GEZ-Einkäufer vor Anklage

Zwei Angehörige der Chefetage in der öffentlich-rechtlichen Kölner Gebühren-Einzugszentrale (GEZ) stehen vor einer Anklage wegen Korruption. Sie haben sich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Wuppertal sieben Jahre lang schmieren lassen – vom Chef und einem Verkäufer einer Firma für Elektronische Datenverarbeitung in Wuppertal.

Dieser soll den GEZ-Einkäufern – und Beschaffern anderer Firmen – die Besuche von Bordellen, Restaurants und Fußballspielen finanziert haben. Vor gut zwei Jahren waren bereits die Büros und Wohnungen der Beschuldigten in acht Städten durchsucht worden.

Wie jetzt bekannt wurde, verlangten die GEZ-Beschäftigten zunächst „Unterhaltungsveranstaltungen“ von der EDV-Firma dafür, dass sie deren Produkte kauften. Dabei ging es ins Kölner Rotlicht-Milieu. Animierdamen der „Kokett-Bar“ erkannten ihre Gäste später wieder.

Die GEZ-Beschaffer vergnügten sich in der Gelsenkirchener Arena auf Logenplätzen, speisten in teuren Restaurants und übernachteten in exklusiven Hotels. Dafür bekam die EDV-Firma Aufträge der GEZ in Höhe von mehr als einer halben Million Euro. (pbd)

Ganz vergessen

Ich komme durchaus rum, deshalb kann ich es sagen: Das Amtsgericht Mühlhausen in Thüringen ist einmalig. Dort ist das Besucherklo abgeschlossen. Man muss sich am Empfang anstellen und bei einem Herrn in Grün um den Schlüssel nachsuchen.

Der Schlüssel wird zwar anstandslos ausgehändigt und man muss sich auch in keine Liste eintragen, lustig ist so was trotzdem nicht.

Da fällt mir ein, ich habe ganz vergessen, wieder abzuschließen…

Still burning

Fireball:

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Gerade als Inhaber einer iGoogle-Seite kann man das ja mal zur Kenntnis nehmen.

Die Last der „Beweise“

Wenn die Telefone vermeintlicher Dealer abgehört werden, muss das für deren Kunden noch nicht viel bedeuten. Die Telefonprotokolle sind nämlich unverwertbar, sofern lediglich der Erwerb oder Besitz von Betäubungsmitteln in Rede steht.

Allerdings können die Telefonprotokolle Anlass für weitere Ermittlungen sein. Wenn sich in deren Rahmen dann Beweise finden, kann der Vorwurf hierauf gestützt werden. Eine Staatsanwaltschaft sah das „Problem“ auch und gab Polizisten folgende Direktiven:

→ Die Beschuldigten werden vorgeladen und belehrt.

→ Wer nachfragt, wird informiert, dass der Anfangsverdacht aus Telefonprotokollen stammt und es „fraglich ist, ob die vorliegenden Erkenntnisse verwertbar sind“.

Schlecht also für alle Beschuldigten, die sich beeindrucken lassen und eventuell gestehen, Drogen gekauft zu haben.

Für mich überdies hart an der Grenze des rechtsstaatlich Erträglichen. Denn es ist keineswegs fraglich, ob die Telefonprotokolle verwertbar sind. Im Gegenteil, es ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz, dass sie nicht als Beweis herangezogen werden dürfen.

Laster sind die größte Gefahr

Auf den 575 Kilometer langen Autobahnen rund um Köln sind im vorigen Jahr bei insgesamt 1.612 Verkehrsunfällen 15 Menschen gestorben. Über die Hälfte aller Unfälle sind auf zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen, auch mangelnder Sicherheitsabstand gehört zu den häufigsten Ursachen.

Obwohl die Zahl der Verunglückten seit 2004 ständig gesunken ist und im vorigen Jahr einen neuen Tiefstand erreicht hat (2007 gab es 28 Todesopfer), mahnte gestern der Kölner Polizeipräsident: „Der Gefahrenschwerpunkt liegt beim gewerblichen Schwerlastverkehr“. Klaus Steffenhagen kritisierte scharf, dass Fuhrunternehmer wegen des finanziellen Vorteils „tickende Zeitbomben“ auf die Straßen lassen.

Die Verkehrs- und Wirtschaftspolitik auf europäischer Ebene müsse höhere Sanktionen und Geldstrafen schaffen – gegenüber den Verhaltensweisen von LKW-Fahrern, Verladern und Spediteuren, die aus Geldgier das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. „Als letztes Mittel“, so Steffenhagen, „muss man bei Mehrfachtätern auch über den Entzug der Konzessionen nachdenken!“ (pbd)

Grundrecht auf Datenschutz

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig, weil sie gegen das – vom Gericht bejahte – Grundrecht auf Datenschutz verstößt. Das Verwaltungsgericht hat die Sache deshalb dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Im Beschluss vom 27. Februar 2009 heißt es:

Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden.

Presseinformation des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung

Seiten 1 – 39

Das Amtsgericht Mettmann hat meinen Mandanten freigesprochen.

Nachdem die Rechtspflegerin in den anderen Punkten eingeknickt ist, meint sie allerdings, die Staatskasse müsse mir die Fotokopierkosten nicht erstatten. Ich hatte 39 Seiten angemeldet und darauf hingewiesen, dass ich grundsätzlich die gesamte Akte kopiere, weil vorab nie zu sagen ist, ob eine Seite für die Verteidigung bedeutsam werden kann oder nicht.

Im Ablehnungsbeschluss heißt es, ich müsse zwar nicht unbedingt meine Fotokopien zur Prüfung übersenden. Es hätte nach Auffassung des Gerichts ausgereicht, die Seitenzahlen zu benennen, um nachzuvollziehen, welche Seiten aus der Akte abgelichtet wurden. Aber auch diese Benennung sei unterblieben, deshalb sei der Antrag zurückzuweisen.

Ich bin nun wirklich ratlos. Der Zeitpunkt, zu dem ich die Akte hatte, ist anhand meines Rückgabeschreibens unschwer zu erkennen.

Zu diesem Zeitpunkt bestand die Akte aus den Seiten 1 – 39.

Mal reinschauen

„Sie können ja mal in die Unterlagen schauen und mir dann sagen, ob Sie am Mandat interessiert sind.“

Der Hinweis, dass es sich um sechs mit Dokumenten vollgepackte CDs handelt, wäre hilfreich gewesen. Jedenfalls hätte ich schon dann darauf aufmerksam gemacht, dass ich zumindest eine Zusammenfassung benötige. Am besten so drei bis fünf Seiten.

(Oder eine Anzahlung, um mich geduldig durch die Papiere zu wühlen.)

Frau Harms sagt, was sie will

Wie klingen sie uns noch im Ohr, die Versicherungen des Bundesinnenministers, des BKA-Chefs und zahlreicher Politiker: Die Online-Durchsuchung ist nur ein Instrument im Kampf gegen den Terrrorismus und zur Abwehr schwerster Gefahren. Keinesfalls ist daran gedacht, sie zur Verfolgung von Straftaten einzusetzen.

Genau das fordert jetzt die Generalbundesanwältin. Mit dem bemerkenswerten Argument übrigens, die Leute gäben ja auch überall freiwillig ihre Daten preis.

Die vereinfachte Kontenabfrage sollte übrigens auch nur dem Kampf gegen den Terrorismus dienen. Heute ist sie fast schon Routine.

Meine Erfahrung

frag-mutti.de:

Bei Erbrochenem oder anderen Flecken, ist meine Erfahrung, hilft es am besten, wenn man ein paar Gebissreinigertabletten in warmem Wasser auflöst und auf dem Fleck einwirken lässt. Nach fünf Minuten abwischen oder absaugen. Fertig und der Fleck ist weg!

Einkaufszettel ergänzt.

Die Verantwortung der Presse

Wäre ich mit meinem Leben mehr als 70 Prozent unzufrieden, fühlte ich mich vom anderen Geschlecht missachtet, hätte ich einen Hass auf blinde Lehrer, Kollegen, Vorgesetzte, würden mich körperlich überlegene Assis quälen, sähe ich überhaupt keine Perspektive, dann wäre das aktuelle Titelbild des Spiegel für mich eine Aufforderung, wenigstens noch unsterblich zu werden.

090315a

Diskret und geräuschlos

In der Telekom-Affäre soll ein belastender Vermerk aufgetaucht sein. Spiegel online zitiert hieraus:

Auf Weisung von Herrn Dr. Zumwinkel ist die Abwicklung der Ausgleichszahlung genauso diskret und ‚geräuschlos‘ abzuwickeln wie der gesamte Ermittlungskomplex. Nachverfolgbare Spuren, z. B. durch Nachvollziehen von Zahlungsströmen, sind zu legendieren.

Eigentlich schwer vorstellbar, dass ein direkt Verantwortlicher so was niederschreibt. Wenn es denn kein Fake ist, dürfen wir es als Beleg dafür nehmen, dass selbst ganz oben nicht mit erhöhter Zusammenballung von Intelligenz zu rechnen ist.