Groß war der Aufschrei, als die Sängerinnen der Punkband Pussy Riot ins Arbeitslager mussten. Sie hatten in einer russischen Kirche ein „Gastspiel“ gegeben. In den Knast muss der Künstler Alexander Karls wegen einer ähnlichen Aktion immerhin nicht. Aber für eine Geldstrafe reicht es auch bei uns im liberalen Deutschland: 70 Tagessätze Geldstrafe drückt das Amtsgericht Saarbrücken dem Mann aufs Auge, weil er im Rahmen einer Performance auf einem Kirchenaltar 27 Liegestütze gemacht hat.
Zum einen erging das Urteil wegen Hausfriedensbruchs, berichtet die Legal Tribune Online. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sagt der Künstler, die Kirche sei offen gewesen. Er habe nur eine Kordel, die den Altar abtrennte, überstiegen.
Der Tatbestand des Hausfriedensbruchs setzt ein „Eindringen“ in Geschäftsräume, in befriedetes Besitztum oder in andere „abgeschlossene“ Räume voraus. Tja, ob eine Schnur einen Raum im Raum, also ein „befriedetes Besitztum“ im weitesten Sinne erzeugt, das wage ich doch mal zu bezweifeln. Jedenfalls ist das eine recht kühne Auslegung der Strafnorm.
Bei der Bewertung der Kunstperformance als Störung der Religionsausübung erschöpft sich das, was vom Gericht und der Anklage zitiert wird, in den üblichen Missverständnissen über die Reichweite des Kunstbegriffs. Interessant finde ich auch, wie salopp die Richterin der Aktion den notwendigen „beschimpfenden“ Charakter zuerkennt. Vielleicht hätte sich das Gericht einfach auch mal mit der Causa Böhmermann beschäftigen sollen. Da ging es zwar um einen anderen Straftatbestand, aber die Kernfragen sind identisch.
Kurz gesagt: Das letzte Wort in der Angelegenheit ist noch nicht gefallen. Sofern das abschließende Urteil in Karlsruhe gesprochen wird, spricht einiges dafür, dass es dann ganz anders klingt als am Amtsgericht Saarbrücken.