Auch wenn man der Solidität von Banken nicht mehr unbedingt trauen kann, ist ein Konto oft doch noch besser als der Versuch, das eigene Geld an einem vermeintlich „sicheren“ Ort zu verstecken. Ich denke da immer an die im Handel erhältliche Fake-Ravioli-Dose. Nach dieser Dose halten Einbrecher tatsächlich als erstes Ausschau, wenn sie ein Objekt (und insbesondere Küche und Vorratskeller) betreten. Habe ich mir mal sagen lassen.
Einen immerhin etwas originelleren Ort hatte ein Werkstattbesitzer in Soest gewählt. Er deponierte nach eigenen Angaben seine Ersparnisse (520.000 Euro) in einem alten Heizkessel. Als er nach zwei Wochen aus einem Urlaub wieder kam, hatte sich das Vermögen aber buchstäblich in Rauch aufgelöst. Der Werkstattbesitzer hatte einen Freund gebeten, öfter mal nach dem Rechten zu schauen. Dabei kam der Housesitter, der von dem Lagerplatz des Geldes nichts wusste, auf die Idee, den Kessel anzuheizen…
Es sei halt kalt gewesen, rechtfertigte sich der vom Werkstattbesitzer verklagte Haushüter vor dem Landgericht Arnsberg. Das Geld habe er jedenfalls nicht absichtlich verbrannt, auch wenn er die weitgehend demontierte Heizung erst mal wieder betriebsbereit gemacht habe. Für das Gericht war die Sache ein recht klarer Fall. Niemand müsse damit rechnen, dass in einem Heizkessel eine so große Menge Geld steckt. Eine Rolle spielte bei dem Urteil auch der Umstand, dass es sich um eine bloße Gefälligkeit handelte. Bei Gefälligkeiten haftet man nämlich nicht so weitgehend wie in Vertragsverhältnissen.
So wird der Werkstattbesitzer voraussichtlich auf dem Schaden sitzenbleiben. Von dem verkokelten Geld waren wohl nur noch 20.000 Euro so gut erhalten, dass die Bundesbank das Geld entsprechend den gesetzlichen Regeln ersetzte (Aktenzeichen I-2 O 347/18).