Die Videoüberwachungskameras der Polizei in Hannover sind zu einem großen Teil rechtswidrig betrieben worden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hält eine Videoüberwachung zwar grundsätzlich für zulässig, wenn eine Gefährdungslage ausreichend nachvollziehbar ist. Allerdings bemängeln die Richter, dass die Bürger nicht ausreichend auf die Kameras hingewiesen werden, wie es das Gesetz verlangt.
An vielen Standorten hatte die Polizei lediglich Aufkleber an Masten im Überwachungsbereich angebracht. Diese Aufkleber seien aber, so die Richter, gekrümmt und schlecht lesbar. Hinzu komme, dass an solchen Masten sich auch viele andere Aufkleber finden. Der Hinweis auf die Kameras verliere sich dort für einen normalen Passanten.
Die Polizei wird also (wieder) Hinweisschilder anbringen müssen (Aktenzeichen 11 LC 149/16).