In keinem Beruf gibt es, zumindest nach meiner Kenntnis, unüberwindbare Hürden für HIV-positive Menschen. Mit einer Ausnehme: Bei den meisten Polizeibehörden gelten HIV-Infizierte als untaugliche Bewerber. Das wird sich möglicherweise nun ändern, denn das Verwaltungsgericht Hannover schreibt der niedersächsischen Polizei mit einem aktuellen Beschluss ins Stammbuch, dass ein totales Zugangsverbot nicht gelten darf.
Der gescheiterte Bewerber ist HIV-positiv, aufgrund einer mehrjährigen Therapie liegt seine Virenlast aber unter der Nachweisgrenze. Was praktisch bedeutet, dass er auch kein Infektionsrisiko darstellt. Gleichwohl meinte die Polizei das Gegenteil. Das Gericht hat sogar einen Sachverständigen befragt. Dieser bestätigte, dass weder Kollegen noch Bürger einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt wären.
Deshalb muss die Polizeiakademie nun erneut über die Bewerbung des Mannes entscheiden. Eine verbindliche Einstellung kam momentan nicht in Betracht, weil der Mann das übliche Bewerbungsverfahren gar nicht durchlaufen durfte (Aktenzeichen 13 A 2059/17).