„Ohne Nachricht“

Christian N. aus einer Stadt im Ruhrgebiet ist vermutlich ein rechtschaffener Mensch. Neulich hätte er aber trotzdem fast Besuch von der Polizei bekommen. Der Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung war bereits beantragt.

Auslöser war ein harmloser Einkauf. Herr N. hatte sich einen Motorroller Piaggio Typ C 45 gekauft. Nach der Zulassung schlug der Fahndungscomputer der Polizei an. Ein Roller mit gleicher Fahrzeugidentifizierungsnummer (Endziffern 1894) war vor einigen Monate in einer Nachbarstadt gestohlen worden.

Der zuständige Polizist beantragte eilig einen Durchsuchungsbeschluss. Der zuständige Staatsanwalt winkte ihn durch. Doch zumindest der Richter am Amtsgericht blätterte auch etwas weiter vorne in der Akte. Prompt stolperte er darüber, dass die Fahrzeugidentifizierungsnummer des gestohlenen Rollers in der Anzeige ursprünglich anders lautete. Nämlich auf die Endziffern 1984.

Durchsuchungsbeschluss verweigert. Die Akte ging zurück an die Staatsanwaltschaft, von dort aus wieder zur Polizei. Dort stellte sich dann heraus, dass es bei der Eingabe in den Fahndungscomputer zu einem Zahlendreher gekommen war. Statt „1984“ wurde „1894“ gespeichert.

Das Ermittlungsverfahren gegen Herrn N. wurde eingestellt. Er weiß bis heute nichts davon, dass er fast eine Hausdurchsuchung erlebt hätte. Der Staatsanwalt ordnete nämlich – formal korrekt – ausdrücklich an, dass Herr N. „ohne Nachricht“ bleibt.

Gegenseitige Schuldzuweisungen

Der Lüge hatte die Polizei Essen die Duisburger Staatsanwaltschaft bezichtigt. Denn die Staatsanwälte hatten behauptet, die Polizei habe nicht die Untersuchungshaft für einen des Kindesmissbrauchs Verdächtigen angeregt. Gestern bedauerte Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) im Rechtsausschuss des Landtages diese „gegenseitige Schuldzuweisung, die nicht angebracht war“. In der Sache blieb sie hart: Für den Täter habe es zunächst keine Haftgründe gegeben.

In der aktuellen Diskussion darüber, dass grundsätzlich nur Richter die Entnahme von Blutproben und Hausdurchsuchungen anordnen dürfen, hat sich die Ministerin vom Innenministerium umfangreiche Datenbanken besorgt. Die sollen erhellen, wo und wie oft landesweit Polizeibeamte statt Richter die Eingriffe in die Grundrechte angeordnet haben.

Eine Arbeitsgruppe soll dann klären, ob an allen Amtsgerichten auch ein nächtlicher Eildienst für Richter notwendig wird. Das forderte gestern auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – das sei zur Verfolgung einer Straftat erforderlich. (pbd)

Selbst dann nicht

Aus den Hinweisen auf jedem Vollstreckungsbescheid:

Zahlungsunfähigkeit befreit nicht von der Verpflichtung, eine Schuld zu bezahlen. Ein Einspruch kann selbst dann nicht auf Zahlungsunfähigkeit gestützt werden, wenn diese auf Krankheit, Erwerbslosigkeit oder anderen Notlagen beruht.

Wir Mail, du Brief

Von Markus Stenzel

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens wird mit zweierlei Maß gemessen. Privat- und Geschäftskundentarife, unterschiedliche Geschäftsbedingungen für Endverbraucher und Wiederverkäufer sind die Regel.

Eine neue Erfindung der Firma PayPal S.à r.l. & Cie: PayPal-Kunden und … PayPal.

PayPal ändert zum 14. Oktober 2009 die Geschäftsbedingungen. Darüber werden alle Kunden zeitnah, schnell und vor allem kostengünstig durch eine E-Mail informiert:

Die geänderten AGB gelten als von Ihnen angenommen, wenn Sie der Änderung nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt dieser E-Mail schriftlich widersprechen. Sofern Sie PayPal zu den geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen möchten, senden Sie Ihren Widerruf bitte an: PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A., – Rechtsabteilung -, 5th Floor, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg.

Die Frage, ob eine E-Mail überhaupt eine rechtsgültige Zustellung darstellt, überlasse ich zunächst einmal den Juristen.

Aber: Warum dürfen die ihre juristischen Absichten durch eine E-Mail anzeigen und ich muß schriftlich ins europäische Ausland meinen Widerspruch einlegen? Wie jeder Jurist sicher bestätigen wird: Ein rechtsgültiger Widerruf sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, denn nur so kann bei einer Rechtsstreitigkeit der Versand des Widerrufs einwandfrei nachgewiesen werden.

Der Frankierungsassistent der Deutschen Post AG stellt dazu folgende Rechnung auf:

Standardbrief Europa EUR 0,70
Einschreiben EUR 2,05
Rückschein EUR 1,80
Gesamt EUR 4,55

Zweiklassengesellschaft made by PayPal?

Brief an T-Mobile

Aus aktuellem Anlass ein Schreiben an T-Mobile:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die rechtlichen Interessen Ihres Kunden Peter J.

Unser Mandant hat einen iPhone-Vertrag der 1. Generation. Mit dem Softwareupdate für das iPhone unseres Mandanten haben Sie die Möglichkeit gesperrt, dieses iPhone als Datenmodem für Netbooks etc. zu verwenden (Tethering).

Hierzu sind Sie nicht berechtigt. Laut Vertrag ist Leistungsgegenstand, dass unser Mandant über das iPhone oder andere Geräte ins Internet gehen kann. Gemäß der nach wie vor für unseren Mandanten gültigen AGB und der Preisliste ist die Nutzung als Modem nicht untersagt und somit als übliche Nutzung zulässig. Nur vorsorglich weisen wir darauf hin, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im 3. Abschnitt „Netzleistung“ sogar ausdrücklich die Nutzung als Modem erwähnt und zugelassen wird.

Auch beim eingeräumten Datenvolumen laut Preisliste werden keine Einschränkungen gemacht.

Eine einseitige Änderung des Vertragsinhaltes, wie von Ihnen vorgenommen, ist nicht zulässig. Sie erbringen derzeit Ihre vertragliche Leistung nicht hinreichend, indem Sie unserem Mandanten eine für ihn wichtige Nutzungsmöglichkeit des iPhones vereiteln. Wir fordern Sie auf, unserem Mandanten das Tethering bis spätestens 24. September 2009 zu ermöglichen.

Sollte die Frist erfolglos verstreichen, wird unser Mandant den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und Schadensersatz geltend machen. Herr J. nutzt das iPhone mit dem Netbook. Er ist hierauf beruflich wie privat angewiesen. Die einseitige Sperrung stellt also eine gravierende Vertragsverletzung dar, welche zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Wir machen vorsorglich darauf aufmerksam, dass die Problematik in Ihrem Hause bekannt ist. T-Mobile hatte zunächst ausdrücklich zugesagt, dass Kunden der ersten Vertragsgeneration wie unser Mandant weiter Tethering nutzen können. Aus nicht nachvollziehbaren, juristisch jedenfalls unhaltbaren Gründen ist diese Zusage dann wieder zurückgenommen worden.

Wir bitten Sie ausdrücklich darum, diese Mail der Rechtsabteilung oder der Geschäftsleitung vorzulegen.

Nachtrag: Facebook-Gruppe zum Thema

Medialer Effekt

Straftaten wie sexueller Missbrauch von Kindern sind in der Statistik stetig rückläufig. Das sollte man vorausschicken, wenn man sich ansieht, wie das Bundeskriminalamt in jüngster Zeit öffentlich nach Straftätern in diesem Bereich sucht. Seit heute wird nach einem Mann gefahndet, der wahrscheinlich vor 16 Jahren zwei damals 11 bis 15 Jahre alte Jungen am FKK-Strand bei sexuellen Handlungen angeleitet und gefilmt hat.

Dabei handelt es sich nicht um eine normale Öffentlichkeitsfahndung. Nein, der Verdächtige erscheint gleich auf der Startseite in der Rubrik „meistgesuchte Personen“. Wenn derartige Delikte reichen, um die Spitze der bundesweiten Fahndungslisten zu stürmen, dürfte es auch ansonsten gut um die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland stehen. Freuen wir uns also.

Stören wir uns auch nicht daran, dass die mitgeteilten Fakten eher dafür sprechen, dass der Täter gar nicht mehr verurteilt werden kann. Der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern, dazu gehört auch das „Anstiften“ zu sexuellen Handlungen an Dritten, verjährt in zehn Jahren. Dank einer Sonderregel beginnt die Verjährung frühstens mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wie das BKA selbst schreibt, dürften die Opfer heute 27 bis 31 Jahre alt sein. Sie müssten also im Video eher älter wirken als sie tatsächlich waren, damit die Straftat heute überhaupt noch verfolgt werden kann. Möglich ist das. Aber auch so naheliegend, um noch einen derartigen Aufruf zu rechtfertigen?

Aber womöglich geht es ja auch ums große Ganze. Der mediale Effekt, der so wunderbar die Angst schürt, bleibt natürlich unbezahlbar – abseits von grauen Zahlen.

Nachtrag: Laut Bild wurde der inzwischen ermittelte Mann bereits 1994 wegen des Videos verurteilt.

Zeit verschwenden

Mit Kontoauszügen halte ich mich normalerweise nicht lange auf. Doch zum Glück habe ich im Urlaub meine Barabhebungen mit der Kreditkarte gecheckt. Und stolperte dabei über umgerechnet knapp 410 Euro, die ich aus einem Automaten der thailändischen Krungsri Bank gezogen haben soll.

Richtig ist, dass ich am 29. August an einem Krungsri-Automaten 20.000 Baht abheben wollte. Allerdings erschien eine Meldung: „No connection to Bank.“ Ich habe den Vorgang dann gecancelt, meine Karte zurückerhalten und den Automaten einer anderen Bank genutzt. Da der andere Automat gleich daneben stand, kann ich auch sicher sagen, dass weder Geld noch Quittung aus dem Krungsri-Automaten kamen. Wobei man in Thailand Geld und Quittung ohnehin immer vor der Karte zurückerhält. (Weshalb täglich unzählige Touristen ihre Karten im Automaten vergessen.)

Nun ja, die 410 Euro wurden meinem Konto belastet. Sie standen auch am 8. September noch online – zehn Tage nach der fehlerhaften Transaktion. Ich schickte am gleichen Tag eine Mail an meine Bank und beschwerte mich über die Abbuchung. Gestern, mehr als zwei Wochen nach der gescheiterten Abhebung, wurden die 410 Euro wieder gutgeschrieben. Übrigens ohne Kommentar.

Ich glaube, ich werde auf Kontoauszüge künftig mehr Zeit verschwenden.

„Uneinbringlich“

Unser Schreiben an die Schufa:

… Namens und im Auftrag unserer Mandantin fordern wir Sie auf, die von den Firma Arvato Infoscore GmbH sowie Arcor AG & Co. KG Finanz- und Rechnungswesen gemeldeten Daten zu löschen.

Die von den genannten Firmen gemeldeten Informationen sind unzutreffend. Es handelte sich um bestrittene Forderungen, da die Firma Arcor den Telekommunikationsvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt und auch sachlich falsche Rechnungen gestellt hat. Frau W. hat dies auch mehrfach mitgeteilt.

Insbesondere hat Frau W. aber gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Auf diesen Widerspruch hin hat Frau W. nichts mehr gehört. Somit ist die Forderung, zumindest nach dem Kenntnisstand unserer Mandantin, nicht tituliert. Es kann auch keine Rede davon sein, dass die Forderung, wie in der Schufa-Eintragung formuliert, „uneinbringlich“ sei. Dies kann schon deswegen nicht zutreffen, weil die Forderung nicht tituliert wurde und gegen unsere Mandantin auch keine Vollstreckung stattfand.

Überdies würde unsere Mandantin im Falle eines Prozessverlustes die Forderung selbstverständlich auch ausgleichen. Da die Forderung aber mit guten Gründen bestritten ist, meinen wir, dass Frau W. den Rechtsstreit gewinnen würde.

Wir geben Ihnen Gelegenheit, den Schufaeintrag unserer Mandantin bis zum … in Ordnung zu bringen. Frau W. entstehen bereits jetzt erhebliche Nachteile durch die falschen Einträge. Unter anderem sind Verträge abgelehnt worden.

Wir bitten deshalb um schnellstmögliche Bearbeitung.

Die Schufa sperrte zügig die Daten und teilte dann nach einigen Tagen folgendes mit:

Aufgrund Ihrer schriftlichen Mitteilung haben wir bei der Firma Arvato Infoscore GmbH für Vodafone AG eine Rückfrage zu der zu ihrer Mandantin vermerkten Forderungen gehalten. Aufgrund der uns vorliegenden Informationen haben wir die in Rede stehenden Informationen aus dem Schufa-Datenbestand entfernt.

Sicher nur ein bedauerlicher Einzelfall.

Stellungnahme der Berliner Polizei

Zu den gestrigen Vorkommnissen bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ wurde eben die Stellungnahme der Berliner Polizei veröffentlicht:

(..) Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam zur Behandlung in ein Krankenhaus.

Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten einer Einsatzhundertschaft, die auch in einer im Internet verbreiteten Videosequenz erkennbar ist, hat die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Das Ermittlungsverfahren wird durch das zuständige Fachdezernat beim Landeskriminalamt mit Vorrang geführt. (..)

Die komplette Stellungnahme im Original

Update:

Auch eine etwas andere Version der Geschichte findet sich inzwischen im Internet:
Weiterlesen

Mustergültiger Einsatz II

Eben, auf dem Heimweg der Freiheit statt Angst-Demo, habe ich mir überlegt, ein paar Zeilen zu eben dieser Demo zu schreiben. Super Stimmung, viele Teilnehmer, gutes Pressecho, sehr entspannt-freundlich auftretende Polizisten, perfektes Wetter, gut organisiert.

Und dann, als ich gerade dabei war, einen Link auf den Pressespiegel bei netzpolitik.org zu setzen, stolpere ich über einen Link zu einem Video, das offensichtlich während der Abschlusskundgebung am Potsdamer Platzes entstanden ist, und meine Meinung über die Polizisten vor Ort wie auch meine Laune schlagartig geändert hat.

Da der Server mit dem Originalvideo offensichtlich Lastprobleme hat, hier eine lokale Kopie. Laut Fefes Weblog war der Auslöser übrigens „dass der Radfahrer eine Anzeige gegen einen anderen Polizisten erstatten wollte, weil er gesehen hatte, wie ein Freund von ihm unsanft einkassiert wurde.“

Um die Wortwahl von Udo zu übernehmen: „Man muss gar nicht ins Handbuch der Polizeitaktik sehen, um festzustellen: mustergültiger Einsatz. Weiter so.“

Eine gewisse Tradition scheinen derartige Feierabendbetätigungen in Berliner Polizeikreisen ja bereits zu haben.

Für den Übergriff werden übrigens noch Zeugen gesucht. Hinweise hierzu an mail at ccc punkt de.

Update: Die Berliner Morgenpost twittert, dass die Berliner Polizei eine Stellungnahme zu dem Video im Laufe des Tages angekündigt hat.

Update II: Die angekündigte Stellungnahme der Berliner Polizei liegt bislang nicht vor. Inzwischen wurde jedoch mindestens eine Strafanzeige gestellt, auch ein Aufruf zur Mahnwache kursiert. Diverse grosse Medien wie Spiegel Online sowie tagesschau.de berichten über den Vorfall. Nach Informationen des Tagesspiegels soll ein Verfahren gegen mindestens zwei Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet werden. Auch die Berliner Morgenpost erwähnt derartige Ermittlungen auf Twitter. Weiterhin berichtet die Morgenpost ebenfalls auf Twitter davon, dass die offizielle Erklärung wohl am Abend erscheinen wird. Intern würde das Vorgehen durch die Polizeiführung kritisiert, ausserdem würde es verschiedene Ermittlungen wegen versuchter Gefangenenbefreiung geben. (1, 2)

Update III: Die Stellungnahme der Berliner Polizei

Blinddarm-Eingriff war eine Brust-OP

Duisburg/Mülheim.War es Gier? Der Mülheimer Frauenarzt Georges P. (55) ist vom Landgericht Duisburg jetzt zu 3 Jahren und 4 Monaten Haft wegen Betruges verurteilt worden, weil er innerhalb von 5 Jahren mit wenigstens 126 vorgetäuschten Operationen diverse Krankenkassen um rund 300 000 Euro geschädigt hat.

Rund 250 Frauen haben sich zwischen 2002 und 2007 von P., so die Staatsanwaltschaft Wuppertal, die Bäuche straffen oder ihre Brüste operieren lassen – der Kasse aber jeweils eine gefälschte Rechnung wegen eines „Eingriffs am Blinddarm“ geschickt. Die Betrugsserie war aufgeflogen, weil Krankenkassen mißtrauisch geworden waren. Bei denen hatten sich Frauen aus Süddeutschland privat zusätzlich versichert, drei Monate gewartet, um sich dann alle ausgerechnet von P. in Mülheim behandeln zu lassen.

Die „Schwerpunktabteilung für Ärztesachen und Korruptionsverfahren” der Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelte dann hunderte solcher Fälle. Neben P. sind, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert, bereits 150 Frauen zumeist aus dem Ruhrgebiet wegen Betruges verurteilt worden. Gegen P. erging durch die 2. große Strafkammer des Landgericht Duisburg auch ein 3-jähriges Berufsverbot. (pbd)

Morgen, 15 Uhr, Berlin.

wetter.com schreibt heute, dass man sich langsam Zeit nehmen sollte, um sich vom Sommer zu verabschieden – und der Wettervorhersage für Berlin nach zu urteilen ist morgen wohl der letzte sinnvolle Tag, ab Sonntag soll es regnen. 20% Regenwahrscheinlichkeit, 20° Höchsttemperatur, wolkig bis leicht bewölkt.

Was liegt da näher, als einen Spätsommerrundgang entlang verschiedener Sehenswürdigkeiten Berlins zu unternehmen? Mein Vorschlag:
Vom Potsdamer Platz – als „Berlins Antwort auf den Times Square“ konzipiert, und als Mahnmal zu den Themenkomplexen „Pfusch am Bau“ sowie „Giraffenpenis aus fünfzehntausend Legosteinen“ (Oder, alternativ: „Was zur Hölle benutzt Reuters als Deutsch-Englisch-Wörterbuch?“) realisiert – ausgehend, geht es an ostdeutschen Plattenprachtbauten vorbei bis in das historische Zentrum Berlins. Der erste Teil als Ausgrabungsstätte, der zweite Teil als nahezu komplett renovierte Prachtstrasse.

Treffpunkt ist um 15 Uhr am Potsdamer Platz, und nach ein paar Reden geht es dann mit musikalischer Untermalung von Reggae über Hiphop bis zu Elektronischer Musik auf den Rundgang, Ende ist gegen 18 Uhr wieder auf dem Potsdamer Platz.

…Oder, vielleicht nochmal seriös in kurz: Morgen, 15 Uhr, Grossdemonstration „“Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“. Wetter wird gut, Programm ist spannend, Ausreden gibts also keine. Die politischen Ziele, Gründe, Unterstützer und auch die konkrete Durchführung dieses Sommerspaziergangs finden sich bei dem AK Vorrat.

GEZ-Mini-Update

Vor ziemlich genau zwei Jahren machte die Nachricht die Runde, dass ein „Rundfunkgebühren-Beauftragter“ (Volksmund: „GEZ-Fahnder“) vom Amtsgericht Neumünster zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Seine Methoden waren als versuchte Nötigung eingestuft worden.

Laut FAZ wollte der Mann dieses Urteil aber nicht hinnehmen, er ging in die Berufung. Das Urteil war damit nicht rechtskräftig. Durch Zufall bekam ich die Geschichte von damals auf den Bildschirm und fragte mich, was aus der Sache geworden ist. Vielleicht war der „Rundfunkgebühren-Beauftragte“ (Volksmund: „GEZ-Fahnder“) ja sogar freigesprochen worden.

Die Recherche war kurz, das Ergebnis eindeutig: Das Urteil ist längst rechtskräftig. Nachdem das zuständige Landgericht Kiel die Hauptverhandlung anberaumt hatte, nahm der Angeklagte die Berufung zurück, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichtes Kiel vom Juni 2008.

Vielleicht war der Mann einfach motiviert durch die GEZ-Kampagne: „Natürlich zahl´ich“. In dem Fall die Geldstrafe wegen versuchter Nötigung.