Vielleicht war es etwas naiv, dass ich Mitte Februar noch den Restpreis für meinen Osterurlaub bezahlt habe. Denn der Urlaub findet natürlich nicht statt, der Veranstalter (in meinem Fall die TUI) hat die Reise von sich aus storniert.
Nun bin ich durchaus ein wohltätiger Mensch. Aber nur aus freien Stücken. Diese Rolle lasse ich mir jedoch nicht aufzwingen. Weder von einem Reisekonzern. Noch von der Bundesregierung. Deshalb gehöre ich zu denen, die sich gegen die auf den Weg gebrachte „Gutscheinlösung“ wehren und keine Lust darauf haben, ihren Vertragspartnern Zwangskredite zu gewähren.
Ich weiß, das finden manche unsolidarisch. Ich habe mir darüber Gedanken gemacht. Zum Glück habe ich Telefonnummern von einigen dieser wirklich furchtbar netten Leute, die in dem Ferienclub arbeiten, in dem ich die Ostertage verbringen wollte. „Sind alle sofort rausgeflogen, kriegen keinen Cent“, schreibt mir einer vom Fitnessteam. „No work no money nothing for everybody“, schreibt ein Mitarbeiter des Gastroteams. Ich habe keinen Grund zur Annahme, dass es ihren Kollegen vor Ort besser geht.
Tja, so viel zu dem Gedanken, dass man mit seiner Finanzspritze doch furchtbar netten Leuten und deren Familien in einem fremden Land unter die Arme greift, welche ein treusorgender Reisekonzern natürlich nie und nimmer im Regen stehen lassen möchte.
Dabei, das muss ich sagen, wollte die TUI mein Geld zunächst noch nicht einmal behalten. Nach dem Storno schrieb ich eine Mail und erhielt folgende Antwort: „Da Ihr Vorgang bereits storniert wurde, wird Ihnen auch Ihr Geld zurückerstattet. Im Regelfall dauert das 14 Tage…“
Wir Juristen nennen das ein Anerkenntnis. Aber auch ansonsten ist die Rechtslage eindeutig. § 651h BGB regelt für Pauschalreisen ganz klar, dass ein Storno des Veranstalters diesen zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet – selbst bei „höherer Gewalt“. Die Rückzahlung erfolgte nicht, so dass ich direkt mal einen Mahnbescheid beantragte. Zwischenzeitlich war die Gutscheinlösung auf der politischen Tagesordnung. Und siehe da, welche Überraschung: Die TUI legt Widerspruch ein und widerspricht dem Anspruch insgesamt. Wofür der Konzern übrigens keine 14 Tage brauchte, sondern nicht mal 24 Stunden.
Gut, nun ist das Rennen also eröffnet. Ich habe gleich mal die Gerichtskosten für das streitige Verfahren eingezahlt und den Anspruch auch schriftlich begründet. Jetzt kommt es halt etwas darauf an, wie schnell das Amtsgericht das Verfahren bearbeitet. Und ob die Gutscheinlösung, so sie denn kommt, tatsächlich so gestrickt wird, dass selbst rechtshängige Ansprüche ausgehebelt werden. Was juristisch natürlich noch viel heikler wäre, so dass ich mir jedenfalls das eher nicht vorstellen kann.
Fazit: Wenn ihr noch was unternehmen wollt, macht es schnell. Der Zivilrechtsanwalt eures Vertrauens hat derzeit sicher auch nichts gegen etwas Arbeit einzuwenden.