In einer Strafsache steht demnächst der Verhandlungstermin an. Dazu der Mandant in einer Mail:
Eine zentrale Fragt bleibt, ob nicht doch sichergestellt werden kann, dass ich auch aus der Verhandlung als freier Mann rausgehe.
Also, grundsätzlich ist es natürlich eher unwahrscheinlich, dass sich eine Nicht-Haftsache im Verhandlungstermin in eine Haftsache verwandelt. Aber ausgeschlossen ist so eine Entwicklung nicht, was dann zu den berühmten „Saalverhaftungen“ führt. Ein schlechtes Zeichen ist es jedenfalls, wenn kurz vor der Urteilsverkündung ein paar Wachtmeister im Sitzungssaal auftauchen…
Ein gewisses Restrisiko bleibt für jeden Mandanten, bei dem es nicht nur um eine Kleinigkeit geht. Eine wie auch immer geartete Absicherung kann ich aber auch nicht bieten, außer einer vernünftigen Verhandlungsvorbereitung, in deren Rahmen ich natürlich auch die allgemeine Stimmungslage sondiere. Falls der Mandant in eine ganz andere Richtung denkt, sollte er vielleicht besser Tony Soprano fragen.