Zunehmend fassungslos

Vor Tagen hatte Innenminister Hans-Peter Friedrich den Wunsch, die Bürger mögen doch selbst für ihre Sicherheit im Internet sorgen. Daran ist zwar grundsätzlich nichts auszusetzen. Allerdings entbindet das nicht den Staat von seiner Pflicht, etwas gegen die Totalüberwachung durch ausländische Geheimdienste zu tun. Ebenso muss er verhindern, dass deutsche Dienste mit an diesem großen Rad drehen, welches offenbar schon seit längerem unsere Grundrechte plattiert.

Die Lippenbekenntnisse zum Datenschutz klingen aber auch deshalb so absurd, weil jedermann klar ist: Letztlich kann ich es selbst nicht verhindern, dass Ungetüme wie die NSA meine Daten abgreifen. Verschlüsselung hin, Verschlüsselung her. Selbst bei angeblich, die Betonung liegt auf angeblich, sicheren Verschlüsselungsmethoden ist der Erfolg begrenzt. 

Das zeigt sich auch an der aktuellen Nachricht,  dass CIA und NSA Internetanbieter energisch zur Herausgabe der  SSL-Schlüssel für “sichere” Verbindungen” drängen. Damit könnten diese Behörden problemlos auch alle Online-Geschäfte vom Banking bis zur einfachen Bestellung abschnorcheln – obwohl sich der Nutzer “sicher” fühlt. Oder zumindest davon ausgeht, dass ihm noch ein Rest von Privatsphäre verblieben ist.

So nebenher würde auch der Besitz von Passwörtern abfallen. Nicht weniger als ein Sesam-Öffne-Dich für alle Onlineaktivitäten. Um das aufs Real Life runterzubrechen, müsste man wohl akzeptieren, dass man einen Nachschlüssel für die Wohnung und das Büro zu hinterlegen hat. 

Gerne wird auch verschwiegen, dass die Verschlüsselung eines Dokuments zum Beispiel niemanden daran hindert, die stets mitgesendeten Metadaten zu analysieren. Wäre der Innenminister ehrlich, würde er den Menschen die Wahrheit sagen: Selbstschutz im Netz hilft womöglich gegen schnüffelnde Facebook-Feinde,  Mitbewerber oder auch die vielbeschworenen Datenkraken aus den USA – aber nicht gegen die NSA oder den Geheimdienst Ihrer Majestät.

Die Lösung kann deshalb nicht darin liegen, die Bürger mit ein paar warmen Worten im Regen stehen zu lassen und so zu tun, als habe sich mit den Enthüllungen, die ihren Anfang bei Edward Snowden nahmen, kein Handlungsbedarf ergeben.

Ich stehe der offenkundigen Unlust unserer Regierung, mal etwas zum Schutz jedes einzelnen und unserer Grundrechte insgesamt zu tun, zunehmend fassungslos gegenüber.

Prism: Datenschutzbehörden zeigen die Krallen

Deutschlands Datenschutzbehörden ziehen Konsequenzen aus den Prism-Enthüllungen. Bis auf weiteres werden die Ämter keine neuen Genehmigungen mehr für Firmen nach dem Safe-Harbour-Abkommen erteilen, erklärte heute die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Das Safe-Harbour-Abkommen mit den jeweiligen Nicht-EU-Staaten erlaubt, dass Daten aus EU-Ländern in anderen Ländern auf Servern gespeichert und verarbeitet werden. Überdies wollen die Datenschützer prüfen, ob nicht das gesamte Abkommen ausgesetzt wird. Dann würden Internetriesen wie Google, Facebook und Microsoft nicht mehr ohne weiteres Nutzerdaten von EU-Bürgern in die USA übertragen dürfen. Betroffen wären auch Clouddienste wie Dropbox.

Nach Auffassung der Ämter ist der Datenexport auf amerikanische Server nur zulässig, wenn europäische Schutzstandards eingehalten werden. Das erscheint den Behörden derzeit höchst zweifelhaft:

Die Grundsätze sind mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzt, weil die NSA und andere ausländische Geheimdienste nach den gegenwärtigen Erkenntnissen umfassend und anlasslos ohne Einhaltung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung auf personenbezogene Daten zugreifen, die von Unternehmen in Deutschland an Stellen in den USA übermittelt werden

So ein umfassender und anlassloser Zugriff auf personenbezogene Daten lasse sich auch durch Erwägungen zur nationalen Sicherheit nicht rechtfertigen, jedenfalls nicht in einer demokratischen Gesellschaft.

Die betroffenen Internetfirmen sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, sie hätten die Vertragsbedingungen nicht ernst genommen. Die EU verlange stets, dass sich die betreffenden Unternehmen in den Ländern, in die Daten exportiert werden, nicht auf Bedingungen einlassen dürfen, die dem EU-Datenschutz widersprechen. Die Ämter gehen derzeit jedoch davon aus, dass die US-Regierung sich von den Diensteanbietern eine “Generalermächtigung” zum Abgreifen aller Daten geben ließ.

Die Bundesregierung fordern die Datenschützer auf, “plausibel darzulegen, dass der unbeschränkte Zugriff ausländischer Nachrichtendienste auf die personenbezogenen Daten der Menschen in Deutschland effektiv im Sinne der genannten Grundsätze begrenzt wird”. Bis dahin wollen die Behörden keinesfalls neue Genehmigungen nach dem Safe-Harbour-Abkommen erteilen.

“Absolut unerträglich und unzulässig”

Bis heute haben weder England noch die USA ernsthaft dementiert, dass sie das komplette Internet abschnorcheln. Das führt in der Tat zu Aufregung und Unruhe. Allerdings bislang eher nur in netzaffinen Kreisen. So richtig habe ich jedenfalls noch nicht den Eindruck, dass die Auswirkungen einer Totalüberwachung von allem, was wir anklicken, in E-Mails oder auf Facebook schreiben (auch in Form von Privatnachrichten), im Bewusstsein der Menschen angekommen ist.

Das ist kein Vorwurf, sondern eine Feststellung. In meinem Bekanntenkreis zum Beispiel schwanken die meisten je nach Nachrichtenlage zwischen demonstrativ zur Schau getragener Resignation (“kannste eh nichts machen”), mildem Unglauben und ein bisschen Verärgerung. Wobei sich der Unmut sogar eher auf die offenkundige Unlust der Regierung erstreckt, Prism und Tempora wenigstens ein bisschen höher zu hängen als eine neue EU-Gemüseverordnung – um deren Details kümmert sich die Kanzlerin ja auch nicht.

Tatsächlich sind wir bei Prism und Tempora momentan auf einem Niveau der öffentlichen Wahrnehmung, das knapp über dem Streit zu Google Street View liegt. Es wäre sicher falsch daraus zu schließen, dass den Menschen das Foto ihrer Hausfassade wirklich wichtiger ist als der Umstand, dass sie eines beträchtlichen Teils ihrer verfassungsrechtlich garantierten Rechte verlustig gegangen sind. In Lobreden auf das Grundgesetz müssen ja ohnehin künftig das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie ein gutes Stück Menschenwürde ausgespart werden, will der Redner keine Heiterkeitsanfälle erzeugen.

Oder liegt das spürbare Desinteresse vielleicht auch daran, dass der vorsichtige Deutsche vor jeder Wahrheit erst mal ein Propaganda-Manöver “interessierter Kreise” wittert? Ein Schuh, den ich mir ja auch anziehen muss, weil ich für die Piratenpartei in den Bundestag gehen möchte.

Ich möchte deshalb mal zwei Stimmen wiedergeben, die wohl eher nicht verdächtig sein dürften, dem NSA-Skandal ein übertriebenes Potenzial anzudichten.  

Hansjörg Geiger zum Beispiel weiß jedenfalls, wovon er spricht. Er leitete seit 1995 den Verfassungsschutz und später den Bundesnachrichtendienst. Den jetzt bekanntgewordenen Übergriffen seitens der USA und England bescheinigt er in der FAZ eine beängstigende Dimension:

Das ist falsch, das ist Orwell. Die neue mögliche Quantität der Überwachung schafft eine neue Qualität.

Die Freiheit jedes einzelnen sieht Geiger – völlig zu Recht – nicht nur dann beeinträchtigt, wenn Geheimdienste abgeschöpfte Kommunikation tatsächlich auswerten. Nein, die Freiheit gehe schon dann zu Grunde, wenn der Mensch nicht mehr darauf vertrauen könne, frei zu kommunizieren.

Da ist mit Horst Dreier noch ein Jurist, der nur deshalb nicht Vizepräsident des Verfassungsgerichts werden konnte, weil er – angeblich – in seinem Grundgesetzkommentar Folter unter Umständen für zulässig erklärte.

Gegenüber der Deutschen Welle erklärte Dreier sehr schön, warum etwas falsch läuft bei uns:

Wenn ich richtig verstanden habe, was die Amerikaner sagen, dann stehen die doch auf dem Standpunkt: Unsere eigenen Bürger, die dürfen wir nicht so ohne weiteres abhören. Aber Ausländer? Jederzeit und unbegrenzt! Das kann ja eigentlich nicht sein. Das wäre jedenfalls nicht das Verständnis des deutschen Grundgesetzes.

Klar ist für den Rechtsprofessor auch:

Wenn es so wäre, dass nicht die amerikanische NSA, sondern eine deutsche private Firma diese Abhörmaßnahmen unternommen hätte, dann wäre völlig klar, dass ein solcher Übergriff des einen privaten Trägers auf die Freiheitsrechte unzähliger Bürger, auf ihr Recht auf Privatsphäre und ihre informationelle Selbstbestimmung, absolut unerträglich und absolut unzulässig wäre.

Das Hauptproblem sieht Dreier darin, wie das Grundgesetz anderen Staaten entgegengehalten werden kann. Viele Fragen seien hier offen, aber es ist nach seiner Meinung evident, dass der Staat seiner Schutzpflicht in irgendeiner Weise nachkommen muss und nicht vollständig untätig bleiben darf.

Ich hoffe, dass sich in Kürze noch viele andere kluge Menschen zu Wort melden werden, um den Ernst der Lage zu verdeutlichen. Das hilft sicher dabei, Unglauben und Resignation in legitimen Protest zu verwandeln. Acta wurde auf der Straße verhindert. Das sollte mit dem nötigen Anschub bei Prism und Tempora ebenfalls möglich sein.

BVB-Fahne darf im Garten wehen

Fußball gehört für viele zum Leben, und das darf man auch zum Ausdruck bringen. Zum Beispiel mit einer Fahne im Garten. Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Arnsberg die Klage einer Nachbarin ab, die sich an dem fünf Meter hohen Fahnenmast gestört hatte, an dem eine BVB-Fahne gehisst war.

Die Geschichte spielt im sauerländischen Hemer, das wohl noch zum Ker des BVB-Einzugsgebiet gerechnet werden darf. Die Frau hatte die Stadtverwaltung aufgefordert, gegen die 1 x 2 Meter große Flagge vorzugehen. Sie beklagte gleich mehrere Dinge: Lärm und Schlagschatten sowie eine ästhetische Beeinträchtigung.

Allen Argumenten wollten die Richter nicht folgen. Sie erklären das textile Display zum “Ausdruck der inneren Verbundenheit zum BVB”. Gewisse Beeinträchtigungen müssten Nachbarn nun mal hinnehmen, etwa die “durch die Gartennutzung üblicherweise entstehende Geräuschen”, gemeint sind offensichtlich plaudernde Menschen und spielende Kinder. Die Fahne sei ebenfalls eine “Lebensäußerung”, die das zulässige Maß nicht überschreite.

Überdies hatten die Fußballfans zugesagt, die Fahne bei schlechtem Wetter einzuholen. Damit war auch das Argument entkräftet, sie wehe zu laut im Wind. Als genehmigungspflichtige “Werbeanlage” wollte das Gericht die Fahne auch nicht einstufen. Selbst wenn der BVB ein kommerzielles Unternehmen sei, gehe es den Nutzern nicht um Reklame im engeren Sinn (Urteil vom 15. Juli 2013, Aktenzeichen 8 K 1679/12).

Zweimal geklickert

Die Oberhausener Verkehrsbetriebe bitten jetzt sogar Schwarzfahrer zur Kasse, die gar nicht schwarz fahren. So wurde eine 76-Jährige mit einem erhöhten Beförderungsentgelt belegt, obwohl sie ihr Viererticket für die Fahrt ordnungsgemäß entwertet hatte.

Der Kontrolleur hatte an der aktuellen Fahrt nichts zu beanstanden. Er störte sich aber daran, dass Elfriede L. angeblich schon im April 2013 schwarz gefahren sei. Er prüfte nämlich nicht nur den aktuellen Stempel auf dem Viererticket, sondern auch die für zurückliegende Fahrten. Ein Feld soll doppelt geklickert gewesen sein, worauf der Kontrolleur 40 Euro nachberechnete.

Die ältere Dame beteuert dagegen, sie habe vielleicht aus Versehen zwei Mal gestempelt. Womöglich, als der Bus angefahren ist. Tatsächlich soll die aufgedruckte Zeit bei den beiden Stempeln nur eine Minute voneinander abweichen. Was ziemlich deutlich für ihre Version spricht.

Aber mal unabhängig vom Einzelfall: So richtige gute Karten hätte die Oberhausener Stoag auf keinen Fall, sofern sie von ihrer Kundin das erhöhte Beförderungsentgelt einklagen will. Denn tatsächlich hat das Unternehmen kaum eine Möglichkeit, eine Schwarzfahrt zu beweisen.

Das fängt schon damit an, dass die Viererkarten im Verkehrsverbund übertragbar sind. Wer sagt denn, dass derjenige, der jetzt ein Ticket vorzeigt, auch die früheren Fahrten gemacht hat? Das kann man eigentlich nur selbst zugeben.

Oder eben auch auch nicht.

Außerdem ist mehr als fraglich, ob ein mehrfach entwerteter Fahrschein nachträglich überhaupt was aussagt. Ein Verbot, genutzte Tickets nachträglich noch mal in einen Entwerter zu stecken, gibt es nicht. (Kinder machen das ja ohnehin mit großer Freude, bis der Fahrer motzt.) Ebenso wenig existiert natürlich eine Pflicht, alle früher mal genutzten Fahrscheine aufzubewahren.

Den Oberhausener Verkehrsbetrieben ist zu wünschen, dass ihre emsigen Juristen zu einem vernünftigen Ergebnis kommen und die Forderung niederschlagen. Geprüft wird das laut Zeitungsbericht ja immerhin.

Vielleicht kommt ja sogar eine neue Verhaltensanleitung für die Kontrolleure raus. Der Kundenzufriedenheit täte es sicher gut.

Vorgelesen, nicht verstanden

Mein Mandant ist Analphabet. Er war wird einer Straftat beschuldigt. Wie das heute so ist, hat die Polizei gleich beim ersten “Gespräch” eine DNA-Probe von ihm verlangt und auch erhalten. Allerdings hat es sich der zuständige Kommissar dann doch etwas einfach gemacht – und sich dabei rechtswidrig verhalten.

Dabei ging es anfangs – jedenfalls nach Aktenlage – noch korrekt zu. Der Polizist füllte das Standardformular “Einverständniserklärung DNA” aus. Darin vermerkte er, dass er meinem Mandanten die dazugehörigen “Hinweise zur Einverständniserklärung DNA” vorgelesen hat.

Die Unterschrift meines Mandanten unter der Einverständniserklärung fehlt allerdings. Kein Wunder, denn er kann ja nicht schreiben. Trotzdem nahm ihm der Polizeibeamte eine Speichelprobe ab.

Der Fall zeigt sehr schön, wie Formulare der Polizei gestaltet sind. Jedenfalls dann, wenn man was vom Bürger will, aber keinen gesteigerten Wert darauf legt, dass er womöglich nein sagt, weil es sein gutes Recht ist.

Der Beamte hat also nicht nur mit DNA-Proben jeden Tag zu tun. Nein, er hat das Formular auch gerade noch meinem Mandanten vorgelesen. Verstanden hat er es aber offensichtlich nicht. Denn es genügt eben nicht, wenn der Betroffene “einverstanden” ist. Egal, wie emsig er mit dem Kopf nickt.

Er bedarf vielmehr, so steht es ausdrücklich im Merkblatt und natürlich in der Strafprozessordnung, einer schriftlichen Einwilligung. Das bedeutet: Ohne wirksame Unterschrift dürfen keine Körperzellen entnommen werden, egal ob als Speichelprobe oder Blutprobe. Und wenn jemand keine Unterschrift zu Papier bringen kann, ist das eben so. Dann bleibt nur eine förmliche Anordnung, die im Regelfall nur der Richter erklären darf.

Es ist schon traurig, wenn Polizeibeamte selbst die geltenden Regeln nicht verstehen – auch nach Lektüre eines Merkblatts nicht, das Normalbürgern Tag für Tag hundertfach zugemutet wird.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Polizist dachte, mit meinem Mandanten kann er es ja machen.

Schön finde ich beides nicht.  

Kein Schwips durch alkoholfreies Bier

Wie viel Alkohol ist in alkoholfreiem Bier? Sind gar Führerscheine in Gefahr? Die Universität Freiburg hat in einer Studie untersucht, wie sich der Blutalkoholwert bei Genuss von alkoholfreiem Bier entwickelt.

Die Studie, für die 67 Probanden das Glas hoben, gibt Entwarnung. Beim Genuss von 1,5 Litern alkoholfreiem Bier war der höchste gemessene Alkoholwert 0,0056 Promille. Selbst Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren, die ja eine Null-Promille-Grenze einhalten müssen, haben bei so einem Wert nichts befürchten. Die Studie wird im aktuellen Heft der Fachzeitschrift “Der Blutalkohol” vorgestellt.

Es gibt übrigens kaum ein Lebensmittel, das völlig alkoholfrei ist. Fruchtsäfte enthalten bis zu 0,5 Prozent Alkohol, sogar in Brot ist ein minimaler Alkoholgehalt messbar. Spitzenreiter sind laut dradio.de aber überreife Bananen, sie enthalten bis zu einem Prozent Alkohol.

Die Timeline zu Prism und Tempora

Als die Welt erstmals was von Edward Snowden hörte, war ich im Urlaub. Ich habe deshalb den Anfang der Affäre verbummelt. Auch heute fällt es mir nicht immer leicht, den Anschluss zu behalten. Ich muss ja ab und zu auch arbeiten.

Vielen geht es ähnlich, nehme ich an. Deshalb möchte ich an dieser Stelle eine interaktive Timeline empfehlen. Achim Müller stellt darin die Entwicklungen und das Medienecho dar. Sehr schön eingearbeitet sind auch die aktuellen Sprechblasen aus Regierungskreisen. Die Timeline wird ständig fortgeschrieben.

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Schluss mit Pommes holen

Wenn es um die Überwachung der Bürger geht, ist die Deutsche Polizeigewerkschaft ein unermüdlicher Fürsprecher. Ihr Vorsitzender Rainer Wendt lässt keine Gelegenheit aus, um sich auf der Seite von Law & Ordner und auf Kosten der Bürger- und Freiheitsrechte zu positionieren. Umso erstaunlicher, dass dieselbe Organisation plötzlich Datenschutz und Privatsphäre als hohe Güter entdeckt.

Allerdings geht es in diesem Fall nicht um die Menschen im Land, sondern um die Hamburger Polizisten. Ihre Streifen- und Einsatzwagen sollen ab dem nächsten Monat mit einem GPS-Modul versehen werden. So kann die Einsatzzentrale jederzeit den Standort des Fahrzeugs ermitteln.

Dieses Szenario versetzt die Deutsche Polizeigewerkschaft in höchste Aufregung. Ihr stellvertretender Landesvorsitzender Thomas Jungfer diktierte der Hamburger Morgenpost aufgeregt folgendes in den Block:

Die Kollegen werden so überall rund um die Uhr überwacht. Was kommt als nächstes? Der GPS-Chip an der Uniform oder der Barcode unter den Sohlen der Dienstschuhe?

Der Polizeipräsident scheine seinen eigenen Leuten nicht zu vertrauen, mutmaßt der Funktionär. Es gehe offenbar um eine “dauerhafte und verdachtsunabhängige Überwachung”.

Nun mag man sich fragen, wieso es eigentlich so dramatisch sein könnte, dass die Einsatzleitung weiß, wo ein Einsatzfahrzeug sich befindet. So was kann ja durchaus wichtig sein, wenn ein Notruf reinkommt. Bislang musste die Leitstelle den genauen Standort der in Frage kommenden Wagen erst mal abfragen; künftig ist er jederzeit auf dem Bildschirm ablesbar.

Es ist kaum zu leugnen, dass so eine Technik nicht nur unnötige Wege spart, sondern auch Leben retten kann. Deshalb haben ja viele Rettungsdienste schon lange GPS an Bord, vom privaten Güterverkehr mal ganz zu schweigen. Da fotografieren die Mautstellen ohnehin permanent, und kaum eine Spedition verzichtet heute noch auf das private GPS-Tracking ihrer Lastwagen.

Aber Gewerkschafter Jungfer hängt den Datenschutz höher als hoch – warum eigentlich? Am Berufsrecht kann es kaum liegen. Polizeibeamte sitzen normalerweise nur in Polizeiautos, wenn sie im Dienst sind. Im Dienst haben sie sich aber da aufzuhalten, wo es ihr Dienstherr beziehungsweise der Einsatzleiter für erforderlich hält. Da ist auch gesetzlich nicht viel mit Privatsphäre, wenn man seine Arbeit zu erledigen hat.

Überdies betont die Polizeiführung, die GPS-Daten würden nicht gespeichert, sondern nur in der Leitstelle verwendet und sofort überschrieben. Löschfristen sind in der Tat nur eine Zusicherung. Aber eine, auf die sich der normale Bürger auch verlassen muss, wenn er sich beispielsweise Tag für Tag an den unterschiedlichsten Orten videoüberwachen lassen muss, ohne dass sich jemand für seine Privatsphäre interessiert.

Was bleibt also von der Kritik? Womöglich steckt hinter ihr nur die Befürchtung, dass die Kollegen während der Arbeitszeit nicht mehr so einfach Eis oder Pommes mit dem Dienstauto holen können, ohne dass es jemand mitbekommt. Das wäre in der Tat dramatisch, lächerlich dramatisch.

Passwort ab Werk schützt vor Abmahnungen

Für manchen ist die Einrichtung eines WLANs ein Kinderspiel. Die weitaus meisten Nutzer sind aber froh, wenn sie das Technikgedöns bewältigt und eine Netzwerkverbindung hergestellt haben. Auch ans WLAN-Passwort denkt nicht jeder. Deshalb sind Hersteller dazu übergegangen, ihre Geräte serienmäßig mit einem Passwortschutz zu versehen. Aber reicht dieses voreingestellte Passwort aus, um sich wirksam gegen Filesharing-Abmahnungen zu schützen? Das Amtsgericht Frankfurt musste diese Frage jetzt entscheiden.

Der Prozess lief eigentlich wie so häufig. Eine Plattenfirma warf einem Familienvater vor, er habe über seinen Anschluss ein Popalbum runtergeladen. Dafür sollte er Schadensersatz zahlen. Der Betroffene verteidigte sich damit, weder er noch seine Frau hätten die Songs runtergeladen. Seine Kinder im Alter von 16 und 20 Jahren habe er belehrt, dass sie über seinen Anschluss keine illegalen Downloads machen dürfen.

Damit war die Klage an sich für die Plattenfirma nicht mehr zu gewinnen. Denn wenn ein Anschlussinhaber nachvollziehbar darlegt, dass er es selbst nicht war, dass er seine Kinder ausreichend belehrt und sein WLAN ausreichend gesichert hat, ist er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs nicht haftbar zu machen. Auch wenn, worauf Rechtsanwalt Thomas Stadler zutreffend hinweist, insbesondere die Gerichte in Hamburg und München diese Vorgaben nach wie vor geflissentlich ignorieren.

Da aber in Frankfurt geklagt wurde und man dort die Rechtslage richtig einschätzt, blieb für die Abmahner nur, die wirksame Verschlüsselung des Routers in Frage zu stellen. Im vorliegenden Fall hatte der Anschlussinhaber selbst gesagt, er habe seine Fritzbox mit dem ab Werk vergebenen Schlüssel gesichert. Das WLAN-Passwort ist für jede aktuelle Fritzbox individuell vergeben (steht auf einem Aufkleber auf der Geräteverpackung).

Nach Auffassung des Amtsgerichts Frankfurt reicht die standardmäßige Sicherung der Fritzbox aus. Bei dem Passwort handele es sich gerade nicht um einen werksseitig vergebenen Schlüssel, der für alle Geräte gleich sei, zum Beispiel das berühmte “1111”. Nur in diesem Fall müsse der Nutzer sich ein eigenes Passwort ausdenken und seinen Router entsprechend konfigurieren. Das voreingestellte Passwort habe im übrigen mit 13 Ziffern mehr Stellen, als ein normaler Nutzer selbst verwenden würde (Urteil vom 24. Mai 2013, Aktenzeichen 30 C 3078/12).

Die rote Linie, irgendwo da hinten

Es ist mir einfach mal eine Erwähnung wert. Die Berichterstattung von Spiegel und Spiegel online über die Prism-Affäre ist großartig. Das gilt nicht nur für Kommentare wie den von Klaus Brinkbäumer im gedruckten Spiegel (“Die USA sind krank”), der jetzt auch online zu lesen ist. Sondern auch für die Serie weiterer Berichte seit Beginn der Enthüllungen. Die Redaktionen bringen die Leser nicht nur in der Sache auf den neuesten Stand. Das tun andere auch. Sie hinterfragen und setzen thematisch eigene Akzente, welche die Dimension der Angelegenheit verdeutlichen.

Ein Beispiel ist der aktuelle Beitrag von Christian Teevs, zu dem ich eigentlich ein paar Worte sagen wollte. Anhand konkreter Beispiele widerlegt der Autor die Prämisse, wonach der Zweck bei uns stets die Mittel heiligt. So lautet ja das Credo der Überwachungs-Apolegeten: Im hehren Kampf gegen Terror und Kriminalität hat das Individuum und insbesondere seine Freiheit zurückzustehen. Anders ausgedrückt: Das Supergrundrecht auf Sicherheit sticht. Stets und ständig. 

Doch auf anderen Gebieten herrscht seltsamerweise nicht so eine rigorose Sicht der Dinge, was den Schutz von Leib, Leben und Gesundheit betrifft. Da sind die Entfaltungsrechte des einzelnen plötzlich nicht hoch genug anzusiedeln, obwohl ihre Verwirklichung andere gefährdet. Teevs erwähnt völlig zu Recht als aussagekräftigstes Beispiel den Straßenverkehr.

Klar ist etwa: Ein strengeres Tempolimit in der Stadt und auf Landstraßen sowie eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen würde die jährliche Zahl der Verkehrstoten deutlich senken. Gleiches gilt für eine Promillegrenze von 0,0. Wir reden hier immerhin über vier- bis fünftausend Menschen pro Jahr, die bei uns unter die Räder kommen.  Eine große Zahl würde noch leben, gäbe es Tempolimit und Alkohlverbot am Steuer. Dennoch werden die tempobedingten Opfer in Kauf genommen, damit der Verkehr mutmaßlich besser rollt und ein Feierabendbier auch für Autofahrer möglich ist.

Wir müssen gar nicht diskutieren, ob die Beweggründe richtig sind, mit denen die Toten akzeptiert werden. Aber es sind die Beweggründe desselben Politikpersonals, das in Sachen innerer Sicherheit die rote Linie nicht mehr erkennen kann, weil sie schon so weit hinter ihm liegt. Und das, obwohl eigentlich jedem klar ist, dass Terroranschläge letztlich nicht mal durch totale Überwachung zu verhindern sind- und die Zahl der tatsächlichen Opfer seit dem 11. September 2001 aber gleichwohl unter zehn liegt.

Noch eine ganze Reihe anderer Beispiele in dem Artikel zeigen, wie verschoben die Maßstäbe im Umgang mit den Freiheits- und Bürgerrechten mittlerweile sind.  Das kann man durchaus mal zur Kenntnis nehmen und die Frage stellen, ob wir wirklich so krank werden wollen, wie es andere schon sind.