Vor dem Amtsgericht München klagte eine Domina gegen einen unartigen Kunden. Sie wollte 1.451,80 Euro Honorar, das ihr entgangen ist. Für den Kunden hatte sie extra Termine freigehalten, dieser war jedoch nicht erschienen. Zwei anderen zahlungskräftigen Kunden habe sie absagen müssen, erklärte die Domina.
Vor Gericht ging es zunächst um die Frage, wieso die Dienstleisterin ausgerechnet den Beklagten in Anspruch nahm. Sie hatte nämlich nur mal mit dem Interessenten telefoniert und zwei SMS von ihm bekommen. Ob ihr Gesprächspartner tatsächlich der Beklagte war, konnte sie jedoch nicht ausreichend belegen. Und das, obwohl sie nach eigenen Angaben den Namen des Anrufers notiert und ihm bis in dessen Heimat Rumänien hinterherrecherchiert habe.
Der Beklagte beteuerte dagegen, er sei zur fraglichen Zeit nicht in Deutschland gewesen. Möglicherweise habe ein ihm flüchtig bekannter Geschäftspartner seine Daten missbraucht. Überdies wies der Beklagte darauf hin, er habe kein Interesse an Dominas – und seine Frau habe ihn wegen der Sache schon genug gestraft.
Das Gericht konnte die Klägerin davon überzeugen, dass sie mit solch dürftigen Belegen ihre Forderung nicht durchsetzen kann. Die Frage, ob die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Domina wirksam sind, musste das Gericht nicht beantworten. Diese berechnet ihren Kunden das volle Honorar für einen geplatzten Termin am Wochenende, wenn die Kunden sich nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin ausreichend entschuldigen (Aktenzeichen 275 C 4388/18).