Flughafenchaos: Keine Klage gegen Kofferdieb

Einen Tag lang herrschte letzten September Chaos am Düsseldorfer Flughafen. Wegen eines herrenlosen Koffers musste das Terminal evakuiert werden, 140 Flüge fielen aus oder verspäteten sich. Jetzt ist klar: Zivilrechtlich wird der „Verantwortliche“ nicht in Haftung genommen. Der Flughafen verzichtet auf eine Klage gegen den Mann.

Der 32-Jährige, der sich später selbst als professionellen Kofferdieb bezeichnete, hatte den Koffer kurz zuvor im Flughafenbereich geklaut. Das sagt er jedenfalls selbst, denn vom Diebstahl gibt es keine Videoaufnahmen. Aber davon, wie der Mann den Koffer auf einer Wartebank im Terminal abstellte und wegging. Er wollte seine Beute nicht behalten, da er den Inhalt für Drogen hielt.

Ein Bombenexperte der Polizei hielt es dagegen für möglich, dass sich in dem Koffer eine Bombe befand. Dementsprechend wurde Großalarm ausgelöst.

Bestraft worden ist der Kofferdieb mittlerweile – aber nur wegen diverser Diebstähle in Deutschland. Er soll seine kurze Haftstrafe mittlerweile verbüßt haben.

Ein Rechtsgutachten hat nach Angaben des Flughafens nun ergeben, dass eine Klage gegen den Kofferdieb wenig Erfolgsaussichten hätte. Das halte ich für nachvollziehbar, denn der Fall liegt im Detail deutlich anders als die früheren telefonischen Terrordrohungen, die es am Flughafen Düsseldorf auch schon gab.

Während die Anrufer absichtlich eine „Gefahrenlage“ schafften, welche sie zu späterem Schadensersatz verpflichtete, müsste man das Verhalten des Diebs doch arg zurechtbiegen, um ihm die Folgen anzulasten. Zumal der Koffer weder Sprengstoff noch Drogen enthielt. Das Pulver war eine harmlose Mischung aus Mehl und Gewürzen.

So einen ungewissen Prozess möchte sich der Flughafen nach eigenen Angaben nicht antun. Insbesondere auch, weil der Kofferdieb mittellos sein soll und man keine Möglichkeiten sieht, eventuelle Ansprüche auch zu realisieren.

Provider dürfen IP-Adressen speichern

Provider dürfen die IP-Adressen ihrer Kunden mindestens sieben Tage speichern, auch wenn diese eine Flatrate haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof jetzt abschließend.

Damit gehe ein Rechtsstreit zu Ende, der sich mehrfach durch alle Instanzen zog. Ein Telekom-Kunde hatte sich gegen die Speicherung seiner IP-Adresse gewehrt. Begründung: Er habe einen Flatrate-Tarif, deshalb benötige die Telekom keine Informationen, wann und wie lange er online war.

Nach Auffassung der Richter konnte die Telekom aber glaubhaft machen, dass sie die Daten zumindest vorübergehend braucht, vor allem für die Störungsbeseitigung. Dies, so die Richter, sei nach dem Telekommunikationsgesetz ein ausreichender Grund für die Speicherung (Aktenzeichen III ZR 391/13).

Ein Herz für Tiere

Ein Herz für Tiere zeigt die Stadt Zweibrücken. Selbst dann, wenn es gar nicht um Tiere geht. Sie beschlagnahmte bei einer Frau durchaus wertvolle Elefantenstoßzähne. Diese sind allerdings nicht aus Elfenbein, sondern Nachbildungen aus Harz.

Das hielt die Behörde jedoch nicht ab, die Stoßzähne sicherzustellen – und zwar unter Berufung auf die Tier- und Naturschutzgesetze. Diese bürden dem Besitzer geschützter Tierarten die Beweislast dafür auf, dass die Teile nicht illegal sind. Die Frau, so die Behörde, habe diesen Nachweis nicht erbringen können.

Allerdings konnte die Besitzerin mit Gutachten glaubhaft machen, dass die Stoßzähne zwar aussehen wie vom Elefanten, es sich aber um hochwertige Nachbildungen handelt. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße kam jetzt in einem Eilverfahren zu dem eher nicht überraschenden Ergebnis, dass der Artenschutz keine Replikate umfasst, auch wenn sie echt aussehen. Die Richterin gaben der Frau vorläufig recht. Die Stadt Zweibrücken muss die Stoßzähne zurückgeben (Aktenzeichen 3 L 615/14).

Schonvermögen muss nicht geschont werden

Ein Hartz-IV-Empfänger darf mit seinem „Schonvermögen“ machen, was er will. Er darf das Geld auch für Nachtclub-Besuche ausgeben, entschied jetzt das Sozialgeicht Heilbronn.

Das Jobcenter drohte einem Leistungsempfänger Rückforderungen an, weil dieser nach Auffassung der Behörde an sich von einer früheren Erbschaft über 16.000 Euro einige Zeit hätte leben können. Allerdings hatte der Mann nach eigenen Angaben einen Großteil des Geldes ausgegeben, um eine Nachtclubtänzerin zu unterstützen und „Beziehungen zu knüpfen“.

Das Sozialgericht bescheinigt dem Jobcenter allerdings einen Denkfehler. Dem 59-Jährigen stehe wie jedem anderen auch ein „Schonvermögen“ zu. In diesem Fall etwa 9.000 Euro. Diesen Betrag hätte der Betroffene sogar besitzen und trotzdem Hartz IV beziehen können. Wenn das Schonvermögen nicht zähle, könne dem Mann auch nicht vorgeworfen werden, dass er es ausgegeben hat.

Außerdem berücksichtigte das Sozialgericht, dass der Mann ja auch allgemeine Lebenshaltungskosten in der Zeit hatte, in der er seine Erbschaft ausgab (Aktenzeichen S 9 AS 217/12).

Mollath-Prozess: Anwälte wollen gar nicht mehr

Im Fall Gustl Mollath gibt es handfeten Knatsch zwischen Anwälten und Mandant. Und dieser wird auch öffentlich ausgetragen. Die Verteidiger Gerhard Strate und sein Kollege Johannes Rauwald haben das Landgericht Regensburg heute gebeten, ihre Beiordnung als Pflichtverteidiger aufzuheben. Erst letzte Woche hatten die Anwälte ihre Mandate gekündigt, worauf das Gericht sie zu Pflichtverteidigern ernannte.

Strate fand heute drastische Worte, so die Süddeutsche Zeitung. Er empfinde Mollaths Verhalten als Angriff auf seine Ehre. Hintergrund ist wohl ein Streit darüber, welche Beweisanträge für Mollath gestellt werden sollen. Der Angeklagte sagte, er habe 30 Anträge vorbereitet. Strate bezeichnete diese allerdings als „Mist“; das habe er Mollath auch so erkärt.

Hintergrund ist offenbar, dass Mollath seine volle Rehabilitation will. Er bestehe darauf, wegen „erwiesener Unschuld“ freigesprochen zu werden, nicht „im Zweifel für den Angeklagten“. Seine Anwälte wissen allerdings zu gut, dass Mollath hier etwas verlangt, was wahrscheinlich noch nicht einmal das Gericht leisten könnte – so es denn will.

Die Zusammenarbeit mit Mollath ist für die Anwälte damit allerdings noch nicht beendet. Das Landgericht Regensburg lehnte es ab, Strate und Rauwald zu entlassen. Streit um die Verteidigungsstrategie, so das Gericht, komme vor und zerstöre nicht das Vertrauen. Die Vorsitzende Richterin sagte sogar, Mollath sei bisher „hervorragend“ verteidigt.

Ausdrucken erlaubt

Immer mehr Gerichte gewähren Akteneinsicht in elektronischer Form. Gerade in Großverfahren kommt immer häufiger eine DVD per Post – und nicht ein unter der Last etlicher Kartons zusammenbrechender Paketbote. Eine andere Frage scheint es aber zu sein, ob ein Anwalt die elektronische Akte auch am Bildschirm lesen muss. Hierzu gibt es jetzt eine interessante Entscheidung des Landgerichts Duisburg.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte die 76 Aktenbände auf der DVD ausgedruckt. Hierfür berechnete er 2.307,25 €, nachdem sein Mandant kostenpflichtig freigesprochen wurde. Die Staatskasse wollte die Kopien nicht zahlen, wurde jetzt aber vom Gericht dazu verpflichtet.

Das Lesen von 76 Bänden Aktenmaterials am Bildschirm ist nicht zumutbar, ebenso wie die Verkleinerung der einzelnen Seiten auf jeweils die Hälfte.

Dass die Akte nur als DVD übersandt wird, bedeutet also nicht, dass der Anwalt sie auch am Monitor lesen muss. Das halte ich für nachvollziehbar, immerhin liegt ja auch den Richtern die Akte in Papierform vor. Und nicht jeder arbeitet gerade riesige Informationsmengen unbeschwert am Computer durch, wie auch Rechtsanwalt Detlef Burhoff in einem Blogeintrag zum gleichen Thema findet.

Link zum Beschluss des Landgerichts Duisburg

Landgericht Bremen lässt Anklage 14 Jahre liegen

Das Landgericht Bremen und die dortige Staatsanwaltschaft haben über 14 Jahre lang eine Anklage verschlampt. Bei der Anklage gegen vier Personen geht es nicht um ein Bagatelldelikt, sondern um Beihilfe zum Mord. Wie sich jetzt auf Mediennachfragen herausstellte, liegt die komplett eingereichte Anklage seit Frühjahr 2000 der zuständigen Strafkammer vor. Das Gericht hat nach 14 Jahren noch nicht einmal darüber entschieden, ob die Anklage zugelassen wird.

Die Anklage richtet sich gegen die mutmaßlichen Helfer beim „Bremer Bunkermord“. Im Jahr 1999 war ein kurdisches Liebespaar am U-Boot-Bunker Valentin umgebracht worden. Gegen die Haupttäter gab es ein Strafverfahren, das nach einem Zug durch die Instanzen im Februar 2003 endete. Die Haupttäter wurden wegen Totschlags zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie haben ihre Strafen mittlerweile abgesessen.

Wieso die Anklage gegen die Helfer nicht bearbeitet wurde, ist bislang unklar. Ebenso wenig, wieso die zuständige Staatsanwaltschaft offenbar keinen ausreichenden Druck machte, damit sich das Gericht mal mit der Sache beschäftigt. Übersehen werden kann die Akte nach Recherchen von Radio Bremen kaum. Sie soll 70 bis 100 Stehordner dick sein.

Das Landgericht Bremen hat mittlerweile schon mal erklären lassen, man bedauere die offensichtliche Verfahrensverschleppung. Die Frage wird jetzt sein, ob die Vorwürfe bereits verjährt sind. Und falls nicht, ob die Taten nach so langer Zeit noch nachgewiesen werden können. Eine Opferanwältin hat bereits angekündigt, dass sie prüfen wird, ob sich die zuständigen Richter wegen Strafvereitelung strafbar gemacht haben.

Zäher Prozess gegen Abmahnanwalt

Nicht so recht voran geht es im Strafprozess gegen den bekannten Abmahnanwalt Thomas U. Der Jurist soll sich vor dem Schöffengericht Augsburg wegen Insolvenzdelikten verantworten. Am dritten Verhandlungstag ist immerhin die Anklageschrift verlesen worden. Nun muss der Prozess aber wieder unterbrochen werden – es gibt Probleme mit U.s Verteidigung.

Der erste Prozesstag fiel aus, weil U. im Krankenhaus lag. Am zweiten Verhandlungstag erschien U. ohne Anwalt. Eine von ihm beauftragte Verteidigerin habe das Mandat niedergelegt, sagte er. Seine zwei weiteren Anwälte hätten an dem Tag schlicht keine Zeit gehabt. Alleine wollte sich U. aber nicht verteidigen, so dass ihm das Gericht erst mal einen Pflichtverteidiger bestellte.

So konnte vorgestern, am dritten Verhandlungstag, zumindest die Anklageschrift verlesen werden. Der neue Pflichtverteidiger war ebenso anwesend wie eine von U. selbst beauftragte Anwältin. Allerdings kann erst am 4. August weiterverhandelt werden, da sich der Pflichtverteidiger noch nicht in die Sache einarbeiten konnte.

In der Sache selbst geht es für U. möglicherweise sogar um seine Freiheit. Er soll mit seiner später insolventen Wurstfirma bei Gläubigern einen Schaden von ca. 391.000 Euro verursacht haben. Der zuständige Richter erklärte in der Verhandlung, U. sei im Falle eines Geständnisses eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren auf Bewährung angeboten worden. Dies habe U. jedoch abgelehnt.

Berichte in der Augsburger Allgemeinen: (1) (2)

Weniger Haftbefehle gegen Ausländer

Gegen Ausländer aus dem Nicht-EU-Raum darf derzeit nicht – wie bisher oft geschehen – Haft angeordnet werden, um sie in ein anderes EU-Land zu überstellen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs verbietet die maßgebliche Dublin-III-Verordnung auf europäischer Ebene seit Anfang des Jahres Haftbefehle, um die Abschiebung in ein anderes EU-Land zu sichern.

Es geht um den praktisch wichtigen Fall, dass Ausländer, die keine EU-Bürger sind, zuerst in einem anderen EU-Land um Asyl oder eine Aufenthaltserlaubnis nachsuchen, dann aber irgendwann in Deutschland angetroffen werden. Sie müssen dann zunächst in das andere EU-Land zurücküberstellt werden, welches über eine Abschiebung aus der EU entscheidet.

Die für solche Fälle maßgebliche neue Dublin-III-Verordnung stellt für eine Inhaftierung strengere Regeln auf als die bisher gültige Fassung. Auf dieser Grundlage, so der Bundesgerichtshof, dürften ohne eine eventuelle Anpassung der inhaltlich nicht mehr passenden deutschen Vorschriften keine Haftbefehle ergehen (Aktenzeichen V ZB 31/14).

Gericht bremst Partnerbörsen

Ein interessantes Urteil für alle, die Kunden bei Online-Partnervermittlungen sind. Oder es werden wollen. Macht der Kunde von seinem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch, dürfen ihm keine überhöhten Kosten berechnet werden. Das hat das Landgericht Hamburg auf eine Klage der Verbraucherzentrale hin entschieden.

Eine Kundin der Partnerbörse Parship hatte ihren Vertrag nach zwölf Tagen widerrufen. Allerdings sollte sie trotzdem schon rund 75 % des Betrages zahlen, den das Jahresabo kostet. Zur Begründung führte Parship an, die Kundin habe in den zwölf Tagen bereits zehn Kontakte wahrgenommen, obwohl Parship für die gesamte Laufzeit nur sieben Kontakte garantiert.

Das Landgericht Hamburg sieht in der hohen Belastung eine „gesetzwidrige Entwertung des Widerrufsrechts“. Die Kosten dürfen nach Auffassung der Richter maximal dem Anteil der tatsächlichen Nutzungszeit an der Gesamtlaufzeit des Vertrages entsprechen (Aktenzeichen 406 HKO 66/14).

Honorarfragen

Aus einem Schreiben von mir:

… für die außergerichtliche Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren hatten wir einen Betrag von … Euro vereinbart. Da wir uns nun im gerichtlichen Verfahren befinden, möchte ich Sie bitten, diesen Betrag wie folgt zu überweisen…

Ich kann es dem Mandanten nicht verübeln, dass er nachfragt. Was denn mit dieser außergerichtlichen Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren gemeint ist. Kurz gesagt, meinte ich eigentlich „die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung“.

Ist zwar nur geringfügig verständlicher, aber am Telefon konnte ich es rüberbringen.

Regierung prüft Verbot von Laserpointern

Die Bundesregierung will offenbar härter gegen das gefährliche Blenden von Piloten mit Laserpointern vorgehen. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, prüft das Innenministerium derzeit, inwieweit leistungsstarke Geräte als Waffen eingestuft werden können. Demnach wird auch ein Verbot des Mitführens solcher Laser erwogen.

Nach Angaben der Zeitung wurden dem Luftfahrtbundesamt allein im vergangenen Jahr 322 Angriffe auf Flugzeuge und Hubschrauber deutscher Airlines gemeldet, der Großteil davon im Inland. 2012 waren es zwar noch 342 Laserattacken, im Jahr 2011 jedoch nur 279 Angriffe. Mitunter, so das Luftfahrtbundesamt, mussten sich Piloten danach in augenärztliche Behandlung begeben.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte, dass man „aufgrund vermehrt aufgetretener Fälle der missbräuchlichen Verwendung von Laserpointern“ Maßnahmen ergreifen wolle, „die geeignet sind, den Missbrauch nachhaltig einzudämmen“.

Daher prüfe man die Aufnahme von Laserpointern ins Waffengesetz. Außerdem sei „ein Verbot des Mitführens ohne das Vorliegen eines berechtigten Interesses“ Bestandteil der Prüfung. Wer einen Piloten blendet, riskiert schon jetzt ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, in besonders schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.

Geballtes BGB-Wissen

Ausgebuffte Hochstapler gibt es nicht nur in der Literatur. Einer von dieser Sorte beschäftigt gerade die Zivilgerichte, denn er hat einige Lieferanten ordentlich geschröpft.

Dafür gerade stehen soll allerdings nicht der Herr Krull persönlich. Wie könnte er auch, hat er derzeit doch keinen bekannten Aufenthalt. Deshalb wurde munter die Firma verklagt, in deren Namen Herr Krull die Verträge geschlossen hat. Das Unternehmen sieht das allerdings nicht ein – Herr Krull arbeitet nicht bei ihr und einen besonderen Auftrag hat sie ihm auch nicht erteilt. Sagt jedenfalls die Firma.

Nicht verwunderlich, dass die klagenden Anwälte ihr gesamtes BGB-Wissen in die Waagschale werfen. Über teilweise Dutzende Seiten wird über die Rechtsinstitute der Duldungs- und Anscheinsvollmacht referiert. Allein, mit so richtig plausiblen Tatsachen warten die Schriftsätze nicht auf. Dabei sind es doch genau die Tatsachen, die erst mal vorliegen müssen, bevor man zu günstigen Rechtsfolgen kommt.

Vor diesem Hintergrund kam es nun zu einer ersten mündlichen Verhandlung. Die Klägeranwältin war nicht zu beneiden. Denn die Vorsitzende Richterin erklärte ihr, dass es zwar blöd ist, betrogen zu werden. Aber dass dies einem noch lange nicht die automatische Gelegenheit bietet, die Verantwortung auf Dritte abzuwälzen. Also keine Spur von Anscheins- und Duldungsvollmacht.

Unter höchsten Qualen gab die Klägeranwältin auf. Sie nahm noch im Termin die Klage zurück. Das Protokoll schicken wir jetzt gleich mal an die anderen Gerichte, vor denen weitere Firmen parallele Klagen erhoben haben. Ich habe so das Gefühl, die Auffassung der Zivilkammer im nun erledigten Fall wird Ausstrahlungswirkung haben. Und zwar nicht zu knapp.

Anwälte wider Willen

Neben dem NSU-Verfahren bietet nun auch der Prozess gegen Gustl Mollath Einblicke in das oft komplizierte Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Heute haben Mollaths Anwalt Gerhard Strate und ein Kollege ihre Mandate gekündigt, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Allerdings bedeutet dies wohl nicht, dass die Anwälte damit aus der Sache raus sind. Das Landgericht Regensburg hat wohl von Mollath erfahren, dass dieser selbst keinen Grund sieht, warum seine Anwälte nicht mehr für ihn arbeiten wollen. Dies gibt dem Gericht die Möglichkeit, Strate und den weiteren Anwalt nun als Pflichtverteidiger beizuordnen. Was bereits geschehen sein soll.

Hier hätten wir es also mit einem der seltenen Fälle aufgedrängter Verteidigung zu tun – jedenfalls aus Sicht der Anwälte. Tatsächlich können Gerichte Anwälte auch von sich aus zu Pflichtverteidigern ernennen. Mit der Folge, dass diese dann auch (weiterhin) am Prozess teilnehmen und den Angeklagten verteidigen müssen. Allerdings muss der Staat dann auch die entsprechenden – nicht sonderlich üppigen – Anwaltsgebühren vorstrecken. Möglicherweise hat die Sache also auch einen finanziellen Hintergrund. Allerdings wäre es dann eher unverständlich, dass Mollath nicht eingeweiht gewesen sein sollte und sich deshalb überrascht von der Mandatsniederlegung zeigte. Auch Strate selbst soll sich in dem Sinne geäußert haben, dass es ein Zerwürfnis mit Mollath über nichtgestellte Beweisanträge gab.

Natürlich können sich die frischgebackenen Pflichtverteidiger wehren. Allerdings auch nur unter ähnlich widrigen Bedingungen, wie sie erst vor Tagen umgekehrt die im NSU-Verfahren angeklagte Beate Zschäpe erfahren musste. Die Anwälte müssen dem Gericht gewichtige, man könnte auch sagen: zwingende Gründe vortragen, die ihnen eine Übernahme der Pflichtverteidigung unmöglich machen. Derzeit scheint das nicht der Fall zu sein, zumal das Gericht die Anwälte vor der Beiordnung ja sicherlich angehört hat.

Wie die Mittelbayerische Zeitung aktuell berichtet, scheinen die Anwälte sich nicht gegen die Beordnung wehren zu wollen. Strate habe gegenüber dem Gericht erklärt, er werde wie bisher weitermachen.

Streit um den DFB-Adler

Die Trikots der deutschen Fußballnationalmannschaft sowie andere Devitionalien mit DFB-Logo sind Verkaufsschlager, gerade nach der Weltmeisterschaft. Nun möchte die Warenhauskette real dem DFB ausgerechnet sein zugkräftiges Emblem streitig machen. Die Firma hat nach einem Bericht der Huffington Post beantragt, die markante Marke mit dem Adler löschen zu lassen.

Real reagiert damit wohl auf eine einstweilige Verfügung, mit welcher der DFB gegen Fanartikel des Warenhauses einschritt. Das nun eingeleitete Löschungsverfahren könnte sogar Aussicht auf Erfolg haben. Denn es besteht möglicherweise ein sogenanntes absolutes Schutzhindernis. Nach § 8 Markengesetz sind Marken „von der Eintragung ausgeschlossen, die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten“.

Die Frage dürfte nun vorrangig sein, ob der DFB tatsächlich den gesetzlich geschützten Bundesadler verwendet. Dass der Staat durchaus keinen Spaß im Umgang mit seinen Hoheitszeichen versteht, darüber finden sich zahlreiche Erlebnisberichte im Netz (siehe etwa hier).

Allerdings sollten T-Shirt- und Kaffetassenproduzenten nun nicht zu früh jubeln. Denn Löschungsverfahren ziehen sich oft über Jahre hin. Darauf weist das MarkenBlog hin. Bis zu einer Entscheidung sind eingetragene Marken weiter gültig.