Ein Strafverfahren endete mit einer Lösung, die sich oft anbietet. Die Angeklagte zahlt eine (im Verhältnis zum Vorwurf sehr) kleine Auflage, im Gegenzug wird der Prozess eingestellt. Keine Strafe, kein Eintrag im Führungszeugnis. § 153a StPO, der das Prozedere regelt, ist in der Tat eine der meistbemühten Vorschriften in der Strafprozessordnung.
In dem erwähnten Fall war eigentlich alles im grünen Bereich. Die Mandantin zahlte die ersten drei von vier Raten. Doch bei der vierten Rate hapert es nun schon geraume Zeit. Das Gericht hat mehrmals nachgefragt, ich habe die Hinweise stets weitergeleitet. Dann wurde der Ton der Richterin etwas rauer. Sie drohte mit dem, was das Gesetz für die Nichterfüllung halt vorsieht: die Fortsetzung des Verfahrens, wobei bereits gezahlte Raten verfallen.
Dummerweise kriege ich von der Mandantin nun über knapp drei Monate hinweg auch kein anderes Feedback, als dass sie die offene Schlussrate
(x) schon lange überwiesen hat;
(x) alles überwiesen hat, aber die Bank hat einen Fehler gemacht;
(x) ihr Mann wohl vergessen hat, die Überweisung zu machen, sie sich aber noch heute selbst drum kümmert;
(x) das Geld spätestens morgen überwiesen wird;
(x) die offene Summe nun gestern bei der Gerichtskasse bar eingezahlt wurde.
„Gestern“, das ist jetzt wieder eine Woche her. Bei der Gerichtskasse ist leider nichts eingegangen. Eine Quittung habe ich auch nicht erhalten. Ich fürchte, ich kann die Richterin nicht länger hinhalten. Diese setzt das Verfahren nun wieder auf null, das heißt es gibt demnächst eine neue Hauptverhandlung.
Das Drumherum war mittlerweile insgesamt anstrengender als die Verteidigung an sich. Aber so ist es halt manchmal…