Wir erinnern uns gerne an das Argumentationsniveau von Marlene Mortler, der früheren Drogenbeauftragten der Bundesregierung, insbesondere an ihre super überzeugenden Erklärungen für das Verbot von Cannabisprodukten – Cannabis ist verboten, weil es illegal ist.
Wir vertreten gerade einen langjährigen Mandanten in einer zivilrechtlichen Angelegenheit, bei der die Begründung der Gegenseite verblüffende argumentative Ähnlichkeiten aufweist. Auf die mehrseitige Klage hin erreichte uns heute die Erwiderung, die abgesehen vom Klageabweisungsantrag aus dem wunderschönen Satz bestand:
Zur Begründung der Klageabweisung verweisen wir darauf, dass die Klage unbegründet ist.
Im Grunde verhält es sich hier wie bei Frau Mortler – man kann das so machen, sollte es aber nicht.
Das Gericht hat der Klage nämlich stattgegeben. Viel zu begründen, außer dass die Klage „schlüssig“ ist, hatte der Richter natürlich nicht.
RAin Jennifer Leopold