Die Situation wird dem einen oder anderen bekannt vorkommen. Man hat noch Restguthaben auf einer SIM-Karte, die man nicht mehr braucht. Außer Frage steht, dass Mobilfunkanbieter dieses Guthaben spätestens mit Vertragsende erstatten müssen. Aber dürfen sie verlangen, dass der Kunde im Gegenzug die SIM-Karte zurückgibt? Diese Frage musste das Landgericht Düsseldorf beantworten.
Auslöser waren Bedingungen von Aldi Talk (E-Plus). Danach sollte der Kunde sein Guthaben nur bekommen, wenn er die SIM-Karte zurückgeschickt hat. Einen richtigen Sinn konnte der Bundesverband Verbraucherzentrale in der Klausel nicht erkennen. Er klagte gegen den Mobilfunkanbieter.
Das Landgericht Düsseldorf sieht ebenfalls keinen Grund für eine Rückgabepflicht der SIM-Karte. Vielmehr würden Kunden durch so eine Hürde eigentlich nur davon abgehalten, ihr Guthaben einzufordern. Von einer gesperrten oder deaktivierten SIM-Karte gehe auch keine konkrete Gefahr des Datenmissbrauchs aus. Aldi Talk hatte dann noch behauptet, man wolle die SIM-Karten dem Wertstoffkreislauf zuführen. Das hielt das Gericht nicht für sonderlich überzeugend. Aldi Talk habe noch nicht einmal dargelegt, dass zurückgesandte SIM-Karten tatsächlich aufbereitet werden (Aktenzeichen 12 O 264/18).