In (ausländischen) Online-Casinos wird der eine oder andere Euro verballert. Ohne Kreditkarten wäre das nicht so geschmeidig möglich. Das wiederum fiel einem Spieler ein, der schmerzhafte 7.000 Euro ausgegeben hatte. Dieses Geld verlangte er vor Gericht vom Kreditkartenanbieter zurück.
Die Begründung des Spielers lässt sich durchaus hören. Denn Online-Casinos sind – mit wenigen Ausnahmen – an sich illegal, wenn man von Deutschland aus spielt. Auch die Regelungen im Glücksspiel-Staatsvertrag untersagen die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel.
Das Landgericht Düsseldorf sieht das zwar auch, verneint aber eine Ersatzpflicht des Kartenanbieters. Zunächst einmal dürfe der Anbieter erwarten, dass der Kunde selbst sich an die Gesetze hält. Eine detaillierte Prüfung von Kartenumsätzen auf die Teilnahme an illegalem Glücksspiel sei für den Kartenausgeber nicht zumutbar und auch gar nicht möglich. So erkenne der Anbieter gar nicht, wo die Karte eingesetzt wird. Es gibt aber viele Länder, in denen Online-Casinos erlaubt sind. Dort dürfen auch Deutsche online zocken. Außerdem werde der Bank auch nicht bekannt, was der Spieler genau gespielt habe. Sie könne also gar nicht prüfen, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt.
Die Haftung nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag setze voraus, dass Kreditkartenfirmen vorher von der Aufsichtsbehörde abgemahnt wurden. Das war vorliegend aber nicht der Fall. Der Spieler bleibt also auf seinem Verlust sitzen (Aktenzeichen 8 O 398/18).