Manche Geschichten schreibt das Leben. Wie die einer Hausdurchsuchung, bei der knapp 2.500 Euro Bargeld sichergestellt wurden. Nicht irgendwelches Bargeld. Sondern Scheine, bei denen die Polizei vermutete, dass sie früher mal jemand anderes gehört haben und die, sagen wir es mal abstrakt, zu Unrecht in den Besitz meines Mandanten gelangt sind.
Das wollte man natürlich überprüfen, indem man die Fünfhunderter untersuchen lässt. Auf Fingerabdrücke, insbesondere auf solche des möglichen früheren Besitzers. Die Untersuchung hätte man am Sitz der ostdeutschen Polizeidienststelle machen können, wo die Durchsuchung stattfand. Da gibt’s tolle Abteilungen dafür. Hätte man, tat es aber nicht. Stattdessen ordnete jemand an, dass die Geldscheine in dem Polizeipräsidium untersucht werden, welches die Ermittlungen führt. Das wiederum ist in Westdeutschland.
Wie transportiert die Polizei also Bargeld? Vorschläge? Nun ja, offensichtlich sagte jemand: Schick doch ein Päckchen. So geschah es dann auch. Zwei Polizisten übergaben das Geld in einer „Versandtasche“, die angeblich keinen Rückschluss auf ihren Inhalt zuließ, an einem schönen Nachmittag an die DHL-Filiale direkt neben ihrer Wache. Und zwar, sozusagen als Upgrade zum Päckchen, als DHL-Paket (DHL ExpressEasy National, Standard-Transportversicherung bis 2.500,00 €). Ein paar Tage später, die Empfänger nölten wohl schon, bemühten die Versender die Sendungsverfolgung und stellten fest, die Sendung ist gar nicht aus der Filiale rausgekommen. Was vielleicht auch ein klein wenig daran daran lag, dass die Schalterkraft in der Filiale die Sendung in einen dieser gelben Körbe klatschte, die in den DHL-Filialen halt mehr oder weniger offen rumstehen, bis sie jemand ausleert. Dass ihr Paket insoweit keine Vorzugsbehandlung erfuhr, daran erinnern sich die Polizisten noch genau.
Das ist jetzt über zwei Monate her. Laut Sendungsverfolgung, ich kann die Nummer ja der Ermittlungsakte entnehmen, wartet DHL immer noch auf die Sendungsdaten. Wir können wohl davon ausgehen, dass die Scheine eher nicht mehr auftauchen. Gut, mein Mandant hat sich jetzt auch keine großen Sorgen gemacht, dass die Fingerabdruck-Suche irgendwas erbringt. Aber, um es wiederum abstrakt zu formulieren, noch angenehmer als auf diesem Wege kann sich eine kriminalistische Spur natürlich nicht auflösen.
Die Polizisten, denen das Geld abhanden kam, erwähnen in ihrer Schadensanzeige übrigens mehrfach, die Luftpolstertasche sei ja wenigstens versichert gewesen. Keine Ahnung, wie sie darauf kommen. Bargeld ist laut den DHL-Bedingungen ein verbotenes Gut (jedenfalls ab einem Betrag von 500 Euro). Verbotene Güter sind aber nicht versichert. Dem Mandanten kann es letztlich egal sein. Die Geldscheine waren beschlagnahmt, sogar richterlich. Wenn danach etwas verloren geht, haftet auf jeden Fall der Steuerzahler.