Gegen meinen Mandanten läuft ein Gerichtsverfahren, weil er angeblich Teile einer halbautomatischen Waffe im berühmt-berüchtigten Darknet geordert haben soll.
Beweise gibt es so gut wie keine. Kein Bestellbeleg, kein Zahlungsbeleg, kein Auslieferungsbeleg. Auch die Hausdurchsuchung erbrachte – eigentlich nichts. Mit Ausnahme jener Sache, die tatsächlich dann eine tragende Rolle spielte, warum der Mandant angeklagt wurde:
In einer Schublade des Nachttischschranks wird eine Dose Ballistol-Universalöl aufgefunden.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Name des Produkts den Rückschluss triggerte, es handele sich bei Ballistol um was ganz Exotisches, das realistischerweise nur bei Waffenbesitzern zu erwarten ist. Eine Recherche im normalen Internet hätte helfen können.
Ich habe mir für die Verhandlung schon mal ein paar Ausdrucke von der Seite des Herstellers bereitgelegt:
Es gibt tausende praktischer Anwendungsmöglichkeiten für Ballistol Universalöl und immer wieder werden neue entdeckt.