Ein Polizeibeamter aus Rheinland-Pfalz hat für 20 Euro seinen Job riskiert – und ihn nun verloren. Das Verwaltungsgericht Trier erklärte die Entlassung des Beamten für rechtmäßig. Der Polizist hatte von einem Autofahrer ein Verwarngeld von 20 Euro kassiert und es für sich behalten. Dem Autofahrer hatte er eine falsche Quittung gegeben.
Möglicherweise war dies jedoch kein Einzelfall. Bei dem Polizisten wurden noch drei weitere, gefälschte und womöglich für den Einsatz gedachte Quittungsformulare gefunden. Das Verwaltungsgericht attestiert dem Mann ein hohes Maß an Pflichtvergessenheit. Zwar sei der finanzielle Schaden gering, doch die Integrität und Vertrauenswürdigkeit des gesamten öffentlichen Dienstes werde durch solche Aktionen nachhaltig geschädigt. Hinzu kam noch, dass der Beamte schon früher negativ aufgefallen war. Unter anderem hatte er unberechtigt Daten aus den Polizeidatenbanken abgerufen.
Der Mann habe insgesamt so nachhaltig als Polizeibeamter versagt, dass er aus dem Dienst entfernt werden müsse. Gegen das Urteil kann der Betroffene noch Berufung einlegen (Aktenzeichen 3 K 5232/17.TR).