Netzsperren werden salonfähig

Nationale Gerichte können bei entsprechender gesetzlicher Grundlage auch zu Netzsperren greifen, wenn Internetseiten für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sind. Der Europäische Gerichtshof entschied diese Grundsatzfrage nun aufgrund einer Netzsperre in Österreich. Dort war ein Internetprovider durch eine Klage der deutschen Constantin Film gerichtlich verpflichtet worden, den Zugang zu kino.to zu sperren.

Allerdings stellt der Europäische Gerichtshof klar, dass Sperrungen streng zielgerichtet sein müssen. Sie dürften sich nur gegen tatsächliche Urheberrechtsverletzungen richten; Kollateralschäden seien zu vermeiden. Insbesondere dürften Nutzer, die legale Dienste auf einer Plattform in Anspruch nehmen, nicht beeinträchtigt werden.

Wie diese hehre Vorgabe umzusetzen ist, sagt der Europäische Gerichtshof allerdings nicht. Immerhin sind Zugangssperren, die sich wirklich auf isolierte Urheberrechtsverletzungen erstrecken, kaum umsetzbar. Die Richter fordern außerdem, die Sperren müssten „wirksam“ sein. Das ist aber gerade bei den üblichen DNS-Blockaden, wie sie jüngst die Türkei gegen Twitter einsetzte, eher nicht der Fall. Diese Sperren lassen sich kinderleicht umgehen.

Jedenfalls steigt nun das Risiko, dass es europaweit verstärkt zu Netzsperren kommt. Dabei ist es keineswegs ausgemacht, dass nur Urheberrechtsverletzungen im Visier sein werden. Schon in der Vergangenheit haben auch andere Interessengruppen Netzsperren für ihre Zwecke gefordert. Der Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, Alexander Sander, befürchtet deshalb mit gutem Grund, dass mit dem Urteil der Grundstein für eine Zensurinfrastruktur gelegt wird.

Weitere Informationen auf netzpolitik.org

Ein Anwalt, der liefert

Strafverteidiger stehen ja immer mal wieder im Ruf, inhaftierte Mandanten nicht nur mit juristischem Verstand und Händchenhalten zu unterstützen. Nach meiner persönlichen Einschätzung gibt es allerdings weit breiter ausgewalzte Wege, auf denen zum Beispiel Drogen in den Knast gelangen. Ein aktueller Fall aus Mönchengladbach zeigt aber, dass auch Rechtsanwälte sich als Lieferdienst missbrauchen lassen.

Vor dem Schöffengericht in Mönchengladbach musste sich ein 63-Jähriger verantworten, der bis zu den Ermittlungen gegen ihn als Rechtsanwalt tätig war. Vorwurf: Der Jurist soll im Dezember 2012 seinen Mandanten mit Drogen versorgt haben. Dass dies so war, konnte er auch kaum abstreiten. Bei einem Besuch in der Justizvollzugsanstalt Mönchengladbach wurden bei dem Anwalt drei Gramm Heroin gefunden. Die Drogen hatte er im Brillenetui. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurden weitere 12 Gramm Heroin entdeckt.

Möglicherweise war der Jurist aber auch selbst Opfer. Er schilderte jedenfalls, wie er 1999 eine damals 23-Jährige kennenlernte. Die Liebe zu ihr habe ihn blind gemacht, sagte der Anwalt. Anfangs auch für den Umstand, dass die Frau drogenabhängig gewesen sei. Nachdem er davon erfuhr, habe er auch Drogen für die Frau aufbewahrt. Vor einigen Jahren habe die Frau ihn für einen anderen Mann verlassen – ausgerechnet einen Mandanten des Anwalts.

Als der neue Lebenspartner in den Knast wanderte, wurde der Jurist sein Pflichtverteidiger. Er habe dem Mandanten Drogen mitbringen müssen. Denn dieser habe ihm gedroht, ihn wegen der Affäre mit einer Drogensüchtigen bloßzustellen. Das Schöffengericht wertete diese Geschichte aber höchstens als teilentlastend. Am Ende standen für den Juristen zweieinhalb Jahre Haft. Seine Zulassung hat der Angeklagte freiwillig zurückgegeben.

Bericht in der Rheinischen Post

Zu wenig Geld: NRW-Richter ziehen vor Gericht

Nach vergangenen und drohenden Nullrunden wollen Richter und Beamte in Nordrhein-Westfalen nun auf den Tisch hauen: Der Deutsche Richterbund NRW und die Verwaltungsrichtervereinigung rufen alle Richter und Beamten auf, ihren eigenen Dienstherrn zu verklagen. Zu diesem Zweck haben die beiden Interessenvertretungen eine Musterklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen entworfen, die möglichst massenhaft bei den Verwaltungsgerichten eingereicht werden soll.

„Mit der Klage weisen wir in dieser Weise erstmalig nach, dass die Besoldung der Richter und Beamten in dreißig Jahren um über dreißig Prozentpunkte hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgeblieben ist“, sagte Reiner Lindemann, Vorsitzender des Richterbundes NRW, bei Vorstellung der Klage. Gerade für die niedrigeren Besoldungsgruppen sei die Situation kaum noch hinnehmbar. Hier nähere sich das Einkommen der Staatsdiener bereits dem Sozialhilfeniveau.

Die doppelte Nullrunde ist bereits Gegenstand einer Klage der der CDU und FDP vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster. Mit den nun angestrebten Einzelklagen vor den Verwaltungsgerichten streben die Verbände eine „verfassungsgemäße Besoldung“ an. Das verlange Nachschläge, um die Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung wett zu machen.

Link zur Musterklage

Kein großes Ding

Es war kein großes Ding. Noch dazu war die Strafsache schneller zu Ende als gedacht. Der Staatsanwalt, der die Ermittlungsakte über eine angebliche Sachbeschädigung meines Mandanten auf den Tisch bekam, stellte das Verfahren schon von sich aus ein. Das erfuhr ich erst später, als er mir auf meinen Antrag hin Akteneinsicht gewährte.

Tja, was ist mit den Kosten? Große geistige Arbeit habe ich nicht geleistet. Aber mit dem Mandanten telefoniert. Schriftlich die Akte angefordert. Zwölf Euro Versendungspauschale an die Staatsanwaltschaft bezahlt. Die Akte kopieren lassen. Die Akte wieder zurückgesandt. Ich kam auf den Gedanken, dem Mandanten per Mail einen Pauschalpreis vorzuschlagen. 100 Euro – falls er den Betrag kurzfristig und ohne weiteres Rechnungsgedöns überweist.

Auf meinen Vorschlag habe ich nichts gehört. Auch auf eine kleine Erinnerungsmail hin nicht. Nun ja, dann kam ich halt zurück auf meine Rückfallstrategie. In Form einer korrekt berechneten, auf blütenweißem Papier gedruckten Rechnung über das korrekte Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Welches dann, wenig überraschend, deutlich höher ausfiel.

Wieder keine Reaktion. Und noch mal keine auf eine weitere Erinnerung. So ungern ich das mache, am Ende blieb nur der Antrag auf einen Mahnbescheid. Als der vom Gericht zugestellt wurde, kam endlich eine Reaktion. „Ich habe“, schrieb der Mandant, „100 Euro auf Ihr Konto überwiesen. Bitte stellen Sie das Gerichtsverfahren ein.“

Ja ne, is klar…

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Härtere Strafen allein helfen nicht

Mobbing gehört bei uns zum Alltag. Bereits jeder Dritte hat schon entsprechende Erfahrungen gemacht, wie eine großangelegte Studie zeigt. Aber wie soll man auf Mobbing reagieren? Neue Gesetze und härtere Strafen allein werden nicht viel bewirken, sage ich in meiner aktuellen Kolumne für die Webseite der ARAG.

Hier geht es zum Beitrag.

Frau Kern

Anrufnotiz:

Frau Kern vom *amt bittet dringend noch heute um Rückruf wegen der fehlenden Daten. Per Mail wollte sie nicht kommunizieren, das sei ihr zu aufwendig.

Jetzt habe ich zwei Mal versucht, Frau Kern zu erreichen. Sie geht nicht ans Telefon. Alles weitere ist mir zu aufwendig.

Offenkundig schmerzbefreit

Wie weit man bei Massengentests mittlerweile gehen kann, demonstriert in diesen Tagen die Krefelder Polizei. Ein, wie ich finde, offenkundig schmerzbefreiter Ermittlungsrichter gestattete den Ermittlern, in nächster Zeit von allen Einwohnerinnen der Stadt im gebärfähigen Alter DNA-Proben einzufordern. Dazu sollen die Frauen nach und nach zu Hause aufgesucht und um Speichelproben gebeten werden.

Krefeld hat 292.000 Einwohner. Betroffen sind demnach mit Sicherheit weit über 100.000 Frauen, darunter viele Minderjährige. Das ist das weiteste Raster, von dem ich bisher gehört habe. Der Massengentest soll die Beamten auf die Spur der Mutter eines Säuglings bringen, die ihr Kind im Krefelder Südpark abgelegt und es vorher womöglich erstickt hat.

Mit der Anwendung des absoluten Gießkannenprinzips ignorieren die Behörden nicht nur die Unschuldsvermutung, die für jeden Bürger spricht. Sie üben auch einen bisher nicht gekannten Psychodruck aus. So verzichtet man auf die ansonsten üblichen zentralen Tests, zu denen Betroffene eingeladen werden. Stattdessen sollen die Frauen zu Hause besucht und zur Abgabe einer Speichelprobe aufgefordert werden. Wer nicht kommt, soll gemahnt werden und erneut Besuch erhalten.

Das alles wird martialisch angekündigt. „Jede Frau muss damit rechnen, dass wir kommen“, ließ der Polizeisprecher verlauten. Immerhin ringt sich die Polizei jedenfalls gegenüber den Medien noch zu dem Hinweis durch, dass die Teilnahme am Test freiwillig ist. Ob das in dieser Deutlichkeit auch noch vor Ort geschieht, wenn die Beamten an die Haustür klopfen, bezweifle ich.

Schon jetzt wird die Freiwilligkeit ohnehin mit einem unzweideutigen Hinweis relativiert: Wer sich dem Test verweigere, müsse mit „weiteren Ermittlungen“ rechnen. Also der Durchleuchtung des Privatlebens. Wir begegnen hier einem altbekannten Argumentationsmuster, das wir zuletzt im Fall Edathy kennengelernt haben: Wer sich legal verhält, kann sich heute schon dadurch verdächtig machen.

Thomas Fischer hat die rechtsstaatliche Perversion dieses Gedankengangs vor wenigen Tagen in der Zeit mustergültig seziert. Fischer ist nicht irgendwer, sondern Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und Autor des meistgenutzten Kommentars zum Strafgesetzbuch.

Statt mal Fischer zu lesen oder einfach nur darüber nachzudenken, wohin das alles führen soll, heiligt in Krefeld der Zweck mal wieder die Mittel. Eine Kindstötung aufzuklären, ist ein wichtiges Anliegen. Allerdings müssen auch diesem Wunsch Grenzen gesetzt werden. Nämlich dort, wo nun die Grundrechte hunderttausender Menschen dafür faktisch außer Kraft gesetzt werden. Wenn das so weitergeht, sind wir ohnehin nur noch wenig mehr als einen Schritt von der vorsorglichen DNA-Totalerfassung entfernt. Die Unschuldsvermutung wäre dann komplett pulverisiert, und die Freiheit gleich mit ihr.

Grüne verlangen klares Recht auf Privatkopie

Die Grünen wollen Konsequenzen aus dem Fall Redtube ziehen. Massenabmahnungen sollen verboten werden, sagte die grüne Bundestagsabgeordnete Renate Künast. Ihre Fraktion werde einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

„Mit den Möglichkeiten einer Massenabmahnung, die das Gesetz bisher bietet, haben einige schwarze Schafe gespielt“, erklärte die Politikerin gegenüber dem Focus. Deshalb sei es nun wichtig, die Rechte der Verbraucher zu stärken.

Einzelheiten sind noch nicht bekannt, bis auf ein Detail. Der grundsätzlich schon bestehende Anspruch auf eine „Privatkopie“ soll eindeutiger und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Laut Focus ist Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maaß ebenfalls bereit, die derzeit gültigen Abmahnregeln zu überprüfen.

Ob die Grünen mit ihren Ideen durchdringen, ist offen. Sie sind im Bundestag in der Opposition.

Reserved to Licensor

In einem Filesharing-Prozess haben die Anwälte die Klagebegründung vorgelegt. 17 Seiten Textbausteine. Das wirklich Interessante steht in einer der Anlagen. Nämlich in dem Vertrag, mit dem der deutsche Filmvertrieb, der jetzt wegen angeblicher Tauschbörsennutzung vorgeht, die Rechte an dem US-amerikanischen Streifen erworben haben will.

Die entscheidende Klausel ist überschaubar:

The following rights are herein licensed:

Cinematic Rights: No.
Video and DVD Rights: Yes (include VHS, DVD, HD, HD-DVD Rights but no TV). Internet rights are excluded and stay solely with Licensor. … All other rights not specifically licensed are reserved to Licensor.

Scheint so, als habe die Klägerin gar nicht die Online-Rechte erworben, die sie nun für sich reklamiert. Und anscheinend hat von ihren Anwälten keiner den Vertrag richtig gelesen.

Unsere Klageerwiderung wird wohl erfreulich kurz ausfallen.

Anzeigen, und zwar sofort

Die Verständigung Mandant – Anwalt ist ja schon so nicht unkompliziert. Aber manchmal hakt es doch gewaltig. Etwa in einem Fall, in dem mich der Mandant mit einer Strafanzeige beauftragen möchte.

Es geht um mögliches Fehlverhalten in der Justiz. Ich habe einige Unterlagen vom Auftraggeber erhalten, das sind aber nur Bruchstücke aus den kompletten Akten. Aus den Papieren ergeben sich schon zarte Hinweise auf das, was der Betroffene zu beanstanden hat. Wie gesagt, Hinweise. Mehr nicht.

Ich finde es da aus meiner Sicht ziemlich logisch, dass ich auf dieser lückenhaften Grundlage keine detaillierte Strafanzeige losschicken kann. Schon mit Rücksicht auf den Mandanten. Dieser hätte ja in erster Linie den Ärger zu befürchten, wenn das Ganze als Falschbeschuldigung angesehen wird. Dann geht nämlich schnell ein neuer Aktendeckel auf, und wieder ist der Mandant Beschuldigter.

Aus meiner Sicht ist deshalb klar: Ich muss die komplette Akte anfordern. Sie lesen. Und erst dann kann ich sagen, ob eine Strafanzeige überhaupt Aussicht auf Erfolg besitzt. Der Auftraggeber ist dagegen der Meinung, ich wüsste mit den paar Blättern genug. Ich soll die Anzeige bitte absenden. Mit guter Begründung, aber auf jeden Fall pronto.

Was den Auftraggeber in Wirklichkeit fuchst, ist etwas anderes. Dass ich für die Aufarbeitung des Sachverhalts Zeit brauche. Die er bezahlen muss. Und am Ende kommt dann sogar noch heraus, dass sich die Vorwürfe nicht halten lassen und eine Anzeige mit mir nicht zu machen ist.

Ich denke, wir müssen die Situation noch mal in Ruhe besprechen. Wenn der Auftraggeber dann seine Geldbörse weiter verschlossen halten möchte, muss ich wohl damit leben, dass er zum nächsten Anwalt weiterzieht.

Die Landsberger Gefängnisshow

Die Justizvollzugsanstalt Landsberg bekommt in Kürze einen prominenten Insassen. Uli Hoeneß wird sich dort voraussichtlich zum Strafantritt stellen, um seine dreieinhalbjährige Haftstrafe zu verbüßen. Schon vorab macht man in Bayern offenbar wenig Anstalten, den Gefangenen Hoeneß so zu behandeln wie jeden anderen auch. Das Gefängnis nimmt den bevorstehenden Haftantritt des früheren Bayern-Bosses tatsächlich zum Anlass für eine Art „Tag der offenen Tür“.

Medienvertreter sind offizell eingeladen, sich am 31. März in der Anstalt „ausgewählte Bereiche“ anzuschauen. Außerdem werden Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt in einer Pressekonferenz und möglicherweise auch in Einzelgesprächen über den Strafvollzug in Landsberg berichten. Sogar Kamerateams sollen erlaubt sein.

Das ist in der Tat ein erstaunlicher Rummel – wegen einer Person. Selbst wenn Uli Hoeneß mit der Aktion einverstanden sein sollte, ist so ein PR-Stunt mehr als befremdlich. Er erweckt nämlich den Eindruck, als wolle der Landsberger Knast das unbestreitbare öffentliche Interesse an Hoeneß nutzen, um sich selbst in ein möglichst gutes Licht zu rücken. Am Ende wird es so aussehen, als sei die Justizvollzugsanstalt dankbar dafür, dass vom Glanz so eines berühmten Mannes auch etwas auf seine vorübergehende Wohnadresse strahlt.

So entsteht schon jetzt der Eindruck, Hoeneß ist jemand Besonderes. Eigentlich ein trauriges Signal in zwei Richtungen. „Normale“ Gefangene wird es nicht unbedingt begeistern, dass schon im Vorfeld für Hoeneß so eine riesige Extrawurst gebraten wird. Zumal in der Einladung wohl kein Hinweis erhalten ist, dass Medienvertreter auch mit Inhaftierten reden dürfen. Nach außen wird schließlich das Bild kaum zu revidieren sein, dass jedenfalls im bayerischen Vollzug Gleichheit geschmeidig definiert wird.

Das alles ist schlimm genug. Noch schlimmer wäre es allerdings, wenn Hoeneß gar nichts von dieser Aktion weiß und sich fragt, wo seine Persönlichkeitsrechte bleiben. Durch ihr Verhalten befeuert die JVA jedenfalls den absehbar gigantischen Medienrummel um Hoeneß‘ Haftantritt. Sie nimmt ihm damit viele seiner ohnehin bescheidenen Möglichkeiten, die Sache in Würde durchzustehen.

Je länger ich über diese Aktion nachdenke, desto eher mehr ich das Gefühl, dass die Landsberger Gefängnisshow am 31. März 2014 noch abgesagt werden wird. Irgendwo weiter oben muss doch jemand merken, dass es so nicht geht.

Roberto Blanco hat leere Taschen

Bei Schlagersänger Roberto Blanco hat die Justiz zu einer seltenen Maßnahme gegriffen. Im Auftrag eines Gläubigers führte ein Gerichtsvollzieher bei Blanco eine Taschenpfändung durch, berichtet die tz München.

Bei einer Taschenpfändung muss der Gerichtsvollzieher wissen, wo sich der Schuldner aufhält. Sinnvollerweise erfolgt der „Zugriff“ in einem Umfeld, von dem zu erwarten ist, dass der Betreffende Geld dabei hat oder mit Schmuck behängt ist.

Wir haben mal bei einer selbständigen Toilettenfrau gepfändet, und zwar eine Stunde vor Schluss der Silvesterparty in einer großen Düsseldorfer Location. Das war ein ziemlicher Erfolg, denn der Gerichtsvollzieher fand weit mehr Geld, als unserem Mandanten zustand.

Bei Blanco hat es wohl eher nicht so geklappt. Nur 59,90 Euro hatte der Sänger laut dem Bericht in der Tasche. Allenfalls ein Achtungserfolg; Blancos frühere Frau soll wegen rund 150.000 Euro bei ihm vollstrecken. Ein großer Wagen vor dem Hotel war für den Gerichtsvollzieher wohl tabu. Er soll auf Blancos jetzige Gattin zugelassen sein.