Den Durchsuchungsbeschluss für die Geschäftsräume meines Mandanten hat das Amtsgericht zügig erlassen. Ebenso forsch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Wegen Betruges.
Der allerdings keiner war. Das habe ich mit einem Schreiben begründet und beantragt, die Anklage nicht zuzulassen. Der Brief war ganze anderthalb Seiten lang. Er enthielt keine Paragrafen, noch nicht einmal den Querverweis auf Urteile. Also an sich insgesamt Ausführungen, zu deren Prüfung man sicher keiner zehn Monate bedarf. In diesem Zeitraum tat sich allerdings – nichts.
Ich schrieb erneut an das Amtsgericht, doch nun bitte über die Anklage zu entscheiden. Selbst für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft zu meinem Schreiben keine Stellung nehmen möchte. Wozu sie ja nicht verpflichtet ist. Da ich ein geduldiger Mensch bin und mein Mandant ansonsten auch keine Eile hatte, wartete ich noch mal vier Monate. Wieder nichts.
Na ja, dann also eine telefonische Nachfrage. Die Mitarbeiterin des Gerichts teilt mir mit, die Staatsanwaltschaft habe die Anklage zurückgenommen. Das ist nun sechs Wochen her. Mich als Anwalt darüber zu informieren, hat niemand für nötig gehalten. Der Richter ließ den Vorgang als „erledigt“ austragen, verfügte aber keine Information an mich.
Die Akte ging zurück an die Staatsanwaltschaft. Auch diese hielt es nicht für nötig, mich mal zu informieren. Das Ganze steht schon in einem gewissen Gegensatz zu dem Feuereifer, den die Behörden zunächst an den Tag gelegt haben, als es noch eine Aussicht gab, meinem Mandanten „das Handwerk“ zu legen. Schon bemerkenswert, wenn die Motivation plötzlich nicht mal mehr reicht, den gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Verteidiger zu genügen.
Ich stelle das nur mal fest.