Aus einer Anklageschrift:
Der Angeschuldigte kann als durchaus intelligent eingestuft werden.
Das ist doch mal ein schönes Lob, sozusagen von Akademiker zu Akademiker. Wobei der lobende Akademiker keinen Doktortitel hat.
Aus einer Anklageschrift:
Der Angeschuldigte kann als durchaus intelligent eingestuft werden.
Das ist doch mal ein schönes Lob, sozusagen von Akademiker zu Akademiker. Wobei der lobende Akademiker keinen Doktortitel hat.
Mit einem Staatsanwalt gesprochen. Der muss überlegen, was er mit „neuen“ Vorwürfen gegen meinen Mandanten macht. Es handelt sich um kleinere mutmaßliche Delikte aus älterer Zeit, die im Rahmen eines Großverfahrens hochgekocht sind.
Mein Mandant sitzt derzeit eine Freiheitsstrafe ab. Sollten die neuen, alten Sachen nicht eingestellt werden, müsste im Falle einer Verurteilung eine Gesamtstrafe gebildet werden. Meinte ich jedenfalls. Der Staatsanwalt belehrte mich aber, das sei nicht möglich. Die Freiheitsstrafe sei ja schon rechtskräftig und werde vollstreckt.
Ich nahm diese Auffassung eher beiläufig zur Kenntnis. Wir wandten uns anderen Themen zu und fanden auch eine Lösung, wenn auch eine vorläufige.
Heute kriege ich das Urteil für einen neuen Mandanten, für den ich die Revision begründen soll. Schwierige Sache, zumal der Auftraggeber vor Gericht alles gestanden hat. Aber einen Lichtblick gibt es. Das Gericht hat eine Gesamtstrafe mit einer älteren Freiheitsstrafe gebildet, wegen der mein Mandant derzeit im Gefängnis sitzt.
Laut Staatsanwalt wäre das unzulässig. Voller Vorfreude auf einen Revisionsgrund schaue ich ins Strafgesetzbuch:
§ 55 Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe
Die §§ 53 und 54 sind auch anzuwenden, wenn ein rechtskräftig Verurteilter, bevor die gegen ihn erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, wegen einer anderen Straftat verurteilt wird, die er vor der früheren Verurteilung begangen hat.
„Vollstreckt“ bedeutet vollständig vollstreckt. Die Gesamtstrafenbildung ist also erst ausgeschlossen, wenn der Betroffene die Freiheitsstrafe abgesessen hat.
Jetzt überlege ich, ob mich der Staatsanwalt aufs Glatteis führen wollte. Muss wohl so sein, denn jede andere Erklärung scheidet ja wohl aus.
„Als Rechtfertigung darf es einem Rechtsstaat nicht genügen, darauf zu verweisen,
dass doch derjenige, der nichts zu verbergen habe, auch nichts zu befürchten habe.“
Der Deutsche Anwaltverein zieht mit diesem Satz ein eher resigniertes Fazit zu den aktuellen Plänen, das Steuerstrafrecht weiter zu verschärfen. Wir sind schon weit (herunter) gekommen, wenn die Fachdiskussion auf dieser Ebene läuft.
„Aus deutschen Landen frisch auf den Tisch“ – seit 40 Jahren nervt die nichtssagende Agrarwerbung der CMA. Bald könnte der Organisation das Geld ausgehen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass Bauern für das Marketing keine Zwangsabgabe zahlen müssen.
Ein Mandant ist versetzt worden. Er arbeitet nun 150 Kilometer von seinem bisherigen Wohnort entfernt. Logischerweise kann er nicht mehr ins Sportstudio.
Das Studio ist auch bereit, den Vertrag aufzulösen. Oder zumindest bis auf weiteres ruhend zu stellen. Aber nur gegen eine Meldebestätigung. Dumm nur, dass der Arbeitgeber meinen Mandanten vorerst in einem Hotel untergebracht hat – und das auch schriftlich bestätigt.
Ich könnte das mit der Meldebescheinigung ja noch verstehen, wenn im Vertrag etwas von „beruflich bedingtem Umzug“ stünde. Das Studio billigt das Kündigungsrecht aber ausdrücklich schon bei, ich zitiere die Klausel wörtlich, „berufsbedingter Ortsabwesenheit“ zu.
Dass sich jemand nicht an seine eigenen Klauseln halten will, ist mir neu. Na ja, so ganz neu allerdings doch nicht.
Groß ist die Aufregung darüber, dass die Bahn einen Großteil ihrer Mitarbeiter ins Blaue hinein überprüft hat. Sogar Berliner Politiker finden das nicht gut.
Darunter auch welche, die mit ihren Stimmen als Volksvertreter dafür gesorgt haben, dass wir alle zu 100 % überwacht werden. Und das, obwohl wir am Telefon, per Mail oder im Internet gar keine illegalen Sachen machen und gegen uns keinerlei Verdachtsmomente vorliegen.
Wäre sicher interessant, worin genau jetzt der Unterschied liegen soll.
30 Minuten mit dem Mandanten gesprochen. Anschließend eine Viertelstunde mit seinem iPhone rumgespielt.
Er weiß es sicher zu schätzen, dass er mich nicht nach Stunden vergütet.
Dem Justizministerium in Nordrhein-Westfalen sind im vorigen Jahr 41 Verdachtsfälle von gewalttätigen Übergriffen unter Gefangenen in den Gefängnissen gemeldet worden. Das sind 23 Prozent weniger als 2007.
„Obwohl jeder Fall einer zu viel ist, haben wir die gesunkene Quote den Bediensteten und deren verstärkter Aufmerksamkeit zu verdanken“, sagte gestern Ministeriumsprecher Ulrich Hermanski. In der vierseitigen Liste wird die Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg fünfmal genannt, jeweils viermal die Anstalten in Aachen, Düsseldorf und Herford.
Überwiegend geht es um sexuelle Übergriffe (die um 6 Prozent gesunken sind) und unterschiedliche körperliche Misshandlungen unter den Gefangenen. Lediglich ein Verfahren gegen einen Beschuldigten wurde eingestellt, in den restlichen 40 Fällen ermitteln die jeweiligen Staatsanwaltschaften noch. (pbd)
Zwei unterschiedliche Personen
Blitzerwarndienst per SMS und Mail: Radalert / Bericht bei Spiegel online / Section Control soll kommen
Zeitungszeugen: Macht es sich Bayern zu einfach?
USA: Früchte des verbotenen Baums nicht länger ungenießbar / Bruce Schneier
„Damit Sie schnell über die Entschädigung verfügen können, erhalten Sie den beigefügten Verrechnungsscheck.“
Versicherungen, die so was schreiben, sind doch nicht ganz dicht. Haben die überhaupt eine Vorstellung davon, was für ein Aufwand jede Scheck-Einlösung bedeutet? Natürlich haben sie. Die wahren Motive sind auch nicht im Sinn des Kunden oder seines Anwalts.
Elende Heuchler.
Der Gegner hat den Prozess verloren. Jetzt schreibt er ans Gericht:
Ich habe den Kostenfestsetzungsantrag der Anwälte Vetter & Mertens erhalten, der Betrag beläuft sich auf die Hälfte der eigentlichen Forderung! Dieser Kostennote widerspreche ich.
Das ist ein Problem bei relativ niedrigen Streitwerten. Die Anwalts- und Gerichtskosten erreichen dann mitunter fast die Hauptforderung. Daran kann ich aber auch nichts ändern. Das Gericht wird es, so hoffe ich, auch nicht versuchen.
Einem Schreiben der Staatsanwalschaft Heidelberg entnehme ich folgendes:
Nach den Regeln für den Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Heidelberg entscheidet der Bereitschaftsrichter eigenverantwortlich, ob er das Mobiltelefon zur Nachtzeit angeschaltet lässt oder nicht.
In meinem Fall hatte die Bereitschaftsrichterin ihr Mobiltelefon ausgeschaltet. Deshalb ordnete der Staatsanwalt eigenständig eine Durchsuchung an.
Wir halten fest: Es gibt Bereitschaftsrichter, die dann doch nicht bereitstehen, weil sie das Diensthandy ausschalten dürfen.
Man lernt nicht aus.
Leider kann ich nicht nur erfreuliche Auskünfte geben. So zum Beispiel jenem Mandanten, der unbedingt Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts einlegen wollte. Darin war er zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt worden und empfand das als schreiendes Unrecht.
Nun ja. Ich habe die Gerichtsakte gelesen. Das Urteil war gut begründet; das Ergebnis entsprach der Sach- und Rechtslage. Auch in zwei Besprechungen gelang es dem Mandanten nicht, mir neue Gesichtspunkte zu vermitteln. Wenn man akzeptiert, dass sich mit Empörung normalerweise kein Prozess gewinnen lässt. Sonst hätten wir natürlich gar nicht verlieren können.
Ich sagte ehrlich, die Sache ist aussichtslos. Er war sauer und wollte einen anderen Anwalt beauftragen. Zeit war genug.
Jetzt erhalte ich vom Landgericht die Mitteilung, die Berufung sei nicht rechtzeitig begründet worden. Entweder ist der Mandant meinem Rat doch noch stillschweigend gefolgt. Oder er hat keinen Anwalt gefunden, der sich so weit verbiegen will.
Kann mich nicht entscheiden, welche Möglichkeit wahrscheinlicher ist.
Ein Mandant, dem ich schon zweimal einen Strafaufschub verschafft habe, lässt sich ab sofort von einer Anwältin vertreten.
Für den dritten Versuch, nehme ich an.