Stöckelschuhe und Schmutzfangmatten sind zweifellos eine gefährliche Kombination. Wer hierbei zu Fall kommt, darf die Schuld aber nicht bei anderen suchen. So sieht es zumindest das Oberlandesgericht Hamm. Die Richter lehnen Schadensersatz und Schmerzensgeld für eine Theaterbesucherin ab, der so eine Schmutzfangmatte am Eingang des Marler Stadttheaters zum Verhängnis wurde.
2.000 Euro Schmerzensgeld und weitere 3.750 Euro Schadensersatz wollte die Frau einklagen. Sie sei nach ihrem Sturz über zwei Monate arbeits- und sportunfähig gewesen. Selbst schuld, meint dagegen das Oberlandesgericht Hamm wie schon das Landgericht Essen als Vorinstanz.
Schmutzfangmatten hätten an Eingangstüren eine Existenzberechtigung, da sie die Besucher vor Stürzen durch Nässe und Verschmutzungen schützen. Außerdem sei die Matte selbst farblich gut erkennbar gewesen, auch die Löcher in der Matte waren für jeden Passanten zu sehen. Mit ihren kleinflächigen, mindestens 4,5 Zentimeter hohen Absätzen habe die Klägerin einfach vorsichtiger sein müssen. Der Stadt Marl habe dagegen keine Pflicht verletzt (Aktenzeichen 11 U 127/15).