Kostet Geldabheben bald selbst Geld? Seit gestern wird über Bankenpläne spekuliert, wonach die Nutzung von Geldautomaten der eigenen Bank kostenpflichtig werden soll. Bislang sind Barabhebungen bei der eigenen Bank mit der Geldkarte noch durchweg kostenlos. Das soll sich jetzt angeblich ändern, weil die Institute dringend neue Einnahmen benötigen.
Ganz einfach dürfte das Ziel, bei Bargeldabhebungen gleich einen Teil des Kundengeldes abzuknapsen, nicht zu verwirklichen sein. Denn die Ein- und Auszahlung von Geld ist eine sogenannte Hauptleistungspflicht der Bank. Für die Erfüllung solcher Pflichten darf an sich grundsätzlich kein Geld verlangt werden. Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Kunde eine zumutbare Möglichkeit haben muss, kostenfrei Bargeld ein- und auszuzahlen.
Das bedeutet freilich nicht unbedingt die kostenfreie Nutzung des Geldautomaten. Vielmehr würde es auch reichen, wenn die Bank ihre Kunden auf ihre Kassenschalter verweist – sofern diese überhaupt noch vorhanden sind. Kunden müssten dann zumindest während der Öffnungszeiten kostenlos Bargeld in der Filiale abheben können.
Die Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs zu dem Thema sind allerdings schon recht alt. Seitdem haben sich die Spielregeln für den Barzahlungsverkehr in vielen Bereichen verändert. Insbesondere ist § 675f BGB in Kraft getreten, welcher den sogenannten Zahlungsdienstevertrag regelt. Diese neue Regelung sieht ausdrücklich vor, dass Banken für die Bewegung von Geld in jeder Form ein Entgelt verlangen dürfen – nur angemessen muss es sein und überdies den tatsächlichen Kosten entsprechen.
Durch die ausdrückliche gesetzliche Zulassung der Kosten für Zahlungsdienste – also gegebenenfalls auch Abhebungen am Geldautomaten – lässt sich das von der Rechtsprechung angenommene Verbot von Gebühren für die Erfüllung von vertraglichen Hauptpflichten womöglich nicht mehr halten. Sobald Banken also tatsächlich Kosten für die Automatennutzung verlangen, ist mit spannenden Gerichtsurteilen zu rechnen.