Ich verrate vermutlich kein Geheimnis, wenn ich feststelle: Nur wenig verleidet einen Strafrichter mehr die Laune als der Umstand, dass für eine Hauptverhandlung aus unvorhergesehenen Gründen zusätzliche Sitzungstage benötigt werden. Weitere Gerichtstermine machen nicht nur Arbeit, sondern passen meist halt auch nicht in den Terminkalender.
Oft sind natürlich die bösen Anwälte schuld. Zum Beispiel, wenn sie (gute) Beweisanträge stellen. Etwas anders trug es sich jetzt im schönen Berlin zu. Dort hatte der Richter in einem Berufungsverfahren nur einen der zahlreichen Zeugen geladen: den Geschädigten namens Maier.
Nur wer erschien nicht? Der Zeuge und Geschädigte Maier. Stattdessen nahm nach dem Aufruf der Sache ein Herr im Gerichtssaal Platz, den man allenfalls als ganz entfernten Augenzeugen einsortieren konnte. Wobei ich eher davon ausgehe, dass er eigentlich gar nichts von der tätlichen Auseinandersetzung gesehen hat, um die es ging.
Wie aber kam es zu dem Auftauchen des Herrn? Ganz einfach, der Gute heißt Mairer, und der Richter hat sich vertan, als er die zu ladenden Zeugen auf der Liste in seinem Computer anklickte. So saßen wir also da, vermissten mehr (Richter) und weniger (ich) Herrn Maier. Und allen war klar: Die Sache war nur am selben Tag zu beenden, wenn man sich aufeinander zu bewegt.
Von da war es dann nicht mehr weit zu einer Art Verständigung. Ich will jetzt nicht sagen, dass diese Verständigung vielleicht nicht auch zu erreichen gewesen wäre, wenn statt Mairer Maier erschienen wäre. Geschadet hat der Fauxpas aus meiner Sicht aber auf keinen Fall. Zumindest bin ich mir sicher, dass der Richter die nächste Zeit doppelt hinschaut, wenn er Ladungslisten erstellt.