Aus einem Brief des Amtsgerichts:
… im Hinblick auf Ihre Anregung das Verfahren einzustellen, teilt das Gericht Ihnen mit, dass die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung nach § 153a StPO nicht einverstanden ist, da die Möglichkeit einer Einstellung bereits vor Beantragung des Strafbefehls geprüft und abgelehnt wurde. Eine Veränderung der Gesamtsituation ist aber seitdem nicht erfolgt.
Komischerweise ist es mir in den letzten 25 Jahren in einer Vielzahl von Fällen gelungen, mit schön begründeten Briefen und höflichen Telefonanrufen eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen – ohne dass sich die Gesamtsituation in der Zwischenzeit geändert hatte. Wenn du das als Anwalt nicht hinkriegen würdest, würdest du dich doch eher schon etwas nutzlos fühlen.
Aber ist halt so, man kann nicht immer erfolgreich sein. Das letzte Wort ist ja auch noch nicht gesprochen. Versuchen wir es halt in der Hauptverhandlung und, wenn’s sein muss, in den nächsten Instanzen.