Zu den großen Enttäuschungen des Privatpatienten im Krankenhaus gehört es, wenn nur der Oberarzt zur Visite kommt – und der Chefarzt sich nicht sehen lässt. Ähnliche Probleme gibt es auch bei Anwälten, wie ein aktueller Fall des Kammergerichts Berlin zeigt.
Eine Immobilienfirma sollte an ihre Rechtsvertreter noch 55.000 Euro zahlen. Sie verweigerte dies jedoch wegen des Anwalts, der ihren Fall betreute. Bei diesem handelte es sich nämlich gar nicht um einen „Partner“, sondern nur um einen sogenannten „Salary“-Partner, also eine Art Angestellten mit Erfolgsbeteiligung und Option auf Beförderung. Mit so jemandem aus der zweiten Reihe habe man nicht zusammenarbeiten wollen, so die Firma. Von einem echten Kanzleipartner erwarte man nämlich mehr Leistungsbereitschaft und Know-how.
Also eine Art Mängelrüge, ohne dass dem Salary-Partner irgendwelche konkreten Fehler vorgeworfen wurden. Das Kammergericht Berlin zeigte sich wenig beeindruckt. Der betreffende Anwalt habe die Berufserfahrung und arbeite eigenständig, stellen die Richter fest. Es gebe auch keinen Erfahrungssatz, dass Salary-Partner weniger hart und engagiert arbeiten. Eher ist das Gegenteil ist der Fall, so jedenfalls meine bescheidene Erfahrung. Letztlich, so das Gericht, sei der Begriff „Partner“ bei Anwaltsbüros nicht notwendig auf die eigentlichen Inhaber beschränkt.
So kam der Anwalt doch noch an sein Geld. Er hatte nämlich sechs Luxuswohnungen aus dem deutschen Angebot der Firma mit Sitz in Zypern gepfändet (Aktenzeichen 21 U 113/24). Nur Chefanwälte sind gute Anwälte