Shishas fallen nicht unter das Rauchverbot

Auch in nordrhein-westfälischen Gaststätten und Cafés darf künftig Shisha geraucht werden. Die Wasserpfeifen unterfallen nicht dem Nichtraucherschutzgesetz, hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Kommunen dürfen wegen des Gebrauchs der Wasserpfeifen also derzeit keine Bußgelder androhen oder verhängen.

Die Stadt Marl wollte einem Gastronomen untersagen, seinen Gästen Shishas anzubieten. Diese Wasserpfeifen sind statt mit Tabak ausschließlich mit getrockneten Früchten und / oder Shiazo-Dampfsteinen befüllt. Die Stadt Marl und das Gesundheitsministerium wollten Shishas genau so behandeln wie tabakhaltige Zigaretten, Pfeifen oder Zigarren.

Das Oberverwaltungsgericht sieht dafür allerdings keinen Grund. Die Richter weisen darauf hin, es lägen bislang keine Erkenntnisse vor, nach denen das Verdampfungsprodukt bei Shishas die Gesundheit von Passivrauchern schädige – im Gegensatz zu Tabak. Das Nichtraucherschutzgesetz richtet sich aber nur gegen Gesundheitsrisiken durchs Rauchen, nicht gegen eine mögliche Belästigung anderer Gäste.

Es handelt sich um eine vorläufige Eilentscheidung (Beschluss vom 2. August 2013, Aktenzeichen 4 B 608/13).

Die andere Seite

Einige Tage lag das Aufschlagspiel bei den Verharmlosern. Politiker und Geheimdienstler redeten die NSA-Affäre runter. Angeblich sei alles geklärt, kein Anlass zur Sorge. Doch die Wertungen klangen merkwürdig schal. Der Präsident des Verfassungsschutzes ließ etwa verlauten, es sei zweifellos alles im grünen Bereich. Um wenige Sätze später erklären, man wisse allerdings eins noch nicht: was dieses Prism denn nun genau ist.

Entwarnung vor der Sachaufklärung. Das beruhigt in der Tat. Seit gestern besteht allerdings ein deutlich erhöhtes Risiko, dass der Hohn über den Sturm im Wasserglas, der wegen Prism losgebrochen sein soll, auf seine Urheber zurückfällt. Unvermittelter als bisher stellt sich nämlich die Frage: Wer sagt eigentlich noch die Wahrheit?

In der englischen Zeitung The Guardian dokumentiert und analysiert der Journalist Glenn Greenwald eine Präsentation der NSA, die er von Edward Snowden erhalten hat. Spiegel online fasst das Papier ebenfalls zusammen. Die Folien stellen das Programm XKeyscore sehr detailliert vor.

Der Inhalt hat eine erschreckende Dimension, und diese lässt sich in wenigen Sätzen  zusammenfassen. Die NSA zeichnet unser aller Kommunikation auf und packt zumindest einen Großteil davon in ihre Speicher. Dabei stehen ihr mindestens 150 Abzapfpunkte weltweit zur Verfügung (Stand: 2008). Sie sind über die ganze Welt verteilt.

Die NSA-Mitarbeiter können alle Kanäle, die jeder von uns nutzt, auf Knopfdruck zusammenführen und sich unser digitales Leben wie eine Timeline präsentieren lassen. Diese Chronik umfasst E-Mails, Chats, Facebooknachrichten, aber auch Gespräche und alles, was wir im Internet gesucht oder aufgerufen haben. Überdies ist es möglich, dass sich die Überwacher in die Echtzeit-Kommunikation einklinken.

Darüber hinaus kann die NSA in ihren Datenhalden beliebig suchen. Ein Suchraster wird als Arbeitsbeispiel vorgestellt. Mitarbeiter schauen demzufolge über XKeyscore nach, welche Personen im Ausland in fremder Sprache kommunzieren. Oder wer Verschlüsselungstechnologien benutzt. Das dritte Raster ist, einfach nach “verdächtigen Dingen” Ausschau zu halten. Wobei der Nutzer offenbar selbst entscheidet, was er für verdächtig hält.

Dabei handelt es sich nicht um eine zielgerichtete Fahndung, die sich gegen Verdächtige richtet. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die Suchparameter völlig offen sind (Zeige mir alle Leute weltweit oder in einem bestimmten Land, die “X” oder “Y” geschrieben haben). Wer das nicht glaubt: Es lohnt sich wirklich, neben dem Artikel auch mal die Präsentation selbst anzusehen. Sie ist selbsterklärend.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass deutsche Dienste nicht behaupten können, XKeyscore sei ihnen unbekannt. Sowohl Bundesnachrichtendienst als auch der Verfassungsschutz haben mittlerweile eingeräumt, dass ihnen die Software zur Verfügung steht – auch wenn sie derzeit angeblich nur “getestet” wird.

Die Zusammenarbeit mit den USA steht also fest. Die Frage ist nun, wie weit reicht die Kooperation?

Selbst wenn die Amerikaner den deutschen Kollegen vermutlich keinen Vollzugriff gewähren, ist die Prüfung einer Software ja stets zielgerichtet: Was kann sie? Wie teuer ist sie? Und wie wird sie anderswo bereits erfolgreich eingesetzt?

Hat diese Fragen niemand gestellt? Dann wäre das ein weiteres Beispiel dafür, wie dilettantisch deutsche Geheimdienste aufgestellt sind. Oder uns wird verschwiegen, dass die Dimension von XKeyscore bekannt war. Damit würde allerdings die lapidare Erklärung am Anfang der Affäre, man habe von Prism auch erst aus der Zeitung erfahren, in ihrem Wahrheitsgehalt noch stärker fraglich als bisher.

Dass wir überwacht werden, ist die eine Seite. Dass wir angelogen werden, wäre dann die andere.

Amazon schmeißt unbequeme Kunden raus

Amazon beginnt damit, die Konten von Kunden zu schließen, die öfters Waren zurücksenden. Caschys Blog hat gestern darüber berichtet, mittlerweile räumt Amazon die Aktion ein. Betroffen sind laut Amazon Kunden, bei denen “kein Einkaufs- und Retourenverhalten eines Verbrauchers vorliegt”.

Den Kunden wird mitgeteilt, ihr Konto werde mit sofortiger Wirkung geschlossen. Der Kunde möge auch kein neues Konto anlegen. Zur Begründung schreibt Amazon:

Wir haben bemerkt, dass Sie eine hohe Anzahl Ihrer kürzlich bestellten Artikel zurückgegeben haben. Natürlich kann es gelegentlich zu Situationen kommen, in denen man Produkte zurückgeben muss, allerdings ist die Häufigkeit Ihrer Rücksendungen außergewöhnlich hoch.

Wir müssen Sie deshalb darauf hinweisen, dass wir aufgrund der Überschreitung der haushaltsüblichen Anzahl an Retouren in Ihrem Kundenkonto zukünftig leider keine weiteren Bestellungen entgegennehmen können und Ihr Amazon-Konto mit sofortiger Wirkung schließen.

Schmerzlich ist dies vor allem für Nutzer eines Kindle. Diese können zwar noch ihre bisher gekauften Bücher lesen, aber keine neuen erwerben. Da der Kindle kaum dazu gebracht werden kann, fremde E-Books anzuzeigen, ist er ab der Kontoschließung für normale Nutzer wertlos. Trotz mehrfacher Proteste, so heißt es bei Caschy, bleibe Amazon bei seiner Entscheidung. Diese sei endgültig.

Vordergründig kann sich Amazon auf die Vertragsfreiheit berufen. Jedem Händler steht es grundsätzlich frei, Verträge mit bestimmten Personen abzulehnen. Es gibt keinen Lieferanspruch gegenüber Amazon.

Allerdings hat die Sache möglicherweise doch einen Haken. Das Widerrufsrecht, von dem die Kunden Gebrauch machen, steht ihnen gesetzlich zu. Es darf nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft werden. Selbst wenn Amazon die Rücknahme bereits gelieferter Ware nicht ablehnt und die Kundenkonten “sauber” abwickelt, übt das Unternehmen aber eindeutig psychologischen Druck aus.

Das gilt nicht mal so sehr für die Betroffenen, sondern für alle sonstigen Kunden. Wer von der Praxis des Versandhauses weiß, wird sich vielleicht von einer Retoure abhalten lassen, weil er einfach nicht rausgeschmissen werden will. Zum Beispiel wegen des Kindle. Amazon erzeugt also einen “Wohlverhaltensdruck”.

Das könnte ein Fall für die Verbraucherzentralen werden. Und auf jeden Fall einer für die Konkurrenz von Amazon. Mitbewerber können argumentieren, Amazon verschaffe sich durch seine abschreckenden Äußerungen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Firmen, die keine subtilen Druck ausüben und deshalb eine höhere Retourenquote und damit höhere Kosten haben.

Angesichts dessen ist es auch nicht verwunderlich, dass Amazon trotz Mediennachfragen seine Rausschmeißpolitik nicht präzisiert. Würde das Unternehmen nämlich klipp und klar sagen, welche Retourenquote das Vertragsverhältnis gefährdet, wäre das eine recht offensichtliche Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts und damit durch die Konkurrenz abmahnfähig.

Kein Rauchverbot für Mieter

Ein Düsseldorfer Amtsrichter sorgt weiter für Schlagzeilen. Mit einem Urteil hat er heute die Kündigung eines langjährigen Wohnungsmieters bestätigt. Grund: Der Raucher belästigt nach Auffassung der Vermieterin die Wohnungsnachbarn unzumutbar mit seinem Qualm.

Einige Hintergründe stehen bei Spiegel Online. Daneben sollte allerdings erwähnt werden, dass der Amtsrichter mit seiner Bewertung der Angelegenheit schon mal Gegenwind erfahren hat. Er hatte dem 74-Jährigen, der in der Wohnung schon seit über 30 Jahren lebt, Prozesskostenhilfe für das Verfahren verweigert und es schon damit in die Zeitungen geschafft.

Diese Entscheidung hob das übergeordnete Landgericht bereits vor der Verhandlung auf. Das Landgericht gewährte dem Mann Prozesskostenhilfe. Seine Verteidigung habe Aussicht auf Erfolg. Rauchen an sich, befand das Landgericht, sei keine vertragswidrige Nutzung.

Es spricht also einiges dafür, dass in der Sache das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Letztlich wird für den Fall entscheidend sein, ob der Mieter tatsächlich maßlos geraucht und die anderen Bewohner unzumutbar belästigt hat. Die Vermieterin argumentierte bereits in diese Richtung. Der Kettenraucher lüfte nicht, der Zigarettenqualm ziehe über das Treppenhaus ab.

Es läuft also auf eine Einzelfallentscheidung hinaus. Jedenfalls glaube ich nicht, dass am Ende des Prozesses ein Präzedenzurteil steht, das Rauchen in privaten Räumen generell zu einem Kündigungsgrund erklärt. 

Interessant könnte allerdings die Frage werden, ob Vermieter ein generelles Rauchverbot in den Vertrag schreiben dürfen. Bislang halten die Gerichte solche Klauseln für unwirksam, ähnlich einem kompletten Haustierverbot, das sogar Zierfische oder Zwergkaninchen umfasst.  

“Amerika späht, Europa schläft”

Prism und die Folgen: Für die Meinungsseite der Frankfurter Rundschau fasse ich in einem Gastbeitrag zusammen, welche Auswirkungen die Komplettüberwachung des Netzes für jeden einzelnen und unsere Rechtsordnung hat.

Der Artikel heißt “Amerika späht, Europa schläft”.

Zum Beitrag.

Keine Fotos von Beisetzungen

Auch wenn Beisetzungen meist zwangsläufig in der Öffentlichkeit stattfinden, dürfen Journalisten die Trauergäste nicht abfotografieren. Selbst dann nicht, wenn der Fotograf sich außerhalb des Friedhofs postiert hat. Das hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden. 

Bei der Beerdigung eines Mordopfers hatte ein Reporter über die Mauer in den Friedhof hinein fotografiert und Trauergäste abgelichtet. Dabei war ihm bekannt, dass Fotos während der Beisetzung “unerwünscht” waren. Ein Wachmann hatte ihn auch aufgefordert, keine Bilder zu machen.

Sein Verhalten war rechtswidrig, so die Richter. Während der Beerdigung eines nahen Angehörigen seien die Teilnehmer einem hohen emotionalen Druck ausgesetzt; die nach Art. 1 Grundgesetz zu schützende Menschenwürde gebiete einen besonderen Schutz dieses Moments (Urteil vom 25. Juni 2013, Aktenzeichen 16 S 251/12).

Schöne Aussichten

In Großbritannien ist es zwar erlaubt, seinen PC zu verschlüsseln. Man wird aber bestraft, wenn man den Behörden das Passwort verweigert. Chefredakteure müssen sich schon seit langem sogenannten DA-Notices unterwerfen. Wenn es nach Auffassung der Regierung die Sicherheit erfordert, dürfen Medien über bestimmte Sachverhalte nicht berichten. Auch bei der Internetnutzung soll es spätestens am Jahresende zu spürbaren Einschnitten kommen.

Vordergründig will Regierungschef David Cameron das Internet von der “Plage Pornografie” reinigen. Jeder Internetanschluss soll künftig mit einem eingebauten Filter versehen werden, der sexuelle Inhalte erst mal nicht anzeigt. Nutzer sollen lediglich die Möglichkeit bekommen, ihren Anschluss auch für (an sich legale) Pornografie – oder was die Regierung dafür hält – freischalten zu lassen.

So weit die offiziellen Vorstellungen. Nach Angaben der Open Rights Group, die sich für Bürgerrechte einsetzt, gehen die Pläne aber weiter. Laut Informationen von Providern, welche die Sperrpläne umsetzen sollen, um eine gesetzliche Regelung abzuwenden, erstrecken sich die Filter auch auf Seiten über Essstörungen, Selbstmord, Rauchen, Alkohol, esoterisches Material und Anleitungen zur Umgehung von Websperren.

Die britische Regierung hebt zwar hervor, jeder Nutzer könne sich die gewünschten Inhalte freischalten lassen. Allerdings setzt das erst mal eine Entscheidung für einen unbeschränkten Netzzugang voraus, den der einzelne auch technisch umsetzen muss. Natürlich kann man sagen, es sind nur ein paar Häkchen in den Einstellungen, schon hat der Nutzer wieder ein unzensiertes Internet.

Also viel Wind um nichts? Constanze Kurz erklärt in der FAZ, warum die Pläne weit gefährlicher sind, als sie sich auf den ersten Blick anhören. Hier begegnet uns ein Argument, das wir auch schon aus der Diskussion um Zensursula kennen.

Internetsperren und Filter bedürfen einer Infrastruktur. Diese Infrastruktur ist von ihrer Gestaltung keineswegs darauf beschränkt, bestimmte Inhalte zu erfassen. Ist es heute Kinderpornografie, können es morgen eben auch andere Dinge sein, die nicht mehr zum Nutzer durchkommen. Dass der Kunde derzeit noch eine Wahl hat, bedeutet ja nicht, dass dies so bleiben muss.

Der nun kolportierte Katalog sperrwürdiger Inhalte spricht ohnehin eine deutliche Sprache. Es stellt sich also schon die Frage, warum sich ein EU-Land Rüstzeug beschafft, mit dem es seine Bürger ebenso von Inhalten fernhalten kann, wie es Diktaturen praktizieren.

Auf einen Aspekt möchte ich noch hinweisen. Macht sich nicht schon derjenige künftig “verdächtig”, der gegenüber seinem Provider für ein freies Netz optiert? Schon allein der Umstand, dass dies geschieht, lässt ja durchaus Rückschlüsse zu. Abgesehen vom sozialen Druck, der darauf gehen wird, nur “sauberes” Internet zu beziehen, wird es nicht lange dauern, bis erstmals aus einer Anti-Filter-Entscheidung auf irgendwelche “Präferenzen” geschlossen wird.

Schöne Aussichten. 

Vor-Tritt für Polizeipferde

Das werden die meisten wissen: Wer im Straßenverkehr auf der Fahrbahn ein Hindernis vor sich hat, muss notfalls halten. Und dem Gegenverkehr Vorrang lassen. Wer das nicht weiß…

… sind offenbar zwei Polizeibeamte, die hoch zu Roß auf der Bockumer Straße im Düsseldorfer Stadtteil Wittlaer reiten. Da steht am Rand ein geparktes Auto, doch die Beamten besetzen links daneben lässig den Straßenraum. Und sie reiten dabei auch noch nebeneinander. Quasi im Doppelpack mit hoheitlichem Vor-Tritt.

Ein entgegenkommender Autofahrer wird von einem Beamten angeblafft, angehalten und wieder angeblafft. Er, der zu schnelle Autofahrer, müsse gefälligst Rücksicht auf die Tiere nehmen! Doch abgesehen davon, dass der Fahrer längst den Fuß vom Gaspedal genommen und gebremst hatte, gilt auch und gerade für die Polizeibeamten die Straßenverkehrsordnung.

Die schreibt vor, dass „für Reiter die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß gelten“.  Auch für berittene Polizisten, jedenfalls so lange kein dringender Einsatz vorliegt. Das war aber ersichtlich nicht der Fall. 

Und weil das so ist, bleibt die Frage: Warum gefährden die Polizeireiter auf verbotene Art und Weise ihre doch so edlen Pferde-Gefährten. Aber vielleicht werden sie demnächst ja doch mal unter lautem Wiehern abgeworfen… (pbd)

Hinwendung zu individueller Lebensgestaltung

Keine Zeit. Keine Lust. Oder schlicht was Besseres vor. Es gibt viele Gründe, den Termin zur Bundestagswahl am 22. September zu schwänzen. Ich habe auch einen solchen Grund. Mein Wahllokal liegt in einem Seniorenheim und, fragt nicht, der Besuch dort schlägt mir immer aufs Gemüt.

Aber für all diese Fälle gibt es ja die Briefwahl. Früher war die Briefwahl nur eingeschränkt zulässig. Man musste zunächst einen “wichtigen Grund” nennen, der einen vom Gang ins Wahllokal abhält. Außerdem hatte man diesen Grund “glaubhaft” zu machen. Na ja, ich war zum Glück jedes Mal aus superwichtigem Grund verreist, so dass ich nicht mal schummeln musste. 

Seit einer Gesetzesänderung von 2009 ist alles lockerer. Die Wahlämter dürfen seitdem niemandem die Briefwahl verweigern, der per Brief abstimmen will. Der Zwang, sich für den Wunsch auf Briefwahl zu rechtfertigen, wurde gestrichen.  

Diese Wahlfreiheit wird auch bei der kommenden Bundestagswahl bestehen. Das Bundesverfassungsgericht weist nämlich mit einem aktuellen Beschluss eine Beschwerde gegen das Briefwahlrecht ab.

Die Richter können die Beschwerdegründe durchaus nachvollziehen. Die Briefwahl sei eindeutig störungsanfälliger als die Stimmabgabe in einem Wahllokal. Das gilt gerade für die Möglichkeit, dass gar nicht der Wähler wählt, sondern tatsächlich jemand anderes seine Stimme abgibt – etwa in einem Seniorenheim oder einer Pflegeeinrichtung.

Aber Zeiten ändern sich – das weiß man auch in Karlsruhe. Sie konstatieren eine “zunehmende Mobilität in der heutigen Gesellschaft und eine verstärkte Hinwendung zu individueller Lebensgestaltung”. Mit anderen Worten: Immer weniger Leute kommen ins Wahllokal, weil sie unterwegs sind, keine Zeit oder Lust haben. Dennoch dürften sie nicht einfach so von der Wahl ausgeschlossen werden.

Zwischen den Polen müsse abgewogen werden, so die Richter. Sie entscheiden sich für eine Briefwahl ohne Begründungspflicht (Aktenzeichen 2 BvC 7/10).

Wer in Ruhe per Brief wählen will, muss aber immer noch vorher einen Wahlschein beantragen. Wie das geht, steht hier.

Kleines Foto, große Rechnung

Nicht nur bei Texten, sondern auch bei Bildern kennt das Urheberrecht kein Pardon. Welche Risiken besipielsweise das Bilder-Teilen auf Facebook & Co. mit sich bringt, erkläre ich in einem aktuellen Beitrag für die ARAG.

Zum Artikel.

Eine Ausrede weniger

Der Geist ist willig, das Fleisch ist schwach. Das gilt auch für unser Verhalten im Internet, meines eingeschlossen. Auch ich nutze gern die Angebote der Marktführer – weil es am einfachsten ist und Nutzerfreundlichkeit verspricht.

Ebenso weiß ich, dass irgendwo da draußen freie Alternativen zu Standardsoftware und den Webdiensten von Google, Facebook und Co. existieren. Und dass es nach der Enthüllung von Prism und Tempora notwendig ist, es den Überwachern nicht unnötig einfach zu machen. (Was nicht heißt, dass der Staat damit aus der Pflicht ist, für Datenschutz und insbesondere die Möglichkeit unüberwachter Kommunikation auch im Internet zu sorgen.)

Deshalb ist für mich als Dummie eine kleine Liste gut, die Aktivisten ins Netz gestellt haben. Sie heißt Prism Break. Prism Break zählt übersichtlich Alternativen für Browser, Kartendienste, Chatsystemen und vieles mehr auf. Jedenfalls ist jetzt mit der Ausrede Schluss, dass man all die praktischen Tools ja gar nicht findet…