Wie viel kostet ein Satz? Ich werfe mal 5.000 Euro in den Ring. Und zwar Anwaltsgebühren. Der nicht sonderlich originelle, aber dennoch so stattlich bezahlte Satz stand kürzlich in der Revisionsbegründung eines Strafverteidigers. Er lautete: „Ich rüge die Verletzung des sachlichen Rechts.“ Das macht doch recht stolze 714,29 Euro pro Wort.
Aber vielleicht erzähle ich die Geschichte besser von Anfang an. Es waren mal zwei mutmaßliche Straftäter aus dem Tätigkeitsfeld ebay. In ihrem Berufungsverfahren kamen sie schon mal ganz gut weg. Statt drei Jahren Knast kriegte jeder Angeklagte „nur“ noch zweieinhalb Jahre. Zu einer Bewährungsstrafe mochte sich das Gericht leider nicht durchringen. Und das, obwohl sich die Verteidigung, das sage ich mal ganz bescheiden, ordentlich ins Zeug legte. Die Verteidigung, das waren Kollege „5K“ und ich, jeweils für einen der Angeklagten.
Aber wie es so ist, nach der Berufung bleibt noch die Revision. Die Revision legte ich für meinen Mandanten ein, der Anwaltskollege für seinen. Als vor einigen Tagen beide Angeklagte bei mir im Büro erschienen, war mir schon klar, worum es ging. Es ging um die noch druckfrische Revisionsentscheidung des Oberlandesgerichts, und wegen der guckte der andere Angeklagte nicht sehr freundlich. Während mein Mandant strahlte, und das nicht vom Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt.
Folgendes ist passiert. Der Anwaltskollege hat die Revision seines Mandanten mit eben jenem Satz begründet: „Ich rüge die Verletzung des sachlichen Rechts.“ Kein Wort mehr. Wenn man das schreibt, prüft das Gericht das Urteil auf sachliche Fehler. Natürlich kann es schon in diesem Zusammenhang nicht schaden, etwas mehr zu schreiben und näher zu erklären, weshalb man das Urteil für unrichtig hält. Das muss man aber nicht.
Gut, der andere Angeklagte hat sich über den sehr kurzen Schriftsatz seines Anwalts schon etwas gewundert. Schon allein im Hinblick auf das Pauschalhonorar, das er in erwähnter Höhe bezahlt hatte. Ich habe meinem Mandanten natürlich auch was berechnet, mir dafür aber erlaubt, neben der Verletzung des sachlichen Rechts auch noch auf einige Verfahrensfehler hinzuweisen. Diese Verfahrensrüge muss man sehr eingehend begründen, die Formalien sind mörderisch streng.
Der andere Angeklagte sprach seinen Anwalt natürlich darauf an, warum die Revision meines Mandanten mit 32 Seiten (nicht Wörtern) doch deutlich länger ausgefallen ist. Der Kollege soll darauf erklärt haben, das Gericht entscheide nicht nach dem Gewicht von Schriftsätzen, sondern nach deren Gehalt. Die von ihm erhobene Sachrüge sei wasserdicht, wegen der Fehler im Urteil sei dessen Aufhebung eine klare Sache.
War es aber nicht. Das Urteil gegen meinen Mandanten kippte allein wegen der Verfahrensfehler. Das Urteil gegen den anderen Angeklagten beruhte auf derselben Verhandlung. Nur hatte sein Anwalt die Verfahrensfehler nicht gerügt. Das Revisionsgericht konnte also das andere Urteil nicht aufheben, obwohl die Fehler ja bei beiden gleichermaßen begangen wurden. Das liegt an den mörderischen Formalien, ich habe sie erwähnt.
Mein Mandant tritt jetzt die Ehrenrunde durch die Instanzen an. Erst mal bleibt er so lange auf freiem Fuß, und vielleicht reicht es am Ende ja doch noch zu einer Bewährung. Womöglich nur deswegen, weil dann schon wieder anderthalb Jahre ins Land gegangen sind (in denen mein Mandant sich hoffentlich von ebay ferngehalten und jede Packstation links liegen gelassen hat).
Der Mitangeklagte darf seine Strafe nun zügig antreten. Von mir wollte er eigentlich nur wissen, ob er eine Chance hat, dass sein Anwalt für ihn in den Knast geschickt wird. Aber ernsthaft, dem Mann ging es um die 5.000 Euro und seine Chancen, dass er für den Satz mit sieben Wörtern vielleicht doch etwas weniger zahlen muss.
Ob da zivilrechtlich noch was zu machen ist? Kann ich schlecht beurteilen. Ich habe dem Mann die Telefonnummer eines Anwalts rausgesucht, der einen guten Ruf mit Klagen gegen eigene Kollegen hat. Wäre natürlich interessant, welches Honorar der Regressanwalt gegenüber seinem neuen Mandanten durchsetzen kann.