Den berühmten Aluhut-Träger gibt es wirklich. In Hessen. Dort versuchte sich ein Mann gegen „EMW-Terroristen“ zu wehren, indem er im Auto eine mit Alufolie umwickelte Bleischale und eine Bleiweste mit sich führte. Das fanden Polizisten bei einer Kontrolle merkwürdig, die spätere Korrespondenz des Mannes mit der Führerscheinstelle sorgte für den juristischen Rest.
Gegenüber dem Amt gab der Mann auf Rückfrage an, sein Schicksal könne nur erahnen, wer eine EMW-Attacke persönlich erlebt und überlebt habe. Der Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt gehöre offensichtlich nicht dazu. Dies alles quittierte die Behörde mit einer MPU-Anordnung, weil der Mann möglicherweise psychisch krank sei.
Vor dem Verwaltungsgericht Gießen konnte der Aluhut-Träger sogar einen Erfolg verbuchen. Das Gericht meinte, „abwegige“ Äußerungen und verschrobenes Verhalten seien allein kein Grund, an der Fahreignung zu zweifeln. Auch angebliche Fahrfehler des Mannes, dem die Polizei nach der Kontrolle ein Stück hinterher fuhr, könnten auf seine Nervosität zurückzuführen sein.
Die nächste Instanz bewertet den Fall aber etwas anders. Die Richter am Verwaltungsgerichtshof Hessen setzten die vorläufige Führerscheinentziehung wieder in Kraft. Dabei hielten sie dem Mann vor, er habe bei der Polizeikontrolle angeblich seinen Wohnort mit dem „Tatort“ verwechselt. Eine abschließende Entscheidung ist noch nicht bekannt (Aktenzeichen 6 K 2554/22 GI).