Das Verfahren war ein schönes Stück Arbeit, kein Prozessbeteiligter hat es sich leicht gemacht. Es ging um den Vorwurf, dass dem Opfer bei einer tätlichen Auseinandersetzung das Genick gebrochen und sein weiteres Leben ruiniert wurde.
Dass dies passiert ist, steht außer Frage. Problematisch war aber, ob mein Mandant und drei weitere Angeklagte auch die Täter waren. Oder selbst nur das Opfer von Verwechslungen; hinter der ganzen Verwirrung stand extrem schlampige Polizeiarbeit.
Das Gericht entschied nach etlichen Tagen Beweisaufnahme, in der alle Zeugen ausgequetscht wurden wie Zitronen: im Zweifel für die Angeklagten. Was mich jetzt aber wirklich überrascht ist die Nachricht, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist. Weder die Staatsanwaltschaft noch der Nebenkläger selbst haben Rechtsmittel eingelegt. Ich als Verteidiger konnte ja nicht, weil mehr als einen Freispruch kann man nicht verlangen.
Darauf, dass die Angeklagten freigesprochen werden, hätte ich durchaus was gesetzt. Aber keine fünf Euro darauf, dass wir schon nach dem Urteil des Schöffengerichts fertig sind und es damit keine zweite Halbzeit (Berufung) und auch keine Revision gibt (Nachspielzeit).
Aber ab und zu liege ich halt völlig falsch, und das in diesem Fall sogar sehr gerne.