…“ darf die OEM-Version nur in Verbindung mit Hardware verkauft werden. Dies weiß die Beschuldigte. Die Beschuldigte ist darüber hinaus … nicht berechtigt, die Testversion der Software „… 2009“ auf CD zu brennen…
Zur Frage, ob man OEM-Versionen verkaufen darf, hat der Bundesgerichtshof 1997 geurteilt:
Ein Software-Hersteller kann sein Interesse daran, dass eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, dass er von vornherein nur ein auf diesem Vertriebswege beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht worden, ist die Weiterleitung auf Grund der eingetretenden Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechtes ungeachtet seiner inhaltlichen Beschränkungen des eingeräumten Nutzungsrechtes frei.
Bei der beigefügten „Testversion“ handelt es sich gleichzeitig um ein von zig Servern frei downloadbares Upgrade, mit dem jeder Käufer der 2008-er Version während der Laufzeit seiner einjährigen Lizenz auf die 2009-er Version upgraden darf.
Selbst den Polizisten, die durch die Wohnung meiner Mandantin stapften, war der Beschluss nicht geheuer. Das will was heißen.
Im Steuerhinterziehungsverfahren gegen Ex-Postchef Klaus Zumwinkel ist der Landes-Justizministerin eine Absprache zu einer Bewährungsstrafe „nicht bekannt“. Das betonte Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) gestern im Rechtsausschuss des Landtags.
Zu ähnlichen und anderen Gerüchten befragt, sprach sie von „viel Geschwätz“ über die Staatsanwaltschaft Bochum, deren Arbeit aber laufe „völlig unbeeinträchtigt weiter“ – es werde keine Änderungen der Ermittlungen geben.
Die aber gibt es gravierend im Verfahren gegen Harald F., den ehemaligen Abteilungsleiter des Umweltministeriums. „Die Ermittlungen sind überwiegend mangels Tatverdachts eingestellt worden“, berichtete Müller-Piepenkötter dem Parlament. Einzig beim Vorwurf der Untreue sehe die Staatsanwaltschaft Wuppertal noch Klärungsbedarf. F. saß drei Wochen in Untersuchungshaft, weil ihm vorübergehend auch banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen wurde.
Die Ministerin offenbarte gestern, dass es in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen 40 Beamte zu wenig gab, als dort ein Häftling durch Zellengenossen gequält wurde: Der Krankenstand sei zu dieser Zeit von 14 Prozent auf 20,3 gestiegen. Einen Zusammenhang mit der Misshandlung sieht die Ministerin aber nicht. (pbd)
Die schnelle Notiz. Sie sollte nicht an das Eingabegerät, ob nun Handy oder Netbook, gebunden sein. Sondern von jedem beliebigen Webzugang abgerufen werden können.
An sich die, nun ja, zweitsimpelste Sache der Welt. Wer sich auch immer ärgert, dass man dafür erst Programme öffnen oder sich groß einloggen muss, könnte mal einen Blick auf übernote werfen.
Mit der dezenten Firefox-Toolbar dürfte der Frust Vergangenheit sein.
Etwa 1 1/2 Jahre nach Klageerhebung beim Verwaltungsgericht wegen eines Abwasserbescheids teilt das Gericht mit, dass das Verfahren jetzt von einer anderen Kammer bearbeitet werde. Das Aktenzeichen habe sich geändert. Ansonsten ist bislang nichts passiert. Die Klage ist übrigens eine Untätigkeitsklage. Also eine Klage, die erhoben worden ist, als die Behörde auch innerhalb angemessener Frist nicht über den Widerspruch gegen den Bescheid entscheiden wollte.
Geschichten, die das Leben schreibt. Ich übergebe an die Pressestelle der Bremer Polizei:
Nach einem Einbruch in einen Kiosk am gestrigen Morgen in der Hemmstraße stehen Ermittler vor der Aufgabe, sich mit dem zunächst Geschädigten auch als Täter zu beschäftigen. Gleichzeitig musste der Einbrecher als späteres Opfer eingestuft werden. Kurz: Ein Wache schiebender Kioskbesitzer überrascht einen Einbrecher, der ihn mit einem Messer bedroht. Der Kioskbesitzer schlägt den Einbrecher mit einer Bierflasche nieder, verprügelt ihn mit einer Metallstange und sperrt ihn in den Kofferraum eines PKW ein.