Politische Parteien müssen nicht jeden aufnehmen. Vielmehr steht es ihnen frei, Aufnahmeanträge abzulehnen. Parteien müssen auch nicht begründen, warum sie jemanden nicht aufnehmen wollen. Das hat das Landgericht Trier entschieden.
Geklagt hatte ein Mann, den eine Partei nicht haben wollte. Er machte geltend, dass die Parteien laut dem Grundgesetz maßgeblich an der politischen Willensbildung mitwirken. Wenn ihm die Mitgliedschaft verweigert werde, sei er hiervon ausgeschlossen.
Ein Aufnahmezwang sei im Grundgesetz aber nicht vorgesehen, so das Landgericht Trier. Der Zwang lasse sich weder aus dem Gebot der innerparteilichen Demokratie noch aus dem Grundrechtekatalog herleiten. Vielmehr ergebe sich aus dem Grundrecht der Parteien- und Vereinigungsfreiheit gerade die Freiheit, mit einem bestimmten Bürger gerade nicht zusammenarbeiten zu wollen (Aktenzeichen 5 O 68/15).