Ich habe eine Mail von einem 13-Jährigen erhalten, die mich doch etwas rührte:
Guten Tag,
mein Name ist Julius ich bin 13 Jahre alt und würde gerne wissen ob Bruder Entzug rechtlich nicht gestattet ist. Mein Vater und meine Stiefmutter sind seit Weihnachten getrennt. Mein Bruder habe ich das letzte Mal am 17.12 gesehen. Ich will meine Stiefmutter weder anzeigen oder sonstiges. Ich würde gerne meinen kleinen Bruder sehen.
Mein Bruder (Halbbruder) ist am 13.04.2017 geboren also nichtmal 2 Jahre alt. Zudem möchte ich noch erwähnen, dass ich bei meiner leiblichen Mutter lebe und meinen Vater jeden Samstag sehe falls sie denken das ich bei meinem Vater lebe. Ich würde nur gerne wissen was ich machen kann damit ich meinen kleinen Bruder wieder sehe.
LG Julius
Auch wenn mein Hang zu kostenloser juristischer Beratung ansonsten nicht sonderlich ausgeprägt ist, habe ich geantwortet:
Lieber Julius,
ich bleibe beim Du, wenn es dir recht ist.
Deine Frage kann ich eindeutig beantworten: Dir steht ein Recht auf Kontakt zu deinem Halbbruder zu. Das ergibt sich aus § 1685 Bürgerliches Gesetzbuch. Dort heißt es:
„… Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.“
Sofern du also nichts Böses gegen deinen Bruder gemacht hast, kannst du einen regelmäßigen Kontakt zu ihm verlangen. Dem Gesetzgeber ist es ganz wichtig, dass sich Geschwister nicht entfremden. Den Kontakt müssen dir die Eltern deines Halbruders und auch deine leibliche Mutter ermöglichen.
Am besten ist es natürlich, wenn du erst mal mit der Mutter deines Bruders und deinem Vater über die Sache redest. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, die alle zufrieden stellt.
Wenn das nicht klappt, hast du die Möglichkeit, dich an das Jugendamt in deiner Stadt zu wenden (einfach mal Stadtverwaltung googeln oder dort anrufen). Das Jugendamt muss dir in so einer wichtigen Frage zur Seite stehen. Normalerweise kommt jemand vom Jugendamt zu dir oder lädt dich ein, wenn du dich mit einem Problem an das Amt wendest. Mit Hilfe des Jugendamtes kannst du notfalls auch einen Gerichtsbeschluss erwirken. Hoffen wir aber, dass du den nicht brauchst.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen. Melde dich ruhig, wenn du noch eine Frage hast. Alles Gute.