„Intensivtäter im Bereich der Straßenverkehrsdelikte“. So charakterisieren die Richter am Verwaltungsgericht Köln einen 18-Jährigen. Dieser hatte sich juristisch gegen die Sicherstellung seiner beiden Autos gewehrt. Der junge Mann raste wohl seit seit geraumer Zeit hemmungslos durch Köln – ohne Führerschein.
Seit September 2014 ist der Betroffene mindestens 20 Mal ohne Führerschein gefahren. Das dürften die Fälle sein, in denen er erwischt wurde. Bei Polizeikontrollen floh er laut Gericht mitunter, was zu gefährlichen Situationen führte. Die Polizei ermittelt wegen Tempo- und Rotlichtverstößen, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung etc.pp.
Die Polizei hat den 18-Jährigen nach eigenen Angaben mehrfach ins Gebet genommen. Doch der ist wohl nicht bereit oder in der Lage, sein Verhalten zu ändern. Deshalb entschied sich die Polizei zur Beschlagnahme seiner Autos. Ein BMW Z4 und ein Nissan Z350 fanden darauf ihren Platz auf dem amtlich gesicherten Abstellplatz.
Dagegen zog der Autofahrer vors Verwaltungsgericht, doch ohne Erfolg. Die Sicherstellung sei erforderlich, so die Richter in einem Eilbeschluss, „um eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer abzuwenden“. Bei so einer Prognose ist es womöglich nur eine Frage der Zeit, bevor die Strafjustiz auch mal einen Abstellplatz für ihn schafft.