Museen dürfen Besuchern das Fotografieren verbieten, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Mann hatte das mit Piktogrammen und Schildern im Museum ausgesprochene Fotoverbot ignoriert und seine Fotos der ausgestellten Kunstwerke über Wikimedia Commons der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Das muss er nun unterlassen.
Der Bundesgerichtshof argumentiert in diesem Punkt ganz klassisch. Der Nutzer schließt mit dem Museum einen „Besichtigungsvertrag“, in dem das Museum die Bedingungen für die Nutzung vorgibt. Ein Fotografierverbot hält das Gericht grundsätzlich weder für überraschend noch übermäßig nachteilig für den Besucher, so dass dieses im Regelfall auch als Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam sei.
Außerdem urteilte der BGH über die Frage, ob der Fotograf Bilder aus dem Museumskatalog abfotografieren und auf Wikimedia Commons hochladen durfte. Das wird ebenfalls als unzulässig angesehen, weil die Bilder im Museumskatalog selbst urheberrechtlichen Schutz genießen (Aktenzeichen I ZR 104/17).