Nach dem gewaltsamen Tod der dreijährigen Greta muss die Staatsanwaltschaft Kleve Versäumnisse einräumen. Staatsanwälte hätten der Aufsichtsbehörde nichts von den früheren Auffälligkeiten der tatverdächtigen Erzieherin mitgeteilt. Möglicherweise hätte die Frau dann gar nicht in einer Kindertagesstätte arbeiten können.
Die Frau hatte womöglich eine Straftat vorgetäuscht (Einzelheiten bei Spiegel Online). Sie war daraufhin psychologisch untersucht worden. Die Sachverständige sprach davon, das Verhalten der Frau sei ein „Hilferuf“ gewesen.
Konsequenzen? Die Behördenleitung hat mit den verantwortlichen Staatsanwälten gesprochen und diese, so heißt es in dem Bericht, für ihre gesetzlichen Mitteilungspflichten „sensibilisiert“.