Ein zunächst in den Medien ausgetragener Streit zwischen dem früheren Senatsvorsitzenden am Bundesgerichtsghof Thomas Fischer und der Journalistin Gaby Mayr erreicht die nächste Eskalationsstufe. Es geht vor Gericht, nun fand die erste mündliche Verhandlung statt.
Die FAZ nennt es eine “ beißende Abrechnung mit dem deutschen Rechtsjournalismus“, die Fischer in seinen bekannten Kolumnen bei Zeit Online und später insbesondere bei Spiegel Online betrieb. Seine Mittel: „witzige und berechtigte, mal grobe und spitzfindige Konfrontation.“
Fischers Meinung zog logischerweise andere Meinungen nach sich, wobei die Journalistin Gaby Mayr nach Ansicht Fischers die Grenze des Zulässigen überschritt. Insbesondere stört ihn laut FAZ, dass Mayr den Eindruck erwecke, er pflege in seinem Strafrechtskommentar – dem Standardwerk in Deutschland schlechthin – nationalsozialistisch angehauchtes Gedankengut alter Autoren wie dem früheren Herausgeber Tröndle. Dieses Gedankengut habe er nicht ausreichend aus den von ihm seit 2001 allein verantworteten neuen Versionen des Kommentars getilgt.
Laut dem Bericht hat das Landgericht Stuttgart eine „vorläufige Neigung“ signalisiert, Fischer Recht zu geben.