Noch was zu machen?

Anfrage:

Ich bin leider zu schnell gefahren. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig. Leider habe ich nicht gesehen, dass ich nicht einen Punkt bekomme, sondern 2, weil ich schon früher Probleme hatte. Das ist für mich ein Problem, weil ich dann nur noch einen Punkt „Reserve“ habe.

Nun zu meiner Frage: Ich habe gelesen, dass man Punkte auf einen Dritten abwälzen kann, wenn der sich meldet und den Verstoß zugibt. Aber das scheint nur möglich zu sein, am besten wenn noch gar kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Aber wie sieht es aus, wenn der Bußgeldbescheid schon rechtskräftig ist und die Punkte im Register stehen?

Gibt es da noch einen Trick?

Also, ich muss leider passen, da ist mir nicht mal ein theoretisches Schlupfloch bekannt oder ersichtlich. Selbst wenn man ein Wiederaufnahmeverfahren anleiert und die hohen Zulässigkeitshürden nimmt, würde sich jeder Richter ja auch ganz genau die Beweismittel (Messfoto) ansehen. Er würde sicher nicht ein Geständnis kritiklos durchwinken, wie das wohl tatsächlich ab und zu bei Bußgeldstellen passieren soll.

Ich rate dem Mandanten, sich das Geld für den Anwalt zu sparen. Wenn er es wirklich mal eilig hat, kann er dann ja schon ein paar Mal den Taxifahrer Gas geben lassen, wenn der noch über ein ausreichendes Punktepolster verfügt.