Die Brötchenversorgung an Sonntagen wird sich in Zukunft womöglich verbessern. Bäckereien mit angeschlossenem Café dürfen nämlich auch sonntags während ihrer Öffnungszeiten Backwaren zum Mitnehmen verkaufen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit einem Grundsatzurteil geklärt.
In dem Prozess ging es um die Frage, ob eine Bäckerei in München sonntags länger als die dort an sich zulässigen drei Stunden Brot, Brötchen und Brezeln verkaufen durfte. Die Wettbewerbszentrale beanstandete die längeren Verkaufszeiten, unterlag jedoch nun auch in letzter Instanz.
Der Bundesgerichtshof verweist auf § 7 Gaststättengesetz. Die Vorschrift erlaubt es Wirten, während ihrer Öffnungszeiten auch „zubereitete Speisen“ über den Tresen zu verkaufen. Die Frage war nur, ob Brötchen, Brot und Brezeln zubereitete Speisen sind. Dies bejaht das Gericht ebenso wie jene, ob ein Bäckereicafé eine Gaststätte im Sinne des Gesetzes ist. Da dies so sei, gingen die Vorschriften des Gaststätengesetzes den normalen Regeln über den Ladenschluss vor. Wir werden sehen, ob und wie Bäckereien nun ihre Sonntagsöffnungszeiten ausweiten (Aktenzeichen I ZR 44/19).