Die PR-Abteilungen der Polizeibehörden sind in den letzten Jahren ja enorm gewachsen. Anscheinend steigt ihre vermeintliche Bedeutung den Social-Media-Machern und PR-Strategen mancher Dienststellen so zu Kopf, dass sie gar nicht mehr wissen, was eigentlich ihre Aufgabe ist. Hier ein aktuelles Beispiel aus Hessen.
Dort fahndet die Polizei öffentlich nach Männern, die bei Unglücksfällen nicht nur keine Erste Hilfe geleistet haben sollen (Bericht der hessenschau). Sie stehen auch im Verdacht, die Unglücke gefilmt und die Aufnahmen veröffentlicht zu haben. Sicher keine schönen Sachen. Allerdings könnte man sich an dieser Stelle fragen, ob das schon „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ sind, wie sie § 131b StPO für eine Öffentlichkeitsfahndung zur Voraussetzung macht.
Aber wozu fragen – wenn es doch um ganz andere Dinge geht. „Wir drehen den Spieß einfach um“, erzählt ein Polizeisprecher stolz dem Hessischen Rundfunk. Wie zuvor die gefilmten Opfer würden jetzt die Täter den neugierigen Blicken der Öffentlichkeit ausgesetzt. Damit, so der Bericht, werde der Kampf gegen Gaffer „auf ein neues Level“ gehoben.
Die Polizei, dein Freund und Helfer. Seit Neuestem also auch zuständig für eine Bestrafung, lange bevor sich ein Gericht mit der Sache beschäftigt hat. Die Methode: publizistisch unterstützte Existenzvernichtung durch eine Polizeibehörde. Ihr könnt noch so lange in der Strafprozessordnung blättern, eine rechtliche Grundlage für so ein Vorgehen gibt es nicht. Mit anderen Worten: Die Beamten, die sich das – oder zumindest die öffentliche Rechtfertigung ihrer Maßnahmen – ausgedacht haben, sollten erst mal verstärkt an ihrem eigenen Rechtsverständnis arbeiten – und sich weniger im Lichte ihrer sicherlich zahlreichen Facebook-Claqueure sonnen.